Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachvortragende(r):

Johannes Dirscherl, Leiter SG 16, Kreisstraßen und Abfallwirtschaft

Johannes Dirscherl informiert, dass die Stadt Grafing auf Grund eines Stadtratsbeschlusses eine Abstufung der EBE 09 zur Gemeindestraße zwischen ST2080 und ST2089 beantragt habe. Es würden keine Gründe gegen diese Abstufung sprechen, so Johannes Dirscherl. Der Landkreis müsste 131.000 € für rückständigen Bauunterhalt an die Stadt entrichten sowie pauschal 5.500 € für ausstehenden Grunderwerb.Es liegt ein von der Stadt Grafing ausgearbeiteter Umstufungsantrag vor, der hinsichtlich formaler Daten (Begehung, Beschlüsse) noch ergänzt werden müsse. Als Umstufungszeitpunkt werde der 01.01.2023 vorgeschlagen.  

Es folgt keine Wortmeldung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Der Landkreis Ebersberg stimmt der Abstufung der Kreisstraße EBE 9 zwischen der ST 2080 und ST 2089 in Grafing zum 01.01.2023 zu.
Grundlage ist die ausgearbeitete Umstufungsvereinbarung (Anlage 7 zum Protokoll).

2.    Die Ablösezahlung des Landkreises erfolgt 2023 nach Genehmigung des Kreishaushalts.