Vorberatung        

Kreistag am 27.01.2020, TOP Ö5

Sachvortragende(r):

Friederike Paster, Leiterin Abteilung 4, Bau und Umwelt

Friederike Paster erläutert im Rahmen einer Präsentation (Anlage 19 zum Protokoll) das aktuelle Gesetzesvorhaben zur 10-H-Abstandsregelung der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Art. 82 BayBO auf Basis der derzeit geltenden Länderöffnungsklausel. Die Staatsregierung hält laut diesem Entwurf grundsätzlich an 10H fest, will aber, dass Ausnahmen von der 10-H-Abstandsregelung in 6 Fallgruppen möglich sind, u.a. auch Waldflächen. Im bestehenden, bestockten Wald wird der Standort dahingehend eingeschränkt, dass ein Mindestabstand in Höhe des Radius des Rotors zum Waldrand und 1000 m Mindestabstand von schutzwürdiger Wohnbebauung einzuhalten ist. Die Auswirkungen der Bundesgesetzgebung sind abzuwarten.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung vor:

„Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.  Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 12.06.2022 wird abgelehnt.

2.  Der Kreistag hält daran fest, dass – auch wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen dies zulassen – die in Ziffer 12 des Grundsatzbeschlusses vom 27.01.2020 genannten Bereiche von Windenergieanlagen freigehalten werden sollen.

3.  Die Verwaltung wird beauftragt, durch vertragliche Vereinbarung auf die Einhaltung der Kriterien auf dem Gebiet des Freistaats Bayern im LSG Ebersberger Forst hinzuwirken.

4.  Eine Ausnahme gilt hierbei für den Bereich des 15-km-Radius des Wetterradars Isen, den der Kreistag nicht weiter als freizuhaltenden Bereich ansieht.“

Der Landrat erklärt, dass für ihn die 10-H-Abstandsregelung Geschäftsgrundlage des knapp für die fünf Windräder im Ebersberger Forst ausgegangenen Bürgerentscheids sei. Er schlage daher vor, den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen und an der 10-H-Abstandsregelung in diesem sensiblen Bereich festzuhalten.

KR Manfred Schmidt beantragt eine getrennte Abstimmung zur Nummer 4 des Beschlussvorschlages.

KR und Antragssteller Niklas Fent erläutert, weshalb seine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag gestellt hat (neue Bundesgesetzgebung, globaler Klimawandel). Außerdem wolle seine Fraktion die regionale Energiewende voranbringen, wobei die Windenergie ein wichtiger Baustein sei. Der Kreistag habe mit seinem Beschluss auf die damalige Gesetzgebung reagiert, so KR Fent. Er könne daher nicht nachvollziehen, weshalb der Landkreis weiter an der 10-H-Abstandsregelung festhalte, da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern würden. Die besten Windenergieanlagen sollten an den optimalsten Standorten aufgestellt werden, so KR Fent, was durch die 10-H-Abstandsregelung erschwert werde. Er appelliert, das Gremium möge dem Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (ULV-Ausschuss, KSA und Kreistag fassen folgenden neuen Grundsatzbeschluss bezüglich der Errichtung von 5 Windenergieanlagen im Ebersberger Forst, der den Beschluss des Kreistags vom 27.01.2020 in Punkt 12 ersetzt und auf die neuen Entwicklungen eingeht: Neuer Punkt 12) zustimmen.

KR Toni Ried erklärt, dass für ihn die Windräder im Forst eine moralische und keine politische Frage sei. Der Forst werde durch die Errichtung von Windenergieanlagen ökologisch beeinträchtigt und solle nicht zur Stromgewinnung herangezogen werden. Er werde keinen Beschluss, der Windräder im Forst befürworte, mittragen, so KR Toni Ried.

KR Josef Oswald und KRin Bianka Poschenrieder sprechen sich grundsätzlich Pro Windkraft aus, aber im Falle des Bürgerentscheides plädieren sie dafür, sich an den damals gefassten Kreistagsbeschluss gebunden zu fühlen, um gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern glaubwürdig zu bleiben.

KRin Ilke Ackstaller verweist auf die gezeigte Darstellung, die die starke Einschränkung durch 10H für den Windkraft-Ausbau im Forst verdeutliche. Sie erklärt, dass ihre Fraktion (Bündnis 90/Die Grünen) die Anzahl der Windräder im Forst auf fünf begrenzt lassen wolle.   

KR Leonhard Spitzauer erklärt, dass seines Erachtens der Ebersberger Forst kein optimaler Standort für Windenergieanlage sei, er aber das Ergebnis des Bürgerentscheides akzeptiere und das auch in seinem Abstimmungsverhalten widergeben werde, was ihm nicht immer leicht falle. Er plädiere ebenfalls dafür, die 10-H-Abstandsregelung beizubehalten, weil es um Glaubwürdigkeit gehe und seines Erachtens ein Mindestmaß an Voraussetzung war, weshalb der Bürgerentscheid eine knappe Mehrheit erhalten habe. 

Auf die Anmerkung von KR Niklas Fent erklärt der Landrat, dass er kein 10-H-Fan sei, aber im Fall des Ebersberger Forstes und dem Respekt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund der Abstandsregelung für die Windkraftanlagen im Forst gestimmt haben, sei die Abstandsregelung für ihn geschäftsgrundlage.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung getrennt zur Abstimmung.

 

 

 

Der Landrat verabschiedet sich um 18:39 Uhr und KRin und weitere stellvertretende Landrätin Magdalena Föstl übernimmt den Vorsitz.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.  Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 12.06.2022 wird abgelehnt.

2.  Der Kreistag hält daran fest, dass – auch wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen dies zulassen – die in Ziffer 12 des Grundsatzbeschlusses vom 27.01.2020 genannten Bereiche von Windenergieanlagen freigehalten werden sollen.

3.  Die Verwaltung wird beauftragt, durch vertragliche Vereinbarung auf die Einhaltung der Kriterien auf dem Gebiet des Freistaats Bayern im LSG Ebersberger Forst hinzuwirken.

&

angenommen

Ja 9   Nein 5 Anwesend 14 

 

4.  Eine Ausnahme gilt hierbei für den Bereich des 15-km-Radius des Wetterradars Isen, den der Kreistag nicht weiter als freizuhaltenden Bereich ansieht.

&

angenommen

Ja 11   Nein 3 Anwesend 14