Vorberatung        

SFB-Ausschuss am 29.03.2017, TOP 5

SFB-Ausschuss am 02.10.2018, TOP 15

SFB-Ausschuss am 02.07.2020, TOP 9

Sachvortragende(r):

Marion Wolinski, Sachgebietsleiterin SG 22, Sozialhilfeverwaltung, Asyl

Marion Wolinski hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll).

Der Landrat bedankt sich für den umfassenden Bericht und die künftig regelmäßige Berichterstattung über die Situation der stationären Pflege.

Nach Ansicht des KR Dr. Wilfried Seidelmann gebe es in Hinblick auf die Schwere und Häufigkeit von Corona-Ausbrüchen in den Pflegeeinrichtungen durchaus Unterschiede. Zur Unterbrechung der Infektionsketten sei ein frühzeitiges und konsequentes Handeln unabdingbar. Dahingehend bittet er um detaillierte Informationen der Zahl der Todesfälle in den Pflegeeinrichtungen.

KR Reinhard Oellerer befürwortet ebenso eine künftig jährliche Berichterstattung durch die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtung – Qualitätsentwicklung und Aufsicht des Landratsamtes (FQA). Sodann erkundigt er sich nach der Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl im Bereich der ambulanten Pflege. Obgleich deren Überwachung nicht in den Zuständigkeitsbereich der FQA falle, sei ein kurzer Bericht im zweijährigen Turnus wünschenswert. Zudem erkundigt er sich nach den Gründen für die Schließung einer stationären Pflegeeinrichtung im August 2021, die personelle Besetzung der FQA sowie über die voraussichtliche Wiedereinführung eines Hygienekonzeptes und dessen Überwachung im kommenden Herbst/Winter.

Die Gesamtzahl aller Todesfälle mit oder nach Corona im Landkreis liege bei 290, davon seien 135 Personen in stationären Pflegeeinrichtungen verstorben, so Marion Wolinski. Sodann geht sie auf die Wortmeldung des KR Reinhard Oellerer ein. Eine kurze Berichterstattung über die Zahlen des ambulanten Pflegebereichs sei möglich und die FQA sprachfähig. Die Schließung der stationären Pflegeeinrichtung sei vom Träger seit langer Zeit geplant gewesen und erfolge nicht aufgrund von Mängeln. Die Einrichtung habe bauliche Anforderungen nicht mehr erfüllen können und sei nicht mehr zeitgemäß gewesen. Die Bewohner seien darüber rechtzeitig informiert und problemlos in anderen Einrichtungen untergebracht worden. Personell sei die FQA gut aufgestellt und könne bei Bedarf auch auf die Ärzte des Gesundheitsamtes zurückgreifen. Die Kapazitäten seien ausreichend um weitere ein bis zwei Pflegeeinrichtungen abzudecken. Die Hygienekonzepte würden den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes unterliegen und im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes liegen. Hier sei die FQA jedoch im engen Austausch, ebenso mit der Heimaufsicht. Die Konzepte seien im Rahmen von Vor-Ort-Begehungen überprüft worden. Bei Bekanntwerden von Mängeln, auch durch Mitglieder des Gremiums, bitte sie umgehend das Gesundheitsamt zu informieren.

KRin Marina Matjanovski informiert sich über die vorwiegenden Gründe für anlassbezogene Nachschauen. Grundsätzlich seien im Landkreis keine bedenklichen Mängel im Pflegebereich zu verzeichnen, obgleich im Jahr 2021 ein leichter Anstieg erkennbar sei. Betroffen seien vielfältige Bereiche, wie Körperpflege, Wund- und Schmerzmanagement, Hygienemaßnahmen sowie Dokumentation und Transparenz bei der Umsetzung von Pflegemaßnahmen. Als Fazit könne man daraus schließen, dass der Fachkräfte- und Nachwuchsmangel weiterhin ein brennendes Thema bleibe und die Stärkung der Ausbildungsquote im Landkreis zur Sicherung der Pflegequalität unabdingbar sei.

Überwiegend sei Corona der Grund für anlassbezogene Nachschauen gewesen, jedoch auch ganz allgemeine Beschwerden rund um das Leben in stationären Pflegeeinrichtungen, so Marion Wolinski. Die Zunahme der Anordnungen im Jahr 2021 könne nicht durch Qualitätsschwierigkeiten argumentiert werden. Die Zahl der Nachschauen sei im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (coronabedingt zuvor geringer) und damit erhöhe sich auch die Anzahl der vorliegenden Mängel. Zumal der Fokus auf das Niveau des Mangels gelegt werden müsse. Der Fachkräftemangel umfasse sämtliche Bereiche, nicht allein den Pflegebereich.

KRin Ottilie Eberl empfindet die FQA als ein äußerst wichtiges Instrument, welches gute Arbeit leiste. Negativ entwickle sich jedoch die zunehmende Arbeitsbelastung der Pflegefachkräfte durch die notwendige Dokumentation. Diese nehme mit rund 30 % des täglichen Arbeitsvolumens einen zu großen Raum ein, zumal daran nicht erkennbar sei, wie sensibel die Pflegekraft mit der zu betreuenden Person umgegangen sei. Wichtig sei das Wohl der Heimbewohner und dies müsse im Fokus der täglichen Arbeit liegen. Auch KRin Ottilie Eberl plädiert für eine Informations- und Austauschmöglichkeit im Bereich der ambulanten Pflege, obgleich dies sind im Zuständigkeitsbereich der FQA liege. Denkbar sei dies im Rahmen des „runden Tisches Pflege“.

Die Dokumentation sei nicht der wichtigste Aspekt, so Marion Wolinski. Entsprechend gehe die FQA auch im Rahmen ihrer Begehungen in den Pflegeeinrichtungen vor. Hier finde ein Hausrundgang und Unterhaltungen mit den Bewohnern statt. Dennoch sei die Dokumentation ein wichtiges Instrument zur Planung und Festlegung der Bedürfnisse.

KR Dr. Wilfried Seidelmann stimmt den Ausführungen von KRin Ottilie Eberl zu. Zudem erkundigt er sich, inwiefern unterschiedliche Ausprägungen der Corona-Infektionen während der Hochphase in den Pflegeeinrichtungen zu verzeichnen gewesen seien.

Marion Wolinski berichtet über unterschiedliche Ausbruchsniveaus in den jeweiligen Einrichtungen. Ihrer Ansicht nach könne man dahingehend jedoch keine Rückschlüsse auf die Qualität der Pflege oder Einrichtung ziehen. Hier habe häufig einfach das Schicksal entschieden. Zudem bestehe die generelle Problematik, dass das Ausbruchsgeschehen und die Verbreitung der Infektion innerhalb einer Pflegeeinrichtung schwer in den Griff zu bekommen sei. Häufig fehle den Bewohnern das Verständnis für die Einhaltung der Abstandregelungen und der Maskenpflicht aufgrund vorliegender Erkrankungen wie Demenz. Zudem seien sich manche Bewohner nicht bewusst über ihre Infektion gewesen.


Der SFB-Ausschuss nimmt vom Bericht über die Situation der ambulanten und
(voll-)stationären Pflege im Landkreis Ebersberg Kenntnis. Weiter nimmt er Kenntnis darüber, dass der periodische Bericht zur Situation der stationären Pflege zukünftig jährlich als Jahresbericht der FQA erfolgt sowie, dass die übrigen pflegerelevanten Themen zukünftig in den Jahresbericht des Sachgebiets Demografie einfließen.“