Sitzung: 13.07.2022 SFB-Ausschuss
Vorlage: 2022/0728
Vorberatung |
SFB-Ausschuss am 29.03.2017, TOP 5 SFB-Ausschuss am 02.10.2018, TOP 15 SFB-Ausschuss am 02.07.2020, TOP 9 |
Sachvortragende(r): |
Marion Wolinski, Sachgebietsleiterin SG 22, Sozialhilfeverwaltung, Asyl |
Marion Wolinski hält einen
Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll).
Der Landrat bedankt sich für den
umfassenden Bericht und die künftig regelmäßige Berichterstattung über die
Situation der stationären Pflege.
Nach Ansicht des KR Dr. Wilfried
Seidelmann gebe es in Hinblick auf die Schwere und Häufigkeit von
Corona-Ausbrüchen in den Pflegeeinrichtungen durchaus Unterschiede. Zur
Unterbrechung der Infektionsketten sei ein frühzeitiges und konsequentes
Handeln unabdingbar. Dahingehend bittet er um detaillierte Informationen der
Zahl der Todesfälle in den Pflegeeinrichtungen.
KR Reinhard Oellerer befürwortet
ebenso eine künftig jährliche Berichterstattung durch die Fachstelle für
Pflege- und Behinderteneinrichtung – Qualitätsentwicklung und Aufsicht des
Landratsamtes (FQA). Sodann erkundigt er sich nach der Sicherstellung einer
ausreichenden Anzahl im Bereich der ambulanten Pflege. Obgleich deren
Überwachung nicht in den Zuständigkeitsbereich der FQA falle, sei ein kurzer
Bericht im zweijährigen Turnus wünschenswert. Zudem erkundigt er sich nach den
Gründen für die Schließung einer stationären Pflegeeinrichtung im August 2021,
die personelle Besetzung der FQA sowie über die voraussichtliche
Wiedereinführung eines Hygienekonzeptes und dessen Überwachung im kommenden
Herbst/Winter.
Die Gesamtzahl aller Todesfälle
mit oder nach Corona im Landkreis liege bei 290, davon seien 135 Personen in
stationären Pflegeeinrichtungen verstorben, so Marion Wolinski. Sodann geht sie
auf die Wortmeldung des KR Reinhard Oellerer ein. Eine kurze Berichterstattung
über die Zahlen des ambulanten Pflegebereichs sei möglich und die FQA
sprachfähig. Die Schließung der stationären Pflegeeinrichtung sei vom Träger
seit langer Zeit geplant gewesen und erfolge nicht aufgrund von Mängeln. Die
Einrichtung habe bauliche Anforderungen nicht mehr erfüllen können und sei
nicht mehr zeitgemäß gewesen. Die Bewohner seien darüber rechtzeitig informiert
und problemlos in anderen Einrichtungen untergebracht worden. Personell sei die
FQA gut aufgestellt und könne bei Bedarf auch auf die Ärzte des
Gesundheitsamtes zurückgreifen. Die Kapazitäten seien ausreichend um weitere
ein bis zwei Pflegeeinrichtungen abzudecken. Die Hygienekonzepte würden den
Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes unterliegen und im Zuständigkeitsbereich des
Gesundheitsamtes liegen. Hier sei die FQA jedoch im engen Austausch, ebenso mit
der Heimaufsicht. Die Konzepte seien im Rahmen von Vor-Ort-Begehungen überprüft
worden. Bei Bekanntwerden von Mängeln, auch durch Mitglieder des Gremiums,
bitte sie umgehend das Gesundheitsamt zu informieren.
KRin Marina Matjanovski informiert
sich über die vorwiegenden Gründe für anlassbezogene Nachschauen. Grundsätzlich
seien im Landkreis keine bedenklichen Mängel im Pflegebereich zu verzeichnen,
obgleich im Jahr 2021 ein leichter Anstieg erkennbar sei. Betroffen seien
vielfältige Bereiche, wie Körperpflege, Wund- und Schmerzmanagement,
Hygienemaßnahmen sowie Dokumentation und Transparenz bei der Umsetzung von
Pflegemaßnahmen. Als Fazit könne man daraus schließen, dass der Fachkräfte- und
Nachwuchsmangel weiterhin ein brennendes Thema bleibe und die Stärkung der
Ausbildungsquote im Landkreis zur Sicherung der Pflegequalität unabdingbar sei.
Überwiegend sei Corona der Grund
für anlassbezogene Nachschauen gewesen, jedoch auch ganz allgemeine Beschwerden
rund um das Leben in stationären Pflegeeinrichtungen, so Marion Wolinski. Die
Zunahme der Anordnungen im Jahr 2021 könne nicht durch Qualitätsschwierigkeiten
argumentiert werden. Die Zahl der Nachschauen sei im Vergleich zum Vorjahr
gestiegen (coronabedingt zuvor geringer) und damit erhöhe sich auch die Anzahl
der vorliegenden Mängel. Zumal der Fokus auf das Niveau des Mangels gelegt
werden müsse. Der Fachkräftemangel umfasse sämtliche Bereiche, nicht allein den
Pflegebereich.
KRin Ottilie Eberl empfindet die
FQA als ein äußerst wichtiges Instrument, welches gute Arbeit leiste. Negativ
entwickle sich jedoch die zunehmende Arbeitsbelastung der Pflegefachkräfte
durch die notwendige Dokumentation. Diese nehme mit rund 30 % des täglichen
Arbeitsvolumens einen zu großen Raum ein, zumal daran nicht erkennbar sei, wie
sensibel die Pflegekraft mit der zu betreuenden Person umgegangen sei. Wichtig
sei das Wohl der Heimbewohner und dies müsse im Fokus der täglichen Arbeit liegen.
Auch KRin Ottilie Eberl plädiert für eine Informations- und
Austauschmöglichkeit im Bereich der ambulanten Pflege, obgleich dies sind im
Zuständigkeitsbereich der FQA liege. Denkbar sei dies im Rahmen des „runden
Tisches Pflege“.
Die Dokumentation sei nicht der
wichtigste Aspekt, so Marion Wolinski. Entsprechend gehe die FQA auch im Rahmen
ihrer Begehungen in den Pflegeeinrichtungen vor. Hier finde ein Hausrundgang
und Unterhaltungen mit den Bewohnern statt. Dennoch sei die Dokumentation ein
wichtiges Instrument zur Planung und Festlegung der Bedürfnisse.
KR Dr. Wilfried Seidelmann stimmt
den Ausführungen von KRin Ottilie Eberl zu. Zudem erkundigt er sich, inwiefern
unterschiedliche Ausprägungen der Corona-Infektionen während der Hochphase in
den Pflegeeinrichtungen zu verzeichnen gewesen seien.
Marion Wolinski berichtet über
unterschiedliche Ausbruchsniveaus in den jeweiligen Einrichtungen. Ihrer
Ansicht nach könne man dahingehend jedoch keine Rückschlüsse auf die Qualität
der Pflege oder Einrichtung ziehen. Hier habe häufig einfach das Schicksal
entschieden. Zudem bestehe die generelle Problematik, dass das
Ausbruchsgeschehen und die Verbreitung der Infektion innerhalb einer
Pflegeeinrichtung schwer in den Griff zu bekommen sei. Häufig fehle den
Bewohnern das Verständnis für die Einhaltung der Abstandregelungen und der
Maskenpflicht aufgrund vorliegender Erkrankungen wie Demenz. Zudem seien sich
manche Bewohner nicht bewusst über ihre Infektion gewesen.
Der SFB-Ausschuss nimmt vom Bericht über die
Situation der ambulanten und
(voll-)stationären Pflege im Landkreis Ebersberg Kenntnis. Weiter nimmt er
Kenntnis darüber, dass der periodische Bericht zur Situation der stationären
Pflege zukünftig jährlich als Jahresbericht der FQA erfolgt sowie, dass die
übrigen pflegerelevanten Themen zukünftig in den Jahresbericht des Sachgebiets
Demografie einfließen.“