Sachvortragende(r):

Brigitte Keller, Abteilungsleiterin 1, Zentrales und Bildung

Brigitte Keller, Abteilungsleiterin Zentrales und Bildung, hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll).

KR Christian Bauer erkundigt sich nach den Umlagezahlungen an den Versorgungsverband. Diese seien bei allen Kommunen zum gleichen Zeitpunkt fällig und dennoch seien in den Jahren 2018 bis 2022 große Schwankungen auf der Seite der Aufwendungen zu verzeichnen. Über die Argumentation, die Einstellung von Beamten sei ursächlich dafür, sei er verwundert, denn bei der Übernahme eines Beamten durch einen neuen Dienstherrn erfolge ein Ausgleich durch den abgebenden Dienstherrn an die zuständige Versorgungskasse. Seiner Ansicht nach müsse durch diese Erträge ein Ausgleich der Mehraufwendungen erfolgen.

Brigitte Keller sichert eine Beantwortung der Frage als Protokollnotiz zu.

Zudem bittet KR Christian Bauer um Auflistung der in der Kostenstelle „Gemeinkostentopf“ enthaltenen Zahlungen und erkundigt sich nach den Gründen der erhöhten Aufwendungen in 2022 mit 526.000 € gegenüber dem Vorjahr mit lediglich 107.000 €.

Der Gemeinkostentopf beinhalte Aufwendungen, die nicht direkt einer Kostenstelle zuordenbar seien, so Brigitte Keller. Zur Übersicht der darin enthaltenen Beträge werde das Kostenstellenblatt dem Protokoll als Anlage beigefügt (Anlage 4 zum Protokoll).

KR Benedikt Mayer bittet um Information zur Auflösung der Rückstellungen im Bereich der Kostenstelle „Kreisklinik gGmbH“. Er verstehe den Wortlaut der Sitzungsvorlage so, dass im Jahr 2021 eine Rückstellung zu bilden gewesen wäre und dies nicht erfolgt sei.

Ana Stellmach, Sachgebietsleiterin Finanzen, Beteiligungen, erläutert, dass bis dato keine Rückstellungen für den Verlustausgleich der Klinik gebildet worden seien. Gemäß den Vorgaben des Revisionsamtes sowie des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes seien diese jedoch zu bilden, sobald die Kreisklinik erkennbare Verluste aufweise. Daraufhin seien im Dezember 2021 Rückstellungen gebildet, für 2022 jedoch lediglich der Verlustausgleich im Aufwand und nicht die Auflösung der Rückstellungen geplant worden. Dadurch entstehe ein Minderbedarf i. H. v. 962.606 €.