Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Sachvortragende(r):

Brigitte Keller, Abteilungsleiterin Zentrales und Bildung

Der Landrat führt in das Thema ein. Traditionell würde der Landkreis mit den Beratungen über die Eckwerte frühzeitig in die Haushaltsplanung einsteigen. Die seitens der Sachgebiete angemeldeten Bedarfe i. H. v. 9,6 Mio.€ seien im Zuge der erforderlichen Einsparmaßnahmen bereits drastisch gekürzt worden, dennoch sei eine Eckwertsteigerung i. H. v. 4 Mio.€ zu verzeichnen. Gerade im Hinblick auf die Inflationsentwicklung sei der Haushalt 2023 sehr schwierig und anspruchsvoll. Dies habe ebenso Auswirkungen auf die Kommunen, man befinde sich hier im engen und stetigen Austausch (v. a. Bürgermeisterdienstbesprechung, Arbeitsgruppe Finanzleitlinie und Investitionen). Bereits die Verabschiedung des Haushalts 2022 sei ein herausfordernder Prozess gewesen. Die Gemengelage der Gemeinden untereinander sei schwierig gewesen und ebenso die Balance mit dem Landratsamt. Für den kommenden Haushalt hoffe er auf Konsens, obgleich die Beratungen sicherlich ebenso fordernd werden.

Brigitte Keller hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 5 zum Protokoll). Die Beratungen und Wortbeiträge zu den Eckwertevorschlägen finden dabei am Ende des jeweiligen Teilbudgets statt:

Kreis- und Strategieausschuss

KR Thomas Huber erkundigt sich nach der bestehenden Notwendigkeit der Besucherlenkung im Landratsamt, dessen Einführung auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sei. Er bittet um Information, ob dies eine freiwillige Vorsichtsmaßnahme sei und inwiefern eine Refinanzierungsmöglichkeit dieser Kosten bestehe. Ebenso erkundigt er sich über die Notwendigkeit der sechs neuen Stellen der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH sowie der Aufteilung der damit verbundenen Mehrkosten.

Die Besucherlenkung im Landratsamt sei eine rein hausinterne Entscheidung, die weder rechtlich vorgeschrieben noch erstattet werde, so Brigitte Keller. Der Sicherheitsdienst habe neben dem Aspekt der Besucherlenkung im Eingangsbereich auch den Vorteil, dass bei möglichen Störern schnell eingegriffen werden könne. Die Verwaltungsmitarbeiter würden diesen Sicherheitsaspekt sehr schätzen. Persönlich sei sie der Ansicht, dass die daraus resultierenden Gespräche mit den Bürgern im Eingangsbereich wesentlich schneller und effizienter seien als wie ursprünglich im Büro. Über die Kosten der sechs neuen Stellen der Energieagentur werde der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21.07.2022 entscheiden. Die Kostenaufteilung zwischen den Landkreisen München und Ebersberg erfolge anhand der Einwohnerzahl.

Nach Ansicht von KR Christian Bauer ergebe sich der Eindruck, dass die Arbeit im Bereich des Klimaschutzes sehr unkoordiniert sei. Sowohl die Klimaschutzmanagerin, der kommunale Netzbetreiber Eberwerk als auch die Energieagentur seien hier tätig, eine klare Abgrenzung der Bereiche und Zuständigkeiten jedoch nicht ersichtlich. Weiter führt er aus, dass das Landratsamt viele Staatsaufgaben erledige und dafür entsprechendes Personal einsetzen müsse. Dahingehend erkundigt er sich nach der Übernahme der Kosten durch den Freistaat Bayern.

Brigitte Keller stimmt den Ausführungen von KR Christian Bauer zu. Die Zuständigkeiten im Bereich des Klimaschutzes seien nicht eindeutig erkennbar, jedoch habe sich der Landrat dieser Problematik bereits angenommen. Hierzu seien Gespräche geführt worden und die Klimaschutzmanagerin sowie die Energieagentur seien beauftragt, Verantwortliche zu definieren. Eine Lösung und klare Linie sei bis Herbst zu erwarten. Im Hinblick auf die Erledigung staatlicher Aufgaben stelle der Freistaat entsprechende Stellen zur Verfügung und finanziere diese auch. Leider bestehe hier jedoch ein erhebliches Problem der Minderausstattung, dessen Defizite durch die Landkreise zu zahlen seien. Der Freistaat Bayern sei sich dieser Thematik bewusst, leider gebe es in diesem Bereich dennoch erheblichen Verbesserungsbedarf.

KR Benedikt Mayer zeigt sich erstaunt über die geplante Aufnahme eines weiteren Kredites beim Landkreis durch die Kreisklinik. Entsprechend der in der Präsentation aufgezeigten Entwicklung der Liquidität des Landkreises, welche insgesamt deutlich sinkend sei, sei ein derartiges Vorhaben unverständlich.

Vorliegend handele es sich um Investitionskredite, so Brigitte Keller. Grundsätzlich halte der Landkreis die Liquidität niedrig und Investitionskredite würden erst bei einem absoluten Tiefpunkt aufgenommen werden. Zunächst werde stets das vorhandene Geld auf dem Konto ausgeschöpft.

Sodann entbricht eine Debatte über den Schuldenstand des Landkreises, insbesondere über die Neuverschuldung und die Rückzahlung des Kassenkredites. Brigitte Keller beantwortet zufriedenstellend Wortbeiträge aus dem Gremium.

KR Dr. Wilfried Seidelmann regt eine Erhöhung der Kreisumlage bereits im Jahr 2023 an. Andernfalls würde mit dem Haushalt 2023 ein „Luftschloss“ gebaut werden.

Jugendhilfeausschuss

Die SPD-Kreistagsfraktion zeige sich verwundert über den Vorschlag der Finanzmanagerin den Eckwert auf 19 Mio.€ festzusetzen, obgleich der Fachbereich einen Eckwert i. H. v. 20,1 Mio.€ vorschlägt, so KRin Elisabeth Platzer. Dies geschehe wohlwissend einer prognostizierten Planüberschreitung als Appell für die Politik. Persönlich erachte sie dies als nicht sinnvoll. Hierzu bitte sie auch um Stellungnahme durch das Jugendamt.

Sie verstehe die Bedenken von KRin Elisabeth Platzer und teile ihre Argumentation, so Brigitte Keller. Jedoch führe die Einschränkung der Eckwertesteigerung zu einer planerischen Entlastung der Kreisumlage. Unabhängig davon sei eine mögliche Budgetüberschreitung im Jugendhilfeausschuss aufgrund der zu erfüllenden Pflichtaufgaben ohnehin zu begleichen.

Christian Salberg, Leiter der Abteilung Jugend, Familie und Demografie, stellt die aktuellen Planungen und Prognosen aus der Sicht des Jugendamts anhand einer Präsentation dar (Anlage 6 zum Protokoll).

KR Manfred Schmidt erkundigt sich nach der Prüfung der Ausgaben des Kreisjugendrings in der Vergangenheit. Bis 31.12.2021 sei dieser dem Landkreis zugeordnet gewesen und damit einhergehend eine regelmäßige Prüfung durch das Revisionsamt (z. B. hinsichtlich der Personalausstattung). Anders verhalte es sich durch den zwischen dem Landkreis Ebersberg und dem Kreisjugendring geschlossenen Grundlagenvertrag ab 01.01.2022, der zu einer operativen Unabhängigkeit geführt habe. Hier erfolge seines Wissens eine interne Prüfung durch den bayerischen Jugendring und er erkundigt sich darüber hinaus nach weiteren Prüfungsinstanzen.

Florian Robida, Kreisjugendamtsleiter, informiert, dass die Bayerische Jugendhilfe organisatorische dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, Sport und Integration zuzuordnen sei. Damit einhergehen würde entsprechend die Dienstaufsicht.

KR Thomas Huber verfolge die Entwicklung mit großer Sorge. Das Kreisjugendamt sei für die Erfüllung der durch Bund und Länder vorgegebenen Pflichtaufgaben zuständig. Sowohl die SGB II- als auch die SGB VIII-Reform habe zu einer Verlagerung der Ausgaben auf die Kommunen geführt. Dabei dürfe jedoch nicht das hohe Niveau und das Engagement des Kreisjugendamts in Frage gestellt werden. Persönlich akzeptiere er den Eckwertevorschlag der Finanzmanagerin, dies sei lediglich ein Richtwert für die weitere Haushaltsplanung. Unabhängig davon seien entstehende Mehrkosten im Bereich des Jugendhilfeausschusses selbstverständlich zu finanzieren.

Christian Salberg betont, dass hier dennoch eine realistische Zielsetzung erfolgen müsse.

Brigitte Keller geht auf die Ausführungen von Christian Salberg ein, wonach die bundesweiten Ausgaben der Jugendhilfe jährlich um 6,4 % steigen würden. Dies ginge einher mit dem Eckwertvorschlag 2023 i. H. v. 19 Mio.€, denn damit würde die Jugendhilfe zum IST 2021 um 12,1 % steigen und liege exakt im Bundesdurchschnitt.

Rein rechnerische würden die voraussichtlichen Kosten für 2022 rund 17,2 Mio.€ betragen, so KR Christian Bauer. Der Eckwertevorschlag 2023 stelle damit eine zehnprozentige Steigerung der wahrscheinlichen Kosten dar. Seiner Ansicht nach sei diese Steigerung ausreichend.

Sämtliche Budgets seien mit dem zuständigen Controller besprochen und die voraussichtlichen IST-Kosten im Jahr 2022 würden 19 Mio.€ überschreiten, so Christian Salberg. Unter Berücksichtigung der aktuellen Lage und Kostenerhöhung sei im Jahr 2023 mit einem weiter ansteigenden Wert zu rechnen.

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen plädiere für eine Erhöhung des Eckwertes auf 20 Mio.€, so KR Benedikt Mayer. Eine Kürzung des durch den Fachbereich vorgeschlagenen Eckwerts um 1 Mio.€ habe seiner Ansicht nach keinen Einfluss auf die Arbeit der Abteilung, zumal die IST-Kosten ohnehin zu tragen seien. Er empfinde dahingehend die Planung als unrealistisch und bitte um mehr Transparenz sowie Ehrlichkeit.

Der Landrat argumentiert, dass die Eckwertvorschläge der letzten Jahre (z. B. 2017, 2018 und 2019) überwiegend zutreffend gewesen seien.

KR Dr. Wilfried Seidelmann unterstütze den Vorschlag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Kosten im Bereich des Jugendhilfeausschusses würden tendenziell weiter steigen, sei es aufgrund der Inflationsrate oder der steigenden Sach- und Personalkosten. Auch die verhaltensbedingten Störungen bei Jugendlichen würden zunehmend intensiver werden und somit Mehrkosten verursachen. Dies seien allesamt Pflichtaufgaben und er plädiere ebenso für eine Festsetzung des Eckwertes auf 20 Mio.€.

KR Alexander Müller spricht sich für den Eckwertevorschlag der Finanzmanagerin aus. Jede Abteilung würde die Eckwertevorschläge nach bestem Wissen und Gewissen festlegen und Aufgabe der Finanzmanagerin und des Gremiums sei es sodann die entsprechende Gegenfinanzierung zu berücksichtigen, sprich die Kreisumlage. Brigitte Keller habe durch die Reduzierung der Eckwerte stets eine Erhöhung der Kreisumlage verhindert. Dies habe zwar zur Folge gehabt, dass der ein oder andere Eckwert überschritten worden sei, das Gesamtergebnis sei aber stets im Umfang des Haushalts gelegen. Er vertraue damit auf das umfassende Wissen und die Erfahrung von Brigitte Keller.

KR Martin Wagner empfinde die stets wiederkehrende Problematik im Rahmen der Eckwerteberatungen im Bereich des Jugendhilfeausschusses als unbefriedigend. Er stelle die grundsätzliche Einbeziehung des Jugendamtes in die Beratungen in Frage, da sowohl das Landratsamt als auch das Gremium in diesem Bereich aufgrund der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben nahezu keinen Einfluss habe. Er schlage vor, das System der Eckwerte im Bereich der Jugendhilfe in der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung zu beraten.

Der vorgeschlagene Eckwert i. H. v. 19 Mio.€ stelle eine Steigerung um 12,1 % gegenüber 2021 und damit keine Einsparung dar, so Brigitte Keller. Würde der Eckwert planerisch um 1 Mio.€ erhöht werden, müsse dies durch die Kreisumlage finanziert werden. Anders verhalte es sich bei einer Budgetüberschreitung, welche durch das Ausgleichssystem im Haushalt finanziert werden könne. Die Entscheidung für oder gegen eine Erhöhung des Eckwerts auf 20 Mio.€ sei daher politischer Dimension; bevorzuge man die planerische Bereitstellung des Geldes oder gehe man bei der Festsetzung des Eckwerts von der Gesamthaushaltsplanung aus und setze diesen streng an.

Der Landrat spricht sich für eine Beibehaltung des Eckwertevorschlags der Finanzmanagerin aus. Zumal dieser mit einer Steigerung um 12,1 % nicht weit von der durch Christian Salberg vorgeschlagenen Erhöhung um 12,8 liege. Dennoch sei die aktuelle Lage prekär, der Haushalt könne dem nicht mehr standhalten. Die Sozialgesetzgebung des Bundestages sei für die Kommunen nicht mehr finanzierbar und könne in dieser Form nicht weitergeführt werden.

KRin Waltraud Gruber merkt kritisch an, dass die geplante Eckwertekürzung zu Einsparmaßnahmen außerhalb der gesetzlichen Pflichtaufgaben führen würde.

Der Landrat stellt den Antrag der Festsetzung des Eckwerts für den Jugendhilfeausschuss auf 20 Mio.€ zur Abstimmung. Zudem befürwortet er ebenso eine Beratung des Eckwertesystems im Bereich der Jugendhilfe in der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung.

SFB-Ausschuss

Der Landrat informiert, dass die enorme Belastung des Kreishaushalts durch die Ukraine-Fälle unter anderem im Bereich des Wohnungswesens zu verorten seien. Durch die hohen Kosten der Unterkunft sei theoretisch eine Steigerung der Kreisumlage um zwei Punkte erforderlich, was er persönlich jedoch als inakzeptabel erachte. Aufgrund der bundesweit freien Wahl des Aufenthaltsorts fordere der Landkreis ausdrücklich einen Kostenausgleich durch die Bundesregierung.

Der Rechtskreiswechsel der geflüchteten Ukrainer in das SGB II sei im Landkreis Ebersberg außerordentlich gut vonstattengegangen, lobt KR Thomas Huber. Dabei seien zu den bereits bestehenden 2.200 SGB II-Empfängern fast 1.000 Ukrainer innerhalb kurzer Zeit und ohne Komplikationen zusätzlich aufgenommen worden. Die vom Bund beschlossene freie Wohnsitzwahl der Geflüchteten mache die Situation als besonders betroffener Landkreis Ebersberg schwierig. Möglicherweise müsse der Bayerische Landkreistag seine Forderungen gegenüber dem Bund nachschärfen.

KR Alexander Müller informiert über eine dahingehend getroffene Bund-Länder-Vereinbarung, welche 2 Mrd.€ zur Verfügung stellen würde. Allein 500 Mio.€ stelle der Bund für die Kosten der Unterkunft bereit. Es müsse jedoch sichergestellt werden, dass diese Gelder fließen.

Laut Bayerischem Landkreistag sei hier noch keine finale Regelung für das Jahr 2023 gefasst worden, so der Landrat.

Nach Ansicht von KR Reinhard Oellerer sei der Eckwertevorschlag der Finanzmanagerin nicht zu beanstanden.

ULV-Ausschuss

Brigitte Keller beantwortet zufriedenstellend eine Verständnisfrage von KRin Waltraud Gruber zu den zwei zusätzlichen Vollzeitäquivalenten im Bereich des Klimaschutzmanagements.

LSV-Ausschuss

KR Walter Brilmayer erkundigt sich nach den steigenden Energiekosten im Bereich der Liegenschaften. Möglicherweise gäbe es hierzu konkrete Berechnungen der Kostensteigerungen.

Die steigenden Energiekosten seien schwierig zu kalkulieren, so Brigitte Keller. Das Landratsamt sei durch seine Aufsichtsbehörden zu Einsparmaßnahmen aufgefordert. Dies sei im Bereich der Liegenschaften geprüft und berücksichtigt, dennoch sei mit einem Kostenanstieg zu rechnen.

Toni Prietz, Teamleiter Liegenschaften, informiert über die Kündigung des Stromanbieters über die er ebenso in der Sitzung des LSV-Ausschusses berichtet habe. Aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage sei es schwierig einen Anbieter zu finden, der gewillt sei ein langfristiges Vertragsverhältnis einzugehen. Ähnliche Schwierigkeiten habe es auch im Bereich des Gasanbieters gegeben.

KR Manfred Schmidt schlägt vor, künftig alle Sitzungsvorlagen mit dem Zusatz „Die Finanzmanagerin empfiehlt angesichts der Situation, die Ergebnisrechnung im Blick zu haben – jeder Euro, der dort nicht ausgegeben wird, erhöht den Ergebnisüberschuss und damit den Betrag, der für Investitionen zur Verfügung steht.“ zu versehen.

KR Benedikt Mayer merkt an, dass bei einer gesamthaften Abstimmung aller Eckwerte das Abstimmungsverhalten zum Eckwert für den Jugendhilfeausschuss ausdrücklich festgehalten werden müsse.

Der Landrat stimmt der Anmerkung von KR Benedikt Mayer zu und stellt den Beschlussvorschlag mit folgendem Hinweis gesamthaft zur Abstimmung: „Die Vertreter der Kreistagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD sowie die Vertreter der Freien Wählern verweisen auf das Abstimmungsverhalten zum Jugendhilfeausschuss.“


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgende Beschlüsse:

1.    Abstimmung über den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen den Eckwert 2023 für den Jugendhilfeausschuss auf 20.000.000 € festzusetzen.

&

abgelehnt

Ja 5  Nein 7 Anwesend 12 

2.    Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Für die Haushaltsberatungen 2023 werden den Fachausschüssen folgende Eckwerte vorgegeben:

 

Plan 2022

Eckwertevorschlag 2023

Kreis- und Strategieausschuss (KSA)

14.025.635

13.000.000 

Jugendhilfeausschuss

18.002.868

19.000.000 

SFB-Ausschuss

18.059.855

20.000.000 

LSV-Ausschuss

14.999.534

16.500.000 

ULV-Ausschuss

9.000.695

9.600.000 

Summe

74.088.587

78.100.000

Die Summe der Eckwerte für die Fachausschüsse beträgt 78.100.000 €. Die Summe der zur Verfügung gestellten Finanzmasse erhöht sich gegenüber der Planung 2022 um 4.011.413 € bzw. 5,4 %.

Die Fachausschüsse werden aufgefordert bei der Haushaltsplanung 2023 diese Eckwerte einzuhalten.

&

angenommen

Ja 11  Nein 1 Anwesend 12