Sitzung: 18.07.2022 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Vorlage: 2022/0704
Sachvortragende(r): |
Brigitte Keller, Abteilungsleiterin 1, Zentrales und Bildung |
Brigitte Keller informiert in ihrem Sachvortrag über die Beauftragung der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU (WBE gKU) zur Errichtung von Personalwohnbauten für die Kreisklinik Ebersberg gGmbH an der von-Scala-Straße sowie die damit erforderliche Änderungssatzung zur Aufnahme des Grundstücks in die Unternehmenssatzung der WBE gKU.
KR Walter Brilmayer berichtet über den bereits aufgestellten Bebauungsplan im Zuge der einst geplanten Errichtung des medizinischen Versorgungszentrums. Dieser sei aufgrund von Unstimmigkeiten mit dem damaligen Bauträger jedoch nicht unterzeichnet worden, somit nicht rechtskräftig und voraussichtlich für das jetzige Bauvorhaben unbrauchbar. Die Errichtung der Personalwohnbauten sei für das Jahr 2023 geplant, was bei Aufstellung eines neuen Bebauungsplans zeitlich nicht einzuhalten sei. Dahingehend erkundigt er sich, inwiefern hier bereits ein Austausch mit der Stadt Ebersberg erfolgen würde.
Derzeit könne das Landratsamt keine Gespräche mit der Stadt aufnehmen, zunächst müsse erst ein entsprechendes Mandat erteilt werden, so Brigitte Keller. Wünschenswert wäre es, wenn es keine Änderung des Bebauungsplans bedürfe.
Der Landrat fügt ergänzend hinzu, dass sich die Verwaltung jedoch bereits im losen Austausch mit der Stadt Ebersberg befinden würde.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden
Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1.
Mit
der Umsetzung der Errichtung von Personalwohnbauten für die Kreisklinik
Ebersberg gGmbH auf dem Grundstück des Landkreises Fl-Nrn. 824/7 Gemarkung
Ebersberg mit einer Größe von 2.413 qm wird das gemeinsame Kommunalunternehmen
Wohnbaugesellschaft Ebersberg beauftragt.
2.
Voraussetzung
ist, dass eine Förderfähigkeit nach dem KommWFP gegeben ist und eine
satzungskonforme Umsetzung (günstiger Wohnraum) erfolgen kann.
3. Die
Änderungssatzung zur Aufnahme des Grundstückes in der von-Scala-Straße gemäß
Anlage 3 wird beschlossen. Der
Landrat wird beauftragt und ermächtigt die Änderungssatzung zu unterzeichnen.