Sitzung: 18.07.2022 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Vorlage: 2022/0706
Vorberatung |
Kreis- und Strategieausschuss 22.02.2021, TOP 7 und am Datum, TOP 7 Ö Kreistag am 15.03.2021, TOP 4 Ö |
Sachvortragende(r): |
Brigitte Keller, Abteilungsleiterin 1, Zentrales und Bildung |
Brigitte Keller informiert in ihrem
Sachvortrag über die Gemeinschaftszweckvereinbarung zwischen dem Landkreis
Ebersberg und der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU (WBE gKU) betreffend des
Grundstücks Pfarrer-Guggetzer-Straße in Ebersberg. Die Gemeinschaftszweckvereinbarung
sei am 24.05.2022 in der Verwaltungsratssitzung der WBE gKU beschlossen worden
und müsse ebenso durch den Kreistag entschieden werden. Sodann könne der
Landrat diese unterzeichnen.
KRin Waltraud Gruber zeigt sich
unzufrieden über die mangelnde Einflussnahme des Landkreises auf die bauliche
Konzeption (vgl. § 4 Abs. 7 der Gemeinschaftszweckvereinbarung) und erkundigt
sich nach dessen Gründe. Auch sei es unglücklich über eine derartig
einflusslose Gemeinschaftszweckvereinbarung abstimmen zu müssen. Zudem bittet
sie um Information, wie in derartigen Fällen ein nachhaltiges Bauen garantiert
werden könne.
Der Landkreis habe den Bau an das
Unternehmen WBE gKU übertragen, das sich dabei nicht an den Leitlinien des
Kreises orientieren müsse. Eine Einflussnahme sei aufgrund der Planung und des
Baus durch einen Generalübernehmer nicht möglich. Ein möglicher Einfluss durch
den Landkreis erfolge vorab zum Zeitpunkt der Ausschreibung des
Generalübernehmers. Auch könne ein nachhaltiges Bauen nicht garantiert werden,
hierzu müsste der Landkreis das Bauprojekt selbst übernehmen.
Der Kreis- und Strategieausschuss
fasst folgenden Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Die Gemeinschaftszweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Ebersberg und der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU wird beschlossen. Sie ist Anlage zum Protokoll.
2. Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, die Gemeinschaftszweck-vereinbarung zu unterzeichnen.