Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Vorberatung        

Kreis- und Strategieausschuss 22.02.2021, TOP 7 und am Datum, TOP 7 Ö

Kreistag am 15.03.2021, TOP 4 Ö

Sachvortragende(r):

Brigitte Keller, Abteilungsleiterin 1, Zentrales und Bildung

Brigitte Keller informiert in ihrem Sachvortrag über die Gemeinschaftszweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Ebersberg und der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU (WBE gKU) betreffend des Grundstücks Pfarrer-Guggetzer-Straße in Ebersberg. Die Gemeinschaftszweckvereinbarung sei am 24.05.2022 in der Verwaltungsratssitzung der WBE gKU beschlossen worden und müsse ebenso durch den Kreistag entschieden werden. Sodann könne der Landrat diese unterzeichnen.

KRin Waltraud Gruber zeigt sich unzufrieden über die mangelnde Einflussnahme des Landkreises auf die bauliche Konzeption (vgl. § 4 Abs. 7 der Gemeinschaftszweckvereinbarung) und erkundigt sich nach dessen Gründe. Auch sei es unglücklich über eine derartig einflusslose Gemeinschaftszweckvereinbarung abstimmen zu müssen. Zudem bittet sie um Information, wie in derartigen Fällen ein nachhaltiges Bauen garantiert werden könne.

Der Landkreis habe den Bau an das Unternehmen WBE gKU übertragen, das sich dabei nicht an den Leitlinien des Kreises orientieren müsse. Eine Einflussnahme sei aufgrund der Planung und des Baus durch einen Generalübernehmer nicht möglich. Ein möglicher Einfluss durch den Landkreis erfolge vorab zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Generalübernehmers. Auch könne ein nachhaltiges Bauen nicht garantiert werden, hierzu müsste der Landkreis das Bauprojekt selbst übernehmen.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Die Gemeinschaftszweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Ebersberg und der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU wird beschlossen. Sie ist Anlage zum Protokoll.

2.   Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, die Gemeinschaftszweck-vereinbarung zu unterzeichnen.