Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 06.07.2022, TOP 9 ö

Sachvortragende(r):

Sebastian Hallmann, Sachbearbeiter SG 11, Bildung und IT

Sebastian Hallmann informiert in seinem Sachvortrag über die geplanten außervertraglichen Sonderzahlungen an die Verkehrsunternehmen aufgrund der gestiegenen Treibstoffpreise.

Der Landrat fügt ergänzend hinzu, dass der ULV-Ausschuss dem Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 06.07.2022 einstimmig zugestimmt habe.

Die derzeit außergewöhnliche Situation sei unvorhersehbar gewesen und dem Beschlussvorschlag sei zuzustimmen, so KR Manfred Schmidt. Er bitte lediglich um folgende Ergänzung des Punktes 1 „ … einer Rechtspflicht zugestimmt, soweit staatliche Subventionen oder anderweitige Bezuschussungen nicht ausreichen.“

Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.      Dem außervertraglichen Kostenausgleich zur Kompensation der gestiegenen Treibstoffpreise ab März 2022 bis auf Weiteres wird für die Dauer der Notwendigkeit, längstens jedoch bis zur nächsten vertraglichen Indexanpassung, auf Grundlage des dargelegten Vorgehens in stets widerruflicher Weise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zugestimmt, soweit staatliche Subventionen oder anderweitige Bezuschussungen nicht ausreichen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, der MVV GmbH die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

3.      Die MVV GmbH wird beauftragt, in Rücksprache mit der Verwaltung hinsichtlich der Fortführung der Zahlungen für den Landkreis Ebersberg die entsprechenden außervertraglichen Zahlungen an die Verkehrsunternehmen vorzunehmen.

4.      Der Landrat wird ermächtigt, unter Berücksichtigung der Entwicklungen der Treibstoffpreise jederzeit über einen Widerruf der außervertraglichen Zahlungen und damit deren vorzeitiges Ende zu entscheiden.