Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 55, Nein: 0, Anwesend: 55

Vorberatung        

Kreis- und Strategieausschuss 22.02.2021, TOP 7 und am Datum, TOP 7 Ö

Kreistag am 15.03.2021, TOP 4 Ö

Sachvortragende(r):

Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Leiterin Abteilung 1 (Zentrales und Bildung)

Brigitte Keller informiert (Anlage 8 zum Protokoll) über den Beschluss des Kreistages zur Aufnahme des Grundstücks Fl-Nr. 840 Gemarkung Ebersberg in die Unternehmenssatzung der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU (WBE) am 15.03.2021. Die Wohnungen sind zum 01.08.2022 bezugsfertig mit 8,50 €/ m2 Kaltmiete. Der Bau habe 3,2 Mio. € gekostet. Belegt würden die Wohnungen nur mit Bediensteten der Kreisklinik, durch Entscheidung der Kreisklinik. Die Besonderheit an dieser Gemeinschaftszweckvereinbarung sei, so Brigitte Keller, die Wohnbaugesellschaft werde einen Mietvertrag mit der Kreisklinik Ebersbergs schließen. Die Gemeinschaftszweckvereinbarung wurde am 24.05.2022 vom Verwaltungsrat der WBEgKU beschlossen.

Auf die Nachfrage von KR Martin Lechner erklärt Brigitte Keller, dass künftig die Anzahl der Wohnungen in der Zweckvereinbarung festgehalten werde.

Brigitte Keller beantwortet Verständnisfragen zur Abschreibung zufriedenstellend.

KR Benedikt Mayer erkundigt sich, ob es sich um einen Untermietervertrag handelt, wenn die einzelnen Mietverträge für die Personalwohnungen die Kreisklinik abschließe und ob durch den Untermieterstatus Nachteile entstünden.

Brigitte Keller bestätigt das, allerdings sei ausgeschlossen, dass die Klinik die Miete überkompensiert, d.h., die Summe der Einzelverträge muss der Gesamtsumme, die die WBE erhält, entsprechen.

KR Albert Hingerl erkundigt sich zur Haftung des Landkreises, ob die Gemeinschaftszweckvereinbarung einer Haftungsklausel bedürfe

Brigitte Keller erklärt, dass ihr dazu nichts einfalle, denn das Gebäude gehöre der WBE.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.   Die Gemeinschaftszweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Ebersberg und der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU wird beschlossen.
Sie ist Anlage 9 zum Protokoll.

2.   Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, die Gemeinschaftszweckvereinbarung zu unterzeichnen.