Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Nein: 0

Der Landrat verweist auf die ausführliche Sitzungsvorlage und erkundigt sich mit Blick auf die Uhr, ob es Fragen an den anwesenden Sachbearbeiter Sebastian Hallmann, Mitarbeiter SG 11 (Bildung und IT) gäbe.

Auf die Nachfrage von KR Manfred Schmidt erklärt Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats, dass seine im Kreis- und Strategieausschuss aufgenommene Ergänzung (…ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zugestimmt, soweit staatliche Subventionen oder anderweitige Bezuschussungen nicht ausreichen.) auch in diesem Beschlussvorschlag enthalten sei.

Es folgt keine weitere Wortmeldung und der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.   Dem außervertraglichen Kostenausgleich zur Kompensation der gestiegenen Treibstoffpreise ab März 2022 bis auf Weiteres wird für die Dauer der Notwendigkeit, längstens jedoch bis zur nächsten vertraglichen Indexanpassung, auf Grundlage des dargelegten Vorgehens in stets widerruflicher Weise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zugestimmt, soweit staatliche Subventionen oder anderweitige Bezuschussungen nicht ausreichen.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, der MVV GmbH die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

3.   Die MVV GmbH wird beauftragt, in Rücksprache mit der Verwaltung hinsichtlich der Fortführung der Zahlungen für den Landkreis Ebersberg die entsprechenden außervertraglichen Zahlungen an die Verkehrsunternehmen vorzunehmen.

4.   Der Landrat wird ermächtigt, unter Berücksichtigung der Entwicklungen der Treibstoffpreise jederzeit über einen Widerruf der außervertraglichen Zahlungen und damit deren vorzeitiges Ende zu entscheiden.