Sachvortragende(r):

Margrita Schwanke-Berner, Sachgebietsleiterin Personalservice

Der Landrat führt in das Thema ein. Über den Stellenplan 2023 sei im Vorfeld intensiv diskutiert worden, jede Abteilung habe ihren Bedarf angemeldet. Der im Jahr 2022 bestehende Stellenplanstopp habe die Verwaltung vor eine große Herausforderung gestellt und in Anbetracht des enormen Aufgabenzuwachses könne dieser kein weiteres Jahr erfolgen. Dieser Trend sei bayernweit zu verzeichnen und kein isoliertes Problem des Landkreises Ebersberg. Die deutlich zunehmende Arbeit beziehe sich dabei in erster Linie nicht auf die Bewältigung freiwilliger Leistungen, obgleich es hier auch Aufgaben mit absoluter Notwendigkeit (z. B. öffentlicher Personennahverkehr) gebe. Vielmehr hätten gewisse Entscheidungen des Bundestages (z. B. Bürgergeld, Wohngeldnovelle, Heizkostennovelle) direkte Auswirkungen auf die Landkreise, zumal auch die sich überlagernden Krisen (insbesondere Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und Asylzuweisungen) bewältigt werden müssten. Der vorgelegte Stellenplan 2023 stelle, nach Ansicht der Verwaltung, das Mindestmaß an erforderlichen zusätzlichen Stellen dar, um das enorme Arbeitsvolumen bewältigen zu können. Um angemessen und flexibel auf Spitzen reagieren zu können, stelle das Instrumentarium der Reservestellen ein wichtiges Tool für die Verwaltung dar. Dies ermögliche angemessen auf Entscheidungen höherer politischer Ebenen reagieren zu können und Personal entsprechend der aktuellen Entwicklung einsetzen zu können (z. B. gesetzlich vorgeschriebener Austausch der Führerscheine). Die Reservestellen seien dabei zunächst im Haushalt mit keinem bestimmten Betrag hinterlegt, jedoch bestehe damit die Möglichkeit diese im Laufe des Jahres zu besetzen.

Sodann hält Margrita Schwanke-Berner einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 9 zum Protokoll).

KR Ulrich Proske erkundigt sich nach den im Stellenplan 2023 zurückgestellten Anträgen des Kreisjugendamtes, was möglichweise zu Schwierigkeiten in der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben führen könne. Demnach stelle er sich die Frage, ob nicht bereits zum jetzigen Zeitpunkt auf diese Personalengpässe mit einer zusätzlichen Stelle für das Kreisjugendamt reagiert werden müsse.

Grundsätzlich müsse die Verwaltung freiwillige Leistungen zur Erfüllung der Pflichtaufgaben zurückfahren, so Brigitte Keller. Die Entscheidung welche freiwillige Leistung eingestellt bzw. pausieren müsse, würde dabei der jeweilige Abteilungsleiter treffen. Alternativ müsse bei Bedarf über den Einsatz von Reservestellen entschieden werden.

Der Landrat ergänzt, dass die Verwaltung bereits jetzt täglich mit ihrem Personal „jonglieren“ müsse. Der Stellenplan sei so zu gestalten, dass die Arbeit insgesamt geleistet werden könne. Kurzfristige Spitzenveränderungen würde es immer geben.

Florian Robida, Sachgebietsleiter des Kreisjugendamts, informiert über die gesetzlich festgelegte Personalbemessung. Danach würden verschiedene Stellenarten definiert werden; die Stelle „Mitarbeiter Spielkistl“ sei dabei beispielsweise freiwillig und dieser Aufgabenbereich könne bei Bedarf pausieren. Grundsätzlich könne das Kreisjugendamt ebenso auf die Mitarbeiter des Teams Demografie zurückgreifen, die ausschließlich freiwillige Leistungen ausführen würden. Vorliegend würde hier jedoch nur ein Sozialpädagoge tätig sein, der das Kreisjugendamt unterstützen könnte. Grund der beantragten Stellen sei die sachgemäße Erfüllung gesetzlicher Aufgaben nach den Vorgaben des Bayerischen Landesjugendamtes gemäß PeB (Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern). Würden dem Kreisjugendamt die zusätzlichen Stellen nicht zu Verfügung gestellt werden, könne es die Aufgaben nicht in dem geforderten Umfang erfüllen.

KR Ulrich Proske schlägt vor, lediglich sieben Reservestellen vorzuhalten und dem Kreisjugendamt eine zusätzliche Stelle „Sozialpädagoge“ zur Verfügung zu stellen.

Jede Reservestelle werde benötigt und diese seien zwingend vorzuhalten, so Brigitte Keller. Die drängenden Bedarfe im kommenden Jahr seien nicht absehbar. Sollte das Gremium eine zusätzliche Stelle für das Kreisjugendamt wünschen, sei diese gesondert zu beantragen.

Sodann beantragt KR Ulrich Proske eine weitere Stelle für das Kreisjugendamt.

KRin Dr. Renate Glaser erkundigt sich nach der grundsätzlichen Struktur der Reservestellen, insbesondere ob diese mit einer vorgeschriebenen Qualifikation des Mitarbeiters verbunden seien.

Brigitte Keller informiert, dass die Reservestellen lediglich im Stellenplan hinterlegt seien um diese sodann unterjährig besetzen zu können. Damit seien noch keinerlei Kosten oder eine bereits definierte Stelle verbunden.

KR Manfred Schmidt stellt die seitens der Verwaltung aufgeführte Begründung für die zusätzlich beantragten Stellen im Bereich „Ausländer- und Asylrecht“ kritisch in Frage. Der am 6. Juli 2022 beschlossene Gesetzentwurf zum „Chancen- Aufenthaltsrecht-Gesetz“ könne für die Argumentation nicht herangezogen werden. Insbesondere zweifle er hier an der Sinnhaftigkeit eines derartigen Asylverfahrens. Ebenso seien die zwei zusätzlichen Stellen im Bereich des Klimaschutzmanagements nicht erforderlich. Größere Gemeinden würden sich in diesem Bereich selbst organisieren, zumal die Energieagentur ähnliche Unterstützung leisten könne. Auch sei hier keine Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, die Bewusstseinsförderung der Bevölkerung für klimarelevante und –kritische Themen sei schlichtweg überflüssig. Diese Bewusstsein sei ohnehin allseits vorhanden und man könne sich der Problematik nicht entziehen.

Brigitte Keller beantwortet zufriedenstellend eine Wortmeldung aus dem Gremium zur beantragten Stelle „Digitalisierungs- und Prozessberater“. Selbst wenn die Stelle im Rahmen der Förderung des Digitalisierungsprojekts des Bundes refinanziert werden würde, sei eine entsprechende Stelle im Stellenplan vorzuhalten.

KR Martin Wagner führt aus, dass die CSU-FDP-Kreistagsfraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen und damit die beantragten 16 Stellen nebst Reservestellen genehmigen werde. Weiteren Anträgen könne nicht zugestimmt werden, da dies eine Erhöhung der Kreisumlage zur Folge hätte.

KR Günter Scherzl berichtet über den Fachkräftemangel im Bereich des Klimaschutzes, wodurch den Gemeinden große Schwierigkeiten bei der Besetzung der vorgehaltenen Stellen entstünden. Eine Unterstützung durch das Landratsamt sowie die Energieagentur in diesem Bereich sei damit unabdingbar. Knappe Personalkapazitäten würden sich ebenso im Bereich „Bauen und Planen“ innerhalb der Verwaltung ergeben, wie auch in der Sitzung des Kreistags am 24.10.2022 informiert worden wäre. Dennoch müsse dafür Sorge getragen werden, dass die beiden Großschulprojekte, wie besprochen, vorangetrieben werden würden.

Brigitte Keller informiert über die Abwanderung eines technischen Mitarbeiters sowie die bestehende Problematik zweier unbesetzter Technikerstellen.

Im Bereich des Klimaschutzmanagements sei im Rahmen der damaligen Diskussion noch eine dritte Stelle im Gespräch gewesen, die die Verwaltung jedoch abgelehnt habe, so der Landrat. Diese hätte die Unterstützung, insbesondere der kleineren Gemeinden zum Zweck gehabt, eine derartige Beratungstätigkeit sei jedoch ebenso über die Energieagentur möglich.

Im Namen der Ausschussgemeinschaft ödp/DIE LINKE bittet KRin Dr. Renate Glaser um Prozessdarstellung des verwaltungsinternen Controlling-Verfahrens bei der Beantragung bzw. Genehmigung zusätzlicher Stellen.

Sodann erläutert Margrita Schwanke-Berner das Verfahren. Zunächst müsse der Sachgebietsleiter einen formellen Antrag nebst Darstellung der Fallzahlen und Begründung stellen. Nach Genehmigung durch den Abteilungsleiter würde dieser durch das Zentrale Controlling begutachtet und nach vorliegenden Stellenresten im Stellenplan geprüft werden. Die finale Entscheidung obliege der Amtsleitung.

KR Alexander Müller spricht sich generell für die Digitalisierung von Prozessen aus. Er bittet um Erläuterung, welche Prozesse digitalisiert worden wären und welche Vorteile damit verbunden seien.

Die Verwaltung sei insbesondere im Bereich Kasse und Finanzen äußerst fortschrittlich was den Digitalisierungsprozess betreffe. Gerne könne der Sachgebietsleiter der Kreiskasse, Stefan Madl, darüber berichten.

Stefan Madl informiert über den vor einigen Jahren eingeführten digitalen Rechnungsworkflow. Trotz steigender Anzahl der Rechnungen habe dies zu keiner Personalmehrung geführt, zumal auch lediglich zwei Prozent der Rechnungen außerhalb der Zahlungsfrist beglichen werden würden. Ohne Einführung dieses Prozesses wäre die Einstellung von zusätzlichem Personal unstrittig erforderlich gewesen.

Sodann diskutiert das Gremium über die von KR Ulrich Proske zusätzlich beantragte Stelle für das Kreisjugendamt. Infolgedessen zieht dieser seinen Antrag aufgrund eines Missverständnisses seinerseits zurück.

KRin Dr. Renate Glaser erkundigt sich nach der Finanzierung der beiden Stellen im Bereich des Klimaschutzmanagements. Die Schaffung dieser Stellen würde bei einer Besetzung im Jahr 2023 Haushaltsmittel i. H. v. 106.940 € und im Jahr 2024 ganzjährig 141.420 € binden. Sie bittet um Information, inwieweit davon auszugehen sei, dass eine umgehende Besetzung der Stellen nicht möglich sei.

Zunächst müsse der Haushalt von der Regierung von Oberbayern genehmigt werden, so der Landrat. In dieser sogenannten „haushaltslosen Zeit“ dürfe keine Neubesetzung erfolgen. Die Besetzung der beiden Stellen werde damit unterjährig stattfinden.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.         Die beantragten 24 neuen Stellen

Stellen

Refinanzierung

Haushalt 2023

 

Stellen BL.15 und BL.16

„Klimaschutzmanager/-innen“

bis zu 80 %

 

85.550€

 

 

106.940 €

 

Stelle 11.34 – „System- und Netzwerk-
administrator/-in“

 

 

 

 

 

29.460 €

 

Stelle 11.35 „E-Government Koordinator/-in digitale Prozesse, Formularserver,
Dokumentenmanagement“

 

 

 

 

 

65.870 €

 

Stelle 11.36 „Sachbearbeitung
Zweckverband“

Umlage des Zweckverbandes

 

57.180 €

 

 

 

57.180 €

 

Stelle 13.42 „Hausmeister/-in Gymnasium
Vaterstetten“

 

 

 

 

26.510 €

 

Stelle 16.25 „Technische/-r Mitarbeiter/-in
Deponie“

durch Gebühreneinnahmen

 

16.750 €

 

 

 

16.750 €

 

Stelle 2.3 „Sachbearbeitung Zentrale Vergabestelle“

Durch Vermeidung von Rechtsanwaltskosten

80.000 €

 

 

59.210 €

 

Stelle 21.14 „Teamassistenz Sachgebiet Besondere Soziale Leistungen,
Versicherungsamt, Wohnungswesen“

 

 

 

 

53.330 €

 

Stellen 21.13 und 21.15 „Sachbearbeitung Wohngeld (Wohngeldnovelle)“

 

 

 

107.750 €

 

Stellen 31.17 und 31.18 „Sachbearbeitung Ausländer- und Asylrecht“

 

 

 

106.790 €

 

 

 

 

Stelle 33.20 „Sachbearbeitung Schwertransporte“

 

durch Gebühreneinnahmen

 

26.090 €

 

 

 

 

 

26.090 €

 

Stelle 5.2 „Digitalisierungs- und Prozess-berater/-in / IT-Berater/-in“

im ersten Jahr Gegenfinanzierung

45.270 €

 

 

 

45.270 €

Stelle 53.11 „Mitarbeiter/-innen
Betreuungsstelle“ (0,5 VZÄ Sozial-
pädagogin/-e + 0,25 VZÄ Verwaltungskraft)

Gegenfinanzierung durch geringere Sachausgaben bis zu 50.000 €:

47.830 €

 

 

 

 

 

 

 

47.830 €

 

Stelle 32.20 Sachbearbeitung
Führerscheinstelle (besetzt aus
Reservestelle 12.21)

 

0 €

 

7 Reservestellen 12.22, 12.23,12.24, 12.25,

12.26, 12.27, 12.28

 

0 €

Summe

278.670 € + 80.000 € Einsparungen RA-Honorare

748.980 € €

werden genehmigt.

2.       Es werden drei Stellen (Zensus:1.6, 1.7 und 1.8) eingezogen.

3.       Im Haushalt 2023 werden zusätzlich Personalkosten in Höhe von 748.980 €
          bereitgestellt. Eine Gegenfinanzierung durch Erträge in Höhe von 278.670 €
          wird veranschlagt.

4.       Der haushaltsrechtliche Stellenplan 2023 des Landkreises wird auf Grundlage
            des vorgelegten Entwurfes verabschiedet. Die Beschlussfassung darüber
            erfolgt zusammen mit dem Kreishaushalt 2023.