Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 12

Sachvortragende(r):

Barbara Strangfeld, Mitarbeiterin SG 14, Finanzen und Beteiligungen

 

Dr. Willie Stiehler, Geschäftsführer Energieagentur Ebersberg – München gGmbH

Barbara Strangfeld hält anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll) einen Sachvortrag.

Dr. Willie Stiehler stellt im Rahmen einer Präsentation (Anlage 4 zum Protokoll) die Gewinn- und Verlustrechnung 2021, den Mittelabfluss vom Landkreis zur Energieagentur, die Kennzahlen zur Wirtschaftlichkeit sowie die Personalsituation 2021 vor.  

KR und weiterer Stellvertreter Georg Reitsberger übernimmt den Vorsitz und informiert, dass gemäß Art. 43 Abs. 1 LKrO wegen persönlicher Beteiligung weder der Landrat, sein gewählter Stellvertreter Walter Brilmayer noch die in den Aufsichtsrat entsandten Mitglieder KRin Waltraud Gruber und KR Johann Schwaiger an der Abstimmung teilnehmen dürfen. 

KR Christian Bauer erkundigt sich, weshalb sich die Personalkosten von 2019 auf 2021 nahezu verdoppelt haben.

Nachdem der Geschäftsführer Dr. Stiehler die Frage nicht beantworten kann, stellt der Vorsitzende die Beschlussfassung bis zur Klärung zurück.

Der Vorsitzende stellt die Beschlussfassung zurück.

 

Nach TOP 09 ö um 16:20 Uhr ruft der Landrat erneut den Tagesordnungspunkt Beteiligungsmanagement; a) Jahresabschluss 2021 der Energieagentur b) Entlastung des Aufsichtsrates auf und erteilt dem Geschäftsführer Dr. Willie Stiehler das Wort, der nach Recherche die Frage von KR Christian Bauer zur Entwicklung der Personalkosten beantwortet.

Dr. Willie Stiehler erläutert die Steigerung des Personals von 19 Mitarbeitern im Jahr 2019 mit Kosten von rund 867.000 € auf 26 Mitarbeitern im Jahr 2021 mit Kosten von rund 1,6 Mio. € wie folgt:

Der eigentliche Sprung der Personalkosten erfolgte von 2019 auf 2020 (rund 1,4 Mio. €). Die in der Folie genannte Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist Stand 31.12. des jeweiligen Jahres und zeige nicht, was unterjährig passiert sei. Im Jahr 2019 waren unterjährig z.B. im Durchschnitt 15 Personen bei der Energieagentur beschäftigt. Zum 01.12.2019 wurden eine Vollzeitkraft und zwei Teilzeitkräfte eingestellt. Unterjährig 2020 wurden weitere vier Personen eingestellt (3 Vollzeit- und 1 Teilzeitkraft). Eine Person habe im Jahr 2020 gekündigt. Das bedeute, das Verhältnis sei mehr in Richtung Vollzeitstellen „gekippt“ - weg von Teilzeitstellen. In der Summe von 2020 sei die Rückstellung enthalten, bzw. 2021 auch gestiegen. Er musste Höhergruppierungen vornehmen, da die Energieagentur mit dem freien Markt konkurriere, um so keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verlieren. Des Weiteren waren in dem Zeitraum Tarifsteigerungen gemäß TVöD. Die durchschnittliche häufigste Eingruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter war bisher E 11 Stufe 3 laut Aufsichtsrat und gehe langsam Richtung E 12, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht an den freien Markt zu verlieren.  

Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Leiterin Abteilung 1 (Zentrales und Bildung) erkundigt sich zu den durchschnittlich Beschäftigten in den Jahren 2020 und 2021, was Dr. Willie Stiehler jetzt nicht beantworten könne, weil der Prüfer im Jahresabschluss 2019 die Durchschnittszahl noch genannt habe und in den Jahresabschlüssen 2020 und 2021 nicht mehr.  

Brigitte Keller merkt an, dass es von Vorteil sei, das Vollzeitäquivalent oder Vollbeschäftigtenäquivalent zu kennen, weil das eine Hilfsgröße bei der Messung von Arbeitszeit sei. Sie bittet, diese Kennzahl künftig in das Management-Summary mitaufzunehmen, was Dr. Willie Stiehler zusagt.

KR Christian Bauer erkundigt sich, ob die Stellen entsprechend den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen des TVöD bewertet werden, was Dr. Willie Stiehler bestätigt. Er erklärt auf Nachfrage von KR Bauer, dass die Bewertung durch ihn und seiner Buchhaltung erfolge.

Der Landrat stellt keine weiteren Wortmeldungen fest und bittet KR und weiteren stellvertretenden Landrat Georg Reitsberger den Vorsitz zu übernehmen.

Für die genannten Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH werden der Landrat bzw. sein Stellvertreter vom Kreistag ermächtigt, daher dürfen weder der Landrat bzw. sein gewählter Stellvertreter sowie die in den Aufsichtsrat entsandten Mitglieder nicht wegen persönlicher Beteiligung mitstimmen (Art. 43 Abs. 1 LKrO).

Der Vorsitzende Georg Reitsberger stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

a)  Der Landrat bzw. sein Stellvertreter werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH folgende Beschlüsse zu erwirken:

1.   Der Jahresabschluss 2021 der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH mit einer Bilanzsumme von 1.718.901 Euro sowie der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Aufwand von 2.638.522 €, Erträgen von 2.638.522 € und einem Jahresergebnis von 0,00 Euro und der Lagebericht 2021 werden festgestellt.

2.   Nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags wird der Überschuss auf die Gesellschafter aufgeteilt, so dass im Jahresabschluss 2021 eine Ausgleichsverbindlichkeit in Höhe der Kostenüberdeckung i.H.v. 283.200 € gegenüber den Gesellschaftern eingestellt wurde. Aufgrund dessen ergibt sich ein Jahresergebnis von 0 €.

Die Ausgleichsverbindlichkeit wird um den Betrag von 30.000 € gekürzt, da 30.000 € aus der Kostenüberdeckung für Ausbau und Einrichtungsmaßnahmen der neuen Büroräume der Gesellschaft in der Stadt Ebersberg verwendet werden dürfen (17. AR-Sitzung am 15.02.2022).

Die Ausgleichsverbindlichkeit in Höhe von 253.200 € wird nach Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Beschluss über die Ergebnisverwendung 2021 durch die Gesellschafterversammlung im November 2022 an die Gesellschafter ausgezahlt. Die Rückzahlung an den Landkreis Ebersberg beträgt 73.370 €.

b)  Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Energieagentur Ebersberg München gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2021 die Entlastung erteilt.