Sitzung: 12.10.2022 SFB-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Vorlage: 2022/0772
Vorberatung |
SFB-Ausschuss am 05.07.2018, TOP 06ö SFB-Ausschuss am 02.10.2018, TOP 15ö SFB-Ausschuss am 29.05.2019, TOP 9.1ö SFB-Ausschuss am 01.10.2019, TOP 16ö |
Sachvortragende(r): |
Jochen Specht, Sachgebietsleiter 62, Sozialplanung und Demografie |
Jochen Specht informiert in seinem Sachvortrag über die Verlängerung der „Richtlinie des Landkreises Ebersberg zur Förderung von festen Kurzzeitpflegeplätzen“. Diese ermögliche eine Förderung von bis zu acht Plätzen. Bedauerlicherweise werde die Förderrichtlinie nicht wie ersehnt angenommen und die damit angestrebte Zielsetzung werde deutlich verfehlt. Lediglich eine Einrichtung biete zwei feste Kurzzeitpflegeplätze an und nehme hierfür die Landkreisförderung in Anspruch. Zum jetzigen Zeitpunkt würden jedoch Alternativmöglichkeiten fehlen, die Verwaltung schlage daher eine Verlängerung der Richtlinie vor.
Der Beschlussvorschlag sei unbedingt zu unterstützen, so KR Johannes von der Forst. Die Thematik der Kurzzeitpflege sei außerordentlich wichtig. Hier sei das Engagement der Politik gefordert, es müsse dringend für diese Einrichtung geworben werden.
Der SFB-Ausschuss fasst folgenden
Beschluss:
1.
Der SFB-Ausschuss verlängert die „Richtlinie des Landkreises Ebersberg
zur Förderung von festen Kurzzeitpflegeplätzen“ um weitere zwei Jahre bis zum
31.12.2024. Die redaktionell überarbeitete Richtlinie ist Bestandteil des
Beschlusses und Anlage zur Niederschrift (Anlage 3 zum Protokoll).
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
nochmals auf die stationären Pflegeeinrichtungen des Landkreises zuzugehen und
für die Inanspruchnahme der Richtlinie zu werben.