Sitzung: 12.10.2022 SFB-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Vorlage: 2022/0786
SFB-Ausschuss am 02.02.2022, TOP 7ö SFB-Ausschuss am 23.03.2022, TOP 8ö |
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Sachvortragende(r): |
Jochen Specht, Sachgebietsleiter
SG 62, Sozialplanung und Demografie |
Jochen Specht hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 7 zum Protokoll).
KRin Marina Matjanovski zeigt sich erfreut über die rasche Realisierung der Fachakademie für Sozialpädagogik in Kirchseeon. Eine ebenso rasche Umsetzung habe sie sich für die Pflegefachschule gewünscht. Überrascht sei sie jedoch über die Ziffer 3 des Beschlussvorschlags, welchen sie sodann verliest. Persönlich habe sie keine Kenntnis über die mangelnde Einflussnahme des SFB-Ausschusses auf die Pflegefachschule als alleinige Angelegenheit der Kreisklinik gehabt. Dennoch bestehe die moralische Verpflichtung dem Problem entgegenzuwirken.
Die mangelnde Einflussmöglichkeit des Ausschusses sei diesem durchaus bekannt gewesen, so Jochen Specht. Dennoch habe die Verwaltung der Klinik stets ihre Unterstützung angeboten und Beispiele hierfür aufgeführt. Nichtsdestotrotz sei der Fachkräftemangel und die mangelnde Ausbildung ein sehr wichtiges Thema dessen Befassung immanent sei.
Beide Prüfanträge seien inhaltlich sinnvoll gewesen und im Aufsichtsrat der Kreisklinik, entsprechend dem im SFB-Ausschuss gefassten Beschluss vom 23.03.2022, diskutiert worden, so der Landrat. Die Umsetzung sei jedoch aufgrund der alleinigen Zuständigkeit der Klinik schwierig. Auch könne er den Unmut über den in der Ziffer 3 formulierten Beschlussvorschlag nachvollziehen, dieser müsse überarbeitet werden.
Die Befassung mit der Thematik der Schulbildung befinde sich im Zuständigkeitsbereich des SFB-Ausschusses und ihm erschließe sich die Begründung der alleinigen Verantwortung der Klinik in Bezug auf die Pflegefachschule nicht, so KR Martin Lechner. Zumal sich der Eindruck ergebe, dass die Mehrheit der Kreisräte hier Handlungsbedarf sehe.
KR Reinhard Oellerer führt aus, dass der Aufsichtsrat der Kreisklinik die im Rahmen des SFB-Ausschusses gefassten Beschlüsse sachgemäß prüfen und darüber beraten müsse. Im Hinblick auf die vorliegenden Prüfanträge sei dies ebenso geschehen. Gründe für die Ablehnung seitens des Aufsichtsrats seien die mangelnde Entlastung durch weniger gut ausgebildete Pflegekräfte sowie die fehlenden Erfahrungswerte im Hinblick auf eine Teilzeitausbildung gewesen. Die Satzung sehe keine direkte Einflussmöglichkeit der Kreisräte vor, könne dahingehend jedoch geändert werden. Auch er plädiere für eine Überarbeitung der Ziffer 3 des Beschlussvorschlags, schließlich sei die Kreisklinik eine 100-prozentige Tochter des Landkreises.
KRin Marlene Ottinger bedankt sich für das große Engagement der Kreisräte sowie der Verwaltungsmitarbeiter im Bereich der Pflege. Die Problematik bestehe jedoch nicht an der mangelnden Anzahl an Ausbildungsplätzen, sondern vielmehr an der zu geringen Nachfrage. Das Problem könne nicht allein auf Kreisebene gelöst werden.
KRin Marina Matjanovski zitiert den Pflegedirektor der Kreisklinik, wonach der beste Weg zur Nachwuchsgewinnung die Ausbildung vor Ort sei. Ebenso habe die Klinik ihre Bereitschaft für den Ausbau der Schulklassen signalisiert. Die Pflege müsse in einer bundesweiten Aktion, insbesondere auch in Zusammenarbeit mit den Real- und Mittelschulen, gestärkt werden.
KRin Sonja Ziegeltrum spricht sich für eine entsprechende Stellungnahme durch die Kreisklinik aus.
Im Rahmen des halbjährlichen Berichts der Kreisklinik im Dezember könne die Thematik nichtöffentlich mit der Klinik diskutiert werden, so Brigitte Keller.
Der Landrat überarbeitet und ergänzt den Beschlussvorschlag entsprechend der Wortmeldungen aus dem Gremium. Zudem informiert er über den aktuellen Bearbeitungsstand des einstimmig gefassten Beschlusses vom 23.03.2022:
- Vom Aufbau
des Ausbildungszweiges Pflegehelfer wird derzeit abgesehen, nachdem die
Abfrage aktuell keinen landkreisweiten Bedarf ergeben hat und auch die
Kreisklinik Ebersberg, als Träger der Fachschule, in der Sitzung des
SFB-Ausschusses am 02.02.2022 hierfür ebenfalls keinen Bedarf sah. Eine
erneute Abfrage soll frühestens in zwei Jahren stattfinden.
- Die
grundsätzliche bzw. vorübergehende Verfügbarkeit des Nebengebäudes der
ehemaligen Kreissparkasse Ebersberg für Zwecke der Pflegeschule oder auch
andere Zwecke soll wie beschlossen in der nächsten Sitzung der der AG VgL,
voraussichtlich im Oktober geprüft werden.
Eine Weiterverfolgung sei seitens der Klinik nicht gewünscht und die Ziffer 2 des Beschlusses mit einem entsprechenden Erledigungsvermerk zu versehen.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Kreisklinik, eine
Übergangslösung bereits zum Schuljahresbeginn 2022/23 zu realisieren.
Eine Übergangslösung sei nicht realisierbar und die Ziffer 3 des Beschlusses sei mit einem Erledigungsvermerk zu versehen.
- Der
Prüfantrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 13.02.2022 wird im Rahmen des
„Runden-Tisches Pflege“ den Pflegeeinrichtungen vorgestellt, nachdem die
Bereitschaft zur Umsetzung einer Ausbildung in Teilzeit zunächst bei allen
Trägern im Landkreis Ebersberg abzufragen ist.
Die Thematik werde in der kommenden Sitzung des „Runden-Tisches Pflege“ erneut beraten und die Ziffer 4 des Beschlusses sei damit abgearbeitet.
- Die
Entscheidung zur Realisierung einer Übergangslösung sowie zum Angebot
einer Ausbildung in Teilzeit obliegt der Kreisklinik Ebersberg als Träger
der Pflegefachschule. Gleiches gilt für die Öffnung der Pflegefachschule
für Schüler*innen anderer Einrichtungen. Die Mitglieder des SFB-Ausschusses
werden über das Ergebnis unterrichtet.
Eine Unterrichtung des SFB-Ausschusses sei mit der heutigen Sitzung erfolgt.
- Die
Anträge der CSU-FDP-Fraktion vom 14.11.2021 und der SPD-Kreistagsfraktion
vom 13.02.2022 werden zur Befassung an den Aufsichtsrat der Kreisklinik
weitergeleitet.
Eine Befassung des Aufsichtsrats der Kreisklinik mit den beiden Prüfanträgen habe in seiner Sitzung am 20.06.2022 stattgefunden.
Sodann stellt der Landrat den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der SFB-Ausschuss fasst folgenden
Beschluss:
1. Die Prüfantrage der CSU-FDP-Kreistagsfraktion vom 14.11.2021 und der SPD-Kreistagsfraktion vom 13.02.2022 sind abgearbeitet.
2. Der Aufsichtsrat der Kreisklinik wird gebeten, die Prüfung und den Ausbau weiterer sinnvoller Entwicklungsmöglichkeiten der Pflegeschule an der Kreisklinik zu verfolgen und den SFB-Ausschuss über die weitere Entwicklung in diesem Bereich zu informieren. Der Pflegedirektor der Kreisklinik wird gebeten in einer der nächsten Sitzungen des SFB-Ausschusses nochmals seine Sichtweise darzustellen und für Fragen zur Verfügung zu stehen.