Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Vorberatung        

SFB-Ausschuss am 14.10.2020, TOP 12ö

SFB-Ausschuss am 10.03.2021, TOP 7ö

SFB-Ausschuss am 13.10.2021, TOP 11ö

SFB-Ausschuss am 02.02.2022, TOP 5ö

SFB-Ausschuss am 12.05.2022, TOP 5ö

Sachvortragende(r):

Jochen Specht, Sachgebietsleiter SG 62, Sozialplanung und Demografie

Jochen Specht hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 8 zum Protokoll) und beantwortet zufriedenstellend Verständnisfragen aus dem Gremium. Er informiert über die Aufhebung der Ziffer 1 des Beschlusses vom 14.10.2020 aus vergaberechtlichen Gründen.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Bezugnehmend auf die Nummer 3 des Antrags der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.09.2020 erkundigt sich KR Reinhard Oellerer nach der Durchführung einer Wohnbaukonferenz im kommenden Jahr.

Hierfür sei zunächst der Sinn und Zweck für eine Durchführung der Wohnbaukonferenz zu bestimmen, so Brigitte Keller. Derartige Veranstaltungen seien nur sinnvoll, wenn damit ein konkretes Ziel verfolgt werden würde.

Ziel sei die Information der Kommunen über die Möglichkeiten und Grenzen planungsbegünstigte Eigentümer und Investoren an den durch die eingeleiteten Bebauungsplanverfahren ausgelösten Kosten und Lasten zu beteiligen, so KR Reinhard Oellerer. Persönlich sehe er in diesem Bereich dringenden Informationsbedarf, allein aufgrund der zunehmend finanziell höchst angespannten Lage. Veranschaulicht könne die Thematik durch die Vorstellung von Best Practice-Beispielen werden.

KR Ulrich Proske erachtet die Durchführung einer Wohnbaukonferenz als nicht sinnvoll. Dies liege im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.

Nach Ansicht von Brigitte Keller würden die Gemeinden eine solche Konferenz über den Gemeindetag selbst organisieren können. Eine Wohnbaukonferenz müsse sich vielmehr mit Problematiken befassen, die im Interessens- und Zuständigkeitsbereich des Kreises liegen. Denkbar seien hier vielmehr vergaberechtliche Angelegenheiten. Persönlich würde sie derzeit von der Organisation einer derartigen Veranstaltung mangels Zielvorstellung absehen.

Der Landrat erachtet die Durchführung einer Wohnbaukonferenz als wertvoll und zielführend, obgleich er auch die Gegenargumentation verstehen könne. Vor Organisation müsse sich jedoch umfassend mit den zu behandelnden Themen befasst werden. Sodann informiert er, dass die offenen Punkte des Antrags der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.09.2020 in geeigneter Form abgearbeitet werden würden.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

  1. Vom Aufbau einer betrieblichen Kinderbetreuung für das Landratsamt Ebersberg und die landkreiseigenen Betriebe wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgesehen.
  2. Das Thema betriebliche Kinderbetreuung wird als geeignete Maßnahme zur Personalgewinnung für das Landratsamt Ebersberg erachtet und daher im zuständigen „audit berufundfamilie“ weiterentwickelt.
  3. Die Ziffer 1 des Antrags der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. September 2020 ist damit vollständig abgearbeitet.