Sitzung: 12.10.2022 SFB-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Vorlage: 2022/0790
Vorberatung |
SFB-Ausschuss am 14.10.2020, TOP 12ö SFB-Ausschuss am 10.03.2021, TOP 7ö SFB-Ausschuss am 13.10.2021, TOP 11ö SFB-Ausschuss am 02.02.2022, TOP 5ö SFB-Ausschuss am 12.05.2022, TOP 5ö |
Sachvortragende(r): |
Jochen Specht, Sachgebietsleiter SG 62, Sozialplanung und Demografie |
Jochen Specht hält einen Sachvortrag anhand einer
Präsentation (Anlage 8 zum Protokoll) und beantwortet zufriedenstellend
Verständnisfragen aus dem Gremium. Er informiert über die Aufhebung der Ziffer
1 des Beschlusses vom 14.10.2020 aus vergaberechtlichen Gründen.
Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Bezugnehmend auf die Nummer 3 des Antrags der
Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.09.2020 erkundigt sich KR
Reinhard Oellerer nach der Durchführung einer Wohnbaukonferenz im kommenden
Jahr.
Hierfür sei zunächst der Sinn und Zweck für eine Durchführung
der Wohnbaukonferenz zu bestimmen, so Brigitte Keller. Derartige
Veranstaltungen seien nur sinnvoll, wenn damit ein konkretes Ziel verfolgt
werden würde.
Ziel sei die Information der Kommunen über die Möglichkeiten
und Grenzen planungsbegünstigte Eigentümer und Investoren an den durch die
eingeleiteten Bebauungsplanverfahren ausgelösten Kosten und Lasten zu
beteiligen, so KR Reinhard Oellerer. Persönlich sehe er in diesem Bereich
dringenden Informationsbedarf, allein aufgrund der zunehmend finanziell höchst
angespannten Lage. Veranschaulicht könne die Thematik durch die Vorstellung von
Best
Practice-Beispielen werden.
KR Ulrich Proske erachtet die Durchführung einer
Wohnbaukonferenz als nicht sinnvoll. Dies liege im Zuständigkeitsbereich der
Gemeinden.
Nach Ansicht von Brigitte Keller würden die Gemeinden eine
solche Konferenz über den Gemeindetag selbst organisieren können. Eine
Wohnbaukonferenz müsse sich vielmehr mit Problematiken befassen, die im
Interessens- und Zuständigkeitsbereich des Kreises liegen. Denkbar seien hier
vielmehr vergaberechtliche Angelegenheiten. Persönlich würde sie derzeit von
der Organisation einer derartigen Veranstaltung mangels Zielvorstellung
absehen.
Der Landrat erachtet die Durchführung einer Wohnbaukonferenz
als wertvoll und zielführend, obgleich er auch die Gegenargumentation verstehen
könne. Vor Organisation müsse sich jedoch umfassend mit den zu behandelnden
Themen befasst werden. Sodann informiert er, dass die offenen Punkte des Antrags
der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.09.2020 in geeigneter Form
abgearbeitet werden würden.
Der SFB-Ausschuss fasst folgenden
Beschluss:
- Vom
Aufbau einer betrieblichen Kinderbetreuung für das Landratsamt Ebersberg und
die landkreiseigenen Betriebe wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgesehen.
- Das Thema
betriebliche Kinderbetreuung wird als geeignete Maßnahme zur
Personalgewinnung für das Landratsamt Ebersberg erachtet und daher im
zuständigen „audit berufundfamilie“ weiterentwickelt.
- Die Ziffer
1 des Antrags der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.
September 2020 ist damit vollständig abgearbeitet.