KR Manfred Schmidt (AfD) hat per E-Mail vom 18.08.2022 beantragt, alle Arbeiten an der Errichtung von fünf Windrädern im Ebersberger Forst einzustellen und alle Maßnahmen zu stoppen sowie alle noch bestehenden Verträge zu kündigen, die die Planung von fünf Windrädern im Ebersberger Forst betreffen. Er begründet dies damit, dass in Windrädern das klimaschädliche Treibhausgas SF6 vorhanden wäre.

KRin Bianka Poschenrieder (SPD) hat per E-Mail vom 21.08.2022 beantragt, den Antrag von Herrn Kreisrat Schmidt zu ignorieren und begründet dies damit, dass das Treibhausgas SF6 allgemein in elektrischen Schaltanlagen – keineswegs nur in Windenergieanlagen – verwendet würde, um Überschläge zu verhindern. Zwar sei es sinnvoll, in allen Hochspannungsschaltanlagen SF6 so schnell wie möglich zu ersetzen. Man könne es aber vernünftigerweise nicht als Begründung gegen Windenergieanlagen einsetzen

Die Verwaltung legt den Antrag von KRin Bianka Poschenrieder dahingehend aus, dass der Antrag von Herrn Kreisrat Schmidt abzulehnen sei, denn das Ignorieren eines Antrags, sehe die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreis- und Strategieausschuss und die weiteren Ausschüsse nicht vor.

Mit E-Mails vom 30.08.2022 und 05.09.2022 bezugnehmend auf seinen Antrag vom 18.08.2022 erweiterte KR Manfred Schmidt jeweils seine Antragsbegründung und stellte am 05.10.2022 noch einen Zusatzantrag.

KR Manfred Schmidt erläutert den Anwesenden seinen Antrag mit Zusatzantrag.

KR Georg Reitsberger erklärt, dass er dem Antrag momentan nicht zustimmen könne.

Nachdem keine weitere Wortmeldung folgt, stellt der Landrat den Antrag der AfD-Kreistagsfraktion und anschließend den Zusatzantrag gemäß § 22 Abs. 7 Nr. 2 der GeschO-KT zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Abstimmung über den Antrag der AfD-Kreistagsfraktion vom 18.08.2022 alle Arbeiten an der Errichtung von fünf Windrädern im Ebersberger Forst einzustellen, alle Maßnahmen zu stoppen sowie alle noch bestehenden Verträge zu kündigen, die die Planung von fünf Windrädern im Ebersberger Forst betreffen.

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abgelehnt

Ja 1   Nein 12 Anwesend 13 

 

2.   Abstimmung über den Zusatzantrag der AfD-Kreistagsfraktion vom 05.10.2022 gemäß § 22 Abs. 7 Nr. 2 der GeschO-Kreistag:

Die unter dem 09.08.2022 von der uNB veranlasste generelle Absage der zur „AG-Windkraft anberaumten Treffen“ und somit gleichzeitige Auflösung dieser Arbeitsgruppe ist wegen fehlender Zuständigkeit der uNB unwirksam.

Unabhängig von evtl. mangelnder Zuständigkeit (s. Nr. 1) wäre eine Auflösung der Arbeitsgruppe „Windkraft“ sachlich unbegründet; sie besteht daher weiterhin.

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abgelehnt

Ja 1   Nein 12 Anwesend 13