Vorberatung        

Arbeitsgruppe Finanzleitlinie und Investitionen:

 

09.07.2021

24.09.2021

29.10.2021

11.02.2022

08.03.2022

05.05.2022

23.06.2022

15.09.2022

 

Sachvortragende(r):

Katja Witschaß, Mitarbeiterin SG 14, Finanzen und Beteiligungen

Der Landrat führt kurz in den Sachverhalt ein und verweist auf die als Tischvorlage ausliegende Neufassung der Finanzleitlinie.

Katja Witschaß geht im Rahmen einer Präsentation (Anlage 8 zum Protokoll) auf die wesentlichen Anpassungen bzw. Änderungen ein.

KR Albert Hingerl verliest seinen Formulierungsvorschlag zur Ziffer 3.2 Voraussetzungsbeschluss, den er per E-Mail am 09.10.2022 an Herrn Landrat sowie an die Fraktionssprecherinnen und -sprecher versandt habe. Dieser liegt als Tischvorlage aus und lautet wie folgt (Die Änderungen sind kursiv dargestellt):

„Baumaßnahmen dürfen erst im Haushalt veranschlagt werden, wenn konkrete Lösungsvorschläge für die Durchführbarkeit der Baumaßnahme vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtung im Einzelnen und der Finanzierung ersichtlich sind. Dabei sind auch Risiken zu identifizieren und Erfolgsaussichten abzuschätzen (Machbarkeitsstudie).“

KRin Dr. Renate Glaser begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe. Sie erklärt, dass die Fraktionsgemeinschaft ödp/Die Linke die Neufassung der Finanzleitlinie ablehnen werde, da laut ihrer Auffassung eine Laufzeit der Darlehen von 30 Jahren generationengerechter wäre und der Vorschlag ihrer Fraktion, die festgeschriebenen 20 Jahre um das Wort ‚grundsätzlich‘ zu ergänzen, abgelehnt wurde. Somit erfolge konsequenterweise eine Ablehnung von ihrer Fraktion, so KRin Dr. Glaser, aber alles andere werde von ihnen mitgetragen.

KR Reinhard Oellerer erklärt, dass er mit dem Formulierungsvorschlag von KR Albert Hingerl einverstanden sei. Er merkt an, dass in den nächsten Jahren ein zusätzliches Investitionsvolumen in Höhe von 200 Mio. € anstehen würde, demgegenüber aber der Landkreis die Kommunen mit der Kreisumlage nicht überfordern dürfe. Der Landkreis habe bereits über 60 Mio. € an Schulden und habe bereits Investitionen in Höhe von 47 Mio. € beschlossen. Sollte das Gremium den Vorschlägen folgen, so KR Oellerer, bedeute das nochmals 6 Mio. € mehr an Investitionen. Sollte der Landkreis im nächsten Jahr das Gymnasium Poing bauen, so KR Oellerer, könne er nicht sagen, wie der Landkreis das die nächsten Jahre schultern solle. Er geht auf den Warnindikator Schuldenabbau ein, der 2040 auf 80 Mio. € erhöht wurde und bittet um Realismus. Resümierend, halte er die Neufassung der Finanzleitlinie für eine geglückte Konstruktion.

KR Alexander Müller erklärt, dass viele Punkte in der Arbeitsgruppe kontrovers diskutiert wurden, immer mit dem Ziel, einen Rahmen zu setzen und generationengerecht zu denken. Die beiden Schulprojekte würden rund 200 Mio. € kosten. Der Landkreis habe laufende Ausgaben, Straßenbauprojekte etc. Es brauche einen vernünftigen Rahmen und die Kreistagsmitglieder müssen sich daran erinnern, dass dies das Geld der Steuerzahler und der Kommunen sei, so KR Alexander Müller. Der Landkreis brauche Ergebnisüberschüsse, was in schwierigen Zeiten schwer zu erreichen sei. Die Neufassung der Finanzleitlinie sei ein guter Rahmen, so KR Alexander Müller abschließend, um die ganze kommunale Gemeinschaft „bei Laune zu halten“, was seines Erachtens machbar sei.  

Der Landrat stimmt den Anmerkungen von KR Oellerer und KR Müller zu und bedankt sich bei den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Finanzleitlinie und Investitionen.

KR Manfred Schmidt erklärt im Namen der AfD-Kreistagsfraktion, dass er der Neufassung der Finanzleitlinie zustimmen werde. Er merkt kritisch an, dass der Sparwille in den Gremien sehr gering sei und bittet, um mehr Augenmaß und Mut zur Sparsamkeit.

Der Landrat stellt die Neufassung der Finanzleitlinie mit dem Formulierungsvorschlag zur Ziffer 3.2 von KR Albert Hingerl zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Die überarbeitete Finanzleitlinie (Anlage 9 zum Protokoll) wird mit der neuen Formulierung zur Ziffer 3.2 in Rot genehmigt und tritt zum 01.01.2023 in Kraft.