Sitzung: 10.10.2022 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13
Vorlage: 2022/0792
Arbeitsgruppe Finanzleitlinie und
Investitionen: |
09.07.2021 24.09.2021 29.10.2021 11.02.2022 08.03.2022 05.05.2022 23.06.2022 15.09.2022 |
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Sachvortragende(r): |
Katja Witschaß, Mitarbeiterin SG
14, Finanzen und Beteiligungen |
Der Landrat führt kurz in den Sachverhalt ein und verweist auf die als
Tischvorlage ausliegende Neufassung der Finanzleitlinie.
Katja Witschaß geht im Rahmen einer Präsentation (Anlage 8 zum Protokoll)
auf die wesentlichen Anpassungen bzw. Änderungen ein.
KR Albert Hingerl verliest seinen Formulierungsvorschlag zur Ziffer 3.2
Voraussetzungsbeschluss, den er per E-Mail am 09.10.2022 an Herrn Landrat sowie
an die Fraktionssprecherinnen und -sprecher versandt habe. Dieser liegt als
Tischvorlage aus und lautet wie folgt (Die Änderungen sind kursiv dargestellt):
„Baumaßnahmen dürfen erst im Haushalt veranschlagt werden, wenn konkrete Lösungsvorschläge für die
Durchführbarkeit der Baumaßnahme vorliegen, aus denen die Art der Ausführung,
die Kosten der Maßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtung im Einzelnen und der
Finanzierung ersichtlich sind. Dabei sind auch Risiken zu identifizieren
und Erfolgsaussichten abzuschätzen (Machbarkeitsstudie).“
KRin Dr. Renate Glaser begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit in der
Arbeitsgruppe. Sie erklärt, dass die Fraktionsgemeinschaft ödp/Die Linke die
Neufassung der Finanzleitlinie ablehnen werde, da laut ihrer Auffassung eine Laufzeit
der Darlehen von 30 Jahren generationengerechter wäre und der Vorschlag ihrer
Fraktion, die festgeschriebenen 20 Jahre um das Wort ‚grundsätzlich‘ zu
ergänzen, abgelehnt wurde. Somit erfolge konsequenterweise eine Ablehnung von
ihrer Fraktion, so KRin Dr. Glaser, aber alles andere werde von ihnen mitgetragen.
KR Reinhard Oellerer erklärt, dass er mit dem Formulierungsvorschlag von
KR Albert Hingerl einverstanden sei. Er merkt an, dass in den nächsten Jahren ein
zusätzliches Investitionsvolumen in Höhe von 200 Mio. € anstehen würde,
demgegenüber aber der Landkreis die Kommunen mit der Kreisumlage nicht
überfordern dürfe. Der Landkreis habe bereits über 60 Mio. € an Schulden und
habe bereits Investitionen in Höhe von 47 Mio. € beschlossen. Sollte das
Gremium den Vorschlägen folgen, so KR Oellerer, bedeute das nochmals 6 Mio. €
mehr an Investitionen. Sollte der Landkreis im nächsten Jahr das Gymnasium
Poing bauen, so KR Oellerer, könne er nicht sagen, wie der Landkreis das die
nächsten Jahre schultern solle. Er geht auf den Warnindikator Schuldenabbau
ein, der 2040 auf 80 Mio. € erhöht wurde und bittet um Realismus. Resümierend, halte
er die Neufassung der Finanzleitlinie für eine geglückte Konstruktion.
KR Alexander Müller erklärt, dass viele Punkte in der Arbeitsgruppe
kontrovers diskutiert wurden, immer mit dem Ziel, einen Rahmen zu setzen und
generationengerecht zu denken. Die beiden Schulprojekte würden rund 200 Mio. €
kosten. Der Landkreis habe laufende Ausgaben, Straßenbauprojekte etc. Es
brauche einen vernünftigen Rahmen und die Kreistagsmitglieder müssen sich daran
erinnern, dass dies das Geld der Steuerzahler und der Kommunen sei, so KR Alexander
Müller. Der Landkreis brauche Ergebnisüberschüsse, was in schwierigen Zeiten
schwer zu erreichen sei. Die Neufassung der Finanzleitlinie sei ein guter
Rahmen, so KR Alexander Müller abschließend, um die ganze kommunale
Gemeinschaft „bei Laune zu halten“, was seines Erachtens machbar sei.
Der Landrat stimmt den Anmerkungen von KR Oellerer und KR Müller zu und
bedankt sich bei den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Finanzleitlinie und
Investitionen.
KR Manfred Schmidt erklärt im Namen der AfD-Kreistagsfraktion, dass er
der Neufassung der Finanzleitlinie zustimmen werde. Er merkt kritisch an, dass
der Sparwille in den Gremien sehr gering sei und bittet, um mehr Augenmaß und
Mut zur Sparsamkeit.
Der Landrat stellt die Neufassung der Finanzleitlinie mit dem Formulierungsvorschlag
zur Ziffer 3.2 von KR Albert Hingerl zur Abstimmung.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden
Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Die überarbeitete Finanzleitlinie (Anlage 9 zum Protokoll) wird mit der neuen Formulierung zur Ziffer 3.2 in Rot genehmigt und tritt zum 01.01.2023 in Kraft.