Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Anwesend: 12

Vorberatung        

03. Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 7ö

06. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö

08. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 16ö

11. Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 7ö

14. Jugendhilfeausschuss vom 11.10.2018, TOP 16ö

17. Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2019, TOP 14ö

02. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2020, TOP 15ö

05. Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2021, TOP 15ö

Sachvortragende(r):

Florian Robida, Leiter des Kreisjugendamtes

Der Leiter des Kreisjugendamtes Florian Robida hält einen kurzen Sachvortrag und beantwortet eine Verständnisfrage aus dem Gremium.

Der Vorsitzende Walter Brilmayer stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Die vom Caritas-Zentrum beantragte Kostenbeteiligung in Höhe von 562.922,21 Euro an der als Pflichtaufgabe des Landkreises wahrzunehmenden Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII wird, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2023, genehmigt.

Kostenbeteiligung lt. Antrag:             562.922,21 Euro

(Veränderung zu 2022:                     +    2.655,28 Euro    = + 0,47 %)

2.   Wie bisher wird die Kostenbeteiligung nach Vorlage des Verwendungsnachweises „spitz“ abgerechnet.