Vorberatung        

08.10.2020, ULV-Ausschuss, Top 6 ö

30.03.2022, ULV-Ausschuss, Top 6 ö

18.05.2022, ULV-Ausschuss, Top 9 ö

Sachvortragende(r):

Dr. Lisa Rütgers, Klimaschutzmanagerin des Landkreises Ebersberg

Lea Steiner, ENIANO GmbH

Die Klimaschutzmanagerin Dr. Lisa Rütgers führt kurz in den Sachverhalt ein.

Die Mitarbeiterin von ENIANO GmbH Lea Steiner stellt im Rahmen einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll) die Fortschritte und die Aktualisierung der Wind- und PV-Freiflächen Potenzialkarten, das Grundwasserwärme-Potential sowie die Zeitplanung für das Projekt vor, welches im März 2023 abgeschlossen sein wird und in einer landkreisweiten Abschlussveranstaltung Ende März 2023 vorgestellt und über die Website des Landratsamtes veröffentlicht werden soll.

Lea Steiner antwortet auf die Nachfrage von KR Josef Oswald, dass Windstromtrassen kein Ausschluss-, sondern ein zusätzliches Prüfkriterium für mögliche Standorte von Windenergieanlagen darstellen.

KRin Franziska Hilger erkundigt sich, ab wann die Kreisräte auf diese Datengrundlage zugreifen können, worauf Dr. Lisa Rütgers antwortet, dass die Gemeinden sofort Zugriff auf die Karten hätten, die aber erst nach Beendigung des Energienutzungsplans (ENP) im April 2023 veröffentlicht würden. Die detaillierten Maßnahmen und Steckbriefe werden nicht veröffentlicht, so Dr. Rütgers, und seien weiterhin nur für die Gemeinden einsehbar. 

Die Frage, ob die Kreisräte bereits vorab einen Zugriff auf die Karten bekommen könnten, bejaht Brigitte Keller, Abteilungsleiterin 1 (Zentrales und Bildung), und begründet das mit der Verschwiegenheitspflicht der Kreisräte gemäß der Landkreisordnung.

KR Martin Lechner erkundigt sich, ob aufgrund der Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz Windenergieanlagen uneingeschränkt in Landschaftsschutzgebieten möglich seien, worauf Frank Burkhardt, Leiter SG 45 (Naturschutz, Landschaftspflege) antwortet, dass Windräder als bauliche Anlagen in Landschaftsschutzgebiete (LSG) mindestens erlaubnispflichtig seien und einer Einzelfallprüfung bedürfen. Freiflächen-PV-Anlagen seien seines Wissens nach bauleitplanungspflichtig, sodass deren Zulässigkeit im Einzelfall geprüft werden müsse. 

KRin Bianka Poschenrieder bittet, den Kreisräten die Präsentation möglichst sofort zuzusenden, was von Seiten der Verwaltung zugesagt wird.

Auf die Nachfrage von KR Josef Oswald antwortet Lea Steiger, dass die Gemeinden ihre kommunalen Karten nach eigenem Ermessen veröffentlichen können, aber die landkreisweiten Daten erst Ende März 2023 veröffentlicht würden.

KR Thomas von Sarnowski weist auf die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes und die damit einhergehende Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren hin, auch für private Betreiber von Windenergieanlagen, und appelliert, unter der Führung des Landkreises so schnell als möglich, in den landkreiseigenen Kommunen oder über eine regionale Planung der Region 14, Flächen für erneuerbare Energien festzulegen, damit die vom Bundestag für Bayern festgelegten 1,1 % der Landesfläche für Windenergie bis 2026 ausgewiesen sind.

Friedericke Paster, Abteilungsleiterin 4 (Bau und Umwelt), berichtet kurz über die Auswirkungen des neuen Bundesnaturschutzgesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen, die vom Geschäftsführer des Regionalen Planungsverbands München (RPV) in der Bürgermeisterdienstbesprechung dargestellt wurden.

Die als Kreisräte anwesenden Bürgermeister thematisieren kurz den aktuellen Stand zur Flächengewinnung für erneuerbare Energien in ihrer Gemeinde sowie das weitere Procedere für die Region 14.

Lea Steiner beantwortet eine Verständnisfrage aus dem Gremium zufriedenstellend.


Der ULV-Ausschuss nimmt den Zwischenbericht zum digitalen Energienutzungsplan zur Kenntnis.