Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Vorberatung        

zuletzt im SFB-Ausschuss am 11.03.2020, TOP 7ö

SFB-Ausschuss am 23.03.2022, TOP 9ö

SFB-Ausschuss am 02.02.2022, TOP 7ö (CSU-Antrag)

SFB-Ausschuss am 23.03.2022, TOP 9ö (CSU/FDP-Antrag, SPD-Antrag)

SFB-Ausschuss am 12.05.2022, TOP 7ö (SPD-Antrag)

KSA am 18.07.2022, TOP 14ö (AfD-Antrag)

Sachvortragende(r):

Brigitte Keller, Abteilungsleiterin 1, Zentrales und Bildung

Brigitte Keller informiert in ihrem kurzen Sachvortrag über den aktuellen Sachstand der Gründung einer Berufsschule für Kinderpflege in Kirchseeon.

KR Manfred Schmidt befürworte das Vorhaben, bitte jedoch um Änderung der Nummer 3 des Beschlussvorschlags. Den Abschluss eines Mietvertrages mit der Stiftung St. Zeno durch die Verwaltung ohne vorherige Information des Gremiums über das Ergebnis der Vertragsverhandlungen sei nicht vertretbar. Andernfalls bitte er um getrennte Abstimmung.

Der Mietvertrag werde in nichtöffentlicher Sitzung besprochen, so Brigitte Keller. Über Vertragskonditionen müsse im nichtöffentlichen Teil beraten werden.

KR Martin Lechner zeigt sich erstaunt über die geplante Dauer des Mietvertrags von 15 Jahren mit der Stiftung St. Zeno. Grundsätzlich würden Juristen eine Vertragsdauer von 10 Jahren empfehlen.

Entsprechend der Ausführungen von KR Martin Lechner wird die Nummer 3 des Beschlussvorschlags in „zunächst bis zu 15 Jahre“ geändert. Sodann stellt der Landrat den geänderten Beschlussvorschlag getrennt zur Abstimmung.


Der SFB-Ausschuss fasst folgende Beschlüsse:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung der Berufsfachschule für Kinderpflege zum Schuljahr 2023/24 in die Wege zu leiten und die schulaufsichtliche Genehmigung zu beantragen.

2.      Der Landkreis mietet von der Stiftung St. Zeno geeignete Räume für die Unterbringung der Berufsfachschule für Kinderpflege an.

&

einstimmig angenommen

Ja 14  Nein 0 Anwesend 14 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stiftung St. Zeno einen Mietvertrag zunächst bis zu 15 Jahre abzuschließen.

&

angenommen

Ja 13  Nein 1 Anwesend 14