Vorberatung        

06. Rechnungsprüfungsausschuss am 22.03.2022, TOP 2 N

20. Kreis- und Strategieausschuss am 10.10.2022, TOP 4 Ö

Der Landrat informiert über den einstimmigen Empfehlungsbeschluss des Kreis- und Strategieausschusses in der Sitzung am 10.10.2022.

KR Manfred Schmidt berichtet über einen Vorgang, der ihn im Rahmen der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2019 aufgefallen sei. Hier sei durch fahrlässiges Handeln eines Kreisbediensteten bei der Erfüllung von staatlichen Aufgaben bei einem Landwirt ein Schaden i. H. v. 6.264 € entstanden, den der Landkreis mangels vorliegender Amtspflichtversicherung aus Kulanz übernommen habe. Er erkundigt sich, inwieweit es sich vorliegend um grobe Fahrlässigkeit gehandelt habe. Für diesen Fall wäre der Bedienstete zum Schadenersatz verpflichtet. Sodann beantragt er getrennte Abstimmung der Nummer 1 des Beschlussvorschlags.

Der Vorgang sei umfassend geprüft worden und hier könne das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden, so Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats.

Das Gremium habe in den letzten Jahren ausführlich über die Pflicht der gesetzlich richtigen und vollständigen Jahresabschlüsse diskutiert, so KRin Lakhena Leng. Dies sei erforderlich gewesen, damit die Verwaltung zeitnahe Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ergreife. Insbesondere der Jahresabschluss 2019 habe gravierende Feststellungen hervorgebracht. Das Gremium habe die Pflicht seine Kontrollfunktion wahrzunehmen, die vorliegenden Fehler müssen korrigiert werden. Dennoch bestehe seitens der Politik die Möglichkeit, zur Sicherung der Handlungsfähigkeit, den Jahresabschluss trotz Mängel festzustellen. Mit dem Beschlussvorschlag würde den Bürgern aufgezeigt werden, dass der Landkreis die Feststellungen ernst nehme und zugleich erhalte die Verwaltung die Möglichkeit in den kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu gehen. Sodann informiert sie, dass die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Sie bitte jedoch um folgende Änderung der Nummer 4 des Beschlussvorschlags: „Korrekturen der nicht ordnungsgemäßen Buchungen und der weiteren Textziffern werden durchgeführt. (ursprünglich erwartet)

Brigitte Keller informiert, dass sich die Verwaltung mit der örtlichen Revision zu Ziffer 4 ausgetauscht habe und sie die vorgeschlagene Änderung des Beschlussvorschlags nicht empfehlen könne. Dies habe andernfalls einen Systemwechsel zur Folge. Sie könne versichern, dass die Verwaltung an der Thematik arbeite und das Gremium über den hierfür notwendigen Zeitaufwand informieren werde.

KR Albert Hingerl bedankt sich beim Gremium für die Aufklärung des Sachverhalts in dieser kompetenten Art und Weise. Auch die Verwaltung trage, mit ihrer Bereitschaft der kontinuierlichen Verbesserung, positiv dazu bei.

Der Landrat stellte den Beschlussvorschlag sodann getrennt zur Abstimmung.


Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:

1. Trotz der in den Textziffern formulierten Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss des Landkreises Ebersberg für das Haushaltsjahr 2019 mit den auf den Seiten 23, 33 bis 34, 41 und 53 des Berichts vom 24.01.2022 ausgewiesenen Summen gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.

Diese Abschlusszahlen sind Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.

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angenommen

gegen 3 Stimmen

2.    Punkt 1 des Beschlusses des Kreis- und Strategieausschusses vom 27.04.2020 (TOP 5 Ö) zur Verbuchung des Jahresüberschusses 2019 i.H.v. 11.088.741,73 € wird bestätigt.

3.    Der erwirtschaftete Jahresüberschuss in Höhe von 11.088.741,73 € wird der Ergebnisrücklage zugeführt.

4.    Korrekturen der nicht ordnungsgemäßen Buchungen und der weiteren Textziffern werden erwartet.

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einstimmig angenommen