Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Sachvortragende(r):

Barbara Strangfeld, Sachbearbeiterin SG 14, Finanzen, Beteiligungen

Der Landrat berichtet über den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.09.2022 mit dem Wunsch einer transparenten Information über die finanzielle Situation der Kreisklinik Ebersberg gGmbH. Sodann erteilt er dem Antragsteller das Wort.

KR Reinhard Oellerer führt aus, dass der Grund des Antrags die künftige Sicherstellung der wesentlichen Informationen über die wirtschaftliche Situation der Kreisklinik für die Haushaltsberatungen zur Warteliste im Oktober sei. In den vergangenen Jahren seien große Investitionen der Klinik erst später in den Kreisgremien behandelt worden. Auch sei die Berichterstattung teilweise nicht vollständig gewesen. All diese Informationen seien jedoch erforderlich, um im Oktober adäquat über die künftigen Investitionen des Landkreises im kommenden Jahr beschließen zu können. Zudem sei die Formulierung des Beschlussvorschlags zum Medizinischen Versorgungszentrum der Kreisklinik Ebersberg gGmbH (MVZ) zu klären, welchen er sodann verliest. Formal sei es sicherlich korrekt, dass keine Ausgleichszahlungen zwischen dem Landkreis und dem MVZ existieren würden. Die Klinik als Gesellschafter stelle diesem jedoch finanzielle Mittel durch Kredite zur Verfügung, welche sodann über die Kassenkredite des Landkreises refinanziert werden würden. Insofern schlage er eine Berichterstattung im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung vor.

Brigitte Keller informiert, dass sich die Zuständigkeit des Gesellschafters aus § 11 Abs. 1 der Satzung der Kreisklinik ergebe, welchen sie sodann verliest und die Einordnung des MVZ in die Gesellschafterversammlung interpretiert: „Die Gesellschafterversammlung (deren Stimmrecht der Landrat vom Kreistag bekommt) entscheidet über die Veräußerung des Unternehmens (Kreisklinik), von Unternehmensteilen (Teile der Kreisklinik), sowie der Erwerb, die Änderung oder Kündigung von Beteiligungen (MVZ).“

Diese Interpretation würde die seitens der Kreistagsfraktion gewünschte Transparenz nicht erfüllen, so KR Reinhard Oellerer. Bei möglichen Schieflagen den geplanten Ausbau des MVZ betreffend, sei es sinnvoll das Gremium über die wirtschaftliche Situation zu informieren (Bilanzzahlen sowie Gewinn- und Verlustrechnung).

Die Information der Kreistagsgremien sei stets möglich, so Brigitte Keller. Dahingehend wird der Beschlussvorschlag entsprechend überarbeitet: Streichung der Nummer 4 des Beschlussvorschlags und Ergänzung der Nummer 1 um den Zusatz: „Für das MVZ Kreisklinik Ebersberg gGmbH wird analog verfahren.

Sodann hält Barbara Strangfeld einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 5 zum Protokoll).

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen und der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Jährlich werden bereits für die Haushaltsberatung zur Warteliste im Oktober folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

1.      Das Jahresergebnis und die Bilanz einschließlich der Verbindlichkeiten und Forderungen der Kreisklinik Ebersberg gGmbH. Um die Klinik vor Konkurrenz zu schützen, werden diese Unterlagen nur nichtöffentlich zur Verfügung gestellt. Sobald die Unterlagen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, sind diese auch in öffentlicher Sitzung vorzustellen. Für das MVZ Kreisklinik Ebersberg gGmbH wird analog verfahren.

2.      Die in Umsetzung begriffenen und alle gemäß dem Wirtschaftsplan 1 der Kreisklinik gGmbH für das kommende und für die folgenden Jahre geplanten Baumaßnahmen (Gesamtkosten, Finanzierung und Beiträge des Landkreises) in öffentlicher Sitzung.

3.      Die Finanzbeziehungen zwischen dem Landkreis und der Kreisklinik gGmbH für den fünfjährigen Planungszeitraum (1.5 des Wirtschaftsplans 1 der Kreisklinik gGmbH) in öffentlicher Sitzung.