Vorberatung        

Kreis- und Strategieausschuss am 10.10.2022 TOP 9 ö

Sachvortragende(r):

Barbara Strangfeld, Sachbearbeiterin SG 14, Finanzen, Beteiligungen

Der Landrat führt in das Thema ein. Der Kreistag habe eine Neufassung der Finanzleitlinie beschlossen, woraufhin die interfraktionelle Arbeitsgruppe Finanzleitlinie und Investitionen getagt habe. Den vorgeschlagenen Änderungen habe der Kreis- und Strategieausschuss in seiner Sitzung am 10.10.2022 bereits zugestimmt.

Barbara Strangfeld hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 10 zum Protokoll). Die finale Fassung der Finanzleitlinie werde nach Beschlussfassung durch das Gremium dem Protokoll beigefügt (Anlage 11 zum Protokoll). Auch habe sich kurzfristig eine redaktionelle Änderung ergeben, welche dem Gremium als Tischvorlage vorliege (Anlage 12 zum Protokoll).

KR Manfred Schmidt beantragt die Ergänzung des Wortes „grundsätzlich“ unter Punkt 6.2 Warnindikator Schuldenstand der Finanzleitlinie des Landkreises Ebersberg: „Der Schuldenstand darf 60 % der jährlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts grundsätzlich nicht überschreiten.“ Diese Formulierung würde dem Gremium einen gewissen Spielraum ermöglichen, obgleich man davon nicht Gebrauch machen müsse.

KR Benedikt Mayer zeigt sich erfreut über die Neufassung der Finanzleitlinie und bedankt sich bei der interfraktionellen Arbeitsgruppe Finanzleitlinie und Investitionen sowie der Verwaltung für die gute Arbeit und angenehme Arbeitsatmosphäre. Die Grundidee der Finanzleitlinie, die Methoden des Vertrags von Maastricht auf den Kreis anzuwenden, sei auch nach der notwendigen Überarbeitung erhalten geblieben. Er werde den Beschlussvorschlag gerne zustimmen.

Die gesamte Ausschussgemeinschaft ödp/DIE LINKE habe die Möglichkeit gehabt an der Arbeitsgruppe teilzunehmen. Ihrer Ansicht nach sei die Finanzleitlinie ein Ausfluss zögerlicher Politik. Die Kreditaufnahme werde damit eingeschränkt, obgleich dies eine gute Möglichkeit sei Investitionen zu tätigen ohne die Kreisumlage zu erhöhen. Insbesondere betreffe dies die Realisierung der beiden Schulprojekte, die langfristig den Landkreis stärken würden. Auch der Antrag der Ausschussgemeinschaft auf Verlängerung des Tilgungszeitraums bei Kreditaufnahme für Zukunftsinvestitionen sei durch das Gremium in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 25.04.2022 abgelehnt worden. Sie spreche sich für eine mutigere Finanzpolitik aus, um die aktuell schwierige Zeit bewältigen zu können. Die Ausschussgemeinschaft könne dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

KR Martin Wagner führt aus, dass die Verlängerung des Tilgungszeitraums eine Frage der Generationengerechtigkeit sei. Gerade in der aktuell schwierigen Zeit ließen sich auch nur vage Zukunftsprognosen machen. Die Leitlinien seien als Handlungshilfe zu verstehen und würden keine zwingende Verpflichtung darstellen. Im Falle einer dringend erforderlichen Verlängerung des Tilgungszeitraums sei dies ohnehin möglich.

Die SPD-Kreistagsfraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen, die ihrerseits eingebrachten Anregungen seien überwiegend umgesetzt worden, so KR Albert Hingerl. Die Einhaltung der darin definierten Warnindikatoren obliege dem politischen Willen, die Leitlinie sei wortwörtlich als solche zu verstehen. Investitionen zu tätigen sei keine rein zahlenbasierte Entscheidung, andernfalls würden, in Anbetracht der angespannten Lage, keinerlei Investition mehr getätigt werden.

Der Landrat stellt zunächst den Antrag der AfD-Kreistagsfraktion zur Abstimmung, sodann stimmt das Gremium über den Beschlussvorschlag ab.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.   Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion vom 24.10.2022

&

abgelehnt

gegen 3 Stimmen

2.   Die überarbeitete Finanzleitlinie (Anlage 3) tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

&

angenommen

gegen 5 Stimmen