Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Sachvortragende(r):

Brigitte Keller, Abteilungsleiterin Zentrales und Bidlung

Brigitte Keller informiert in ihrem Sachvortrag über die Aufnahme der neuen Grundstücke in der Gemeinde Anzing in die Unternehmenssatzung der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU (WBE). Vorliegend handele es sich dabei um die Grundstücke in der Schulstraße 23 mit der Flurnummer 775/1 und in der Schulstraße 25 mit der Flurnummer775/12 sowie um das Grundstück im Loherweg 2 mit der Flurnummer 775/11 (Anlage 4 zum Protokoll). Hierfür sei die Freigabe der Änderungssatzung durch das Gremium erforderlich, welche sodann durch die Regierung von Oberbayern genehmigt werden müsse.

Der damalige Beschluss der Gründung einer Wohnbaugesellschaft sei äußerst sinnvoll gewesen, so KR Reinhard Oellerer. Ursprünglich habe die Gemeinde Anzing die Bebauung von lediglich einem Grundstück durch die WBE geplant, das zweite Grundstück habe man verkaufen wollen. Nach Auskunft der Verwaltung wäre sodann der Bau einer Tiefgarage erforderlich gewesen, dessen Investitionsvolumen dem Verkaufswert des zweiten Grundstücks entsprochen hätte. Daraufhin habe der Gemeinderat beschlossen beide Grundstücke zu bebauen. Er werde dem Beschlussvorschlag gerne zustimmen.

KR Günter Scherzl erkundigt sich nach der Anzahl der geplanten Wohneinheiten.

Brigitte Keller informiert, dass es sich vorliegend um 22 Wohneinheiten handele. Dies sei für die Gemeinde Anzing eine beträchtliche Größenordnung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Die Aufnahme der Grundstücke Fl-Nr. 775/12 (Schulstraße 25) und Fl-Nr. 775/11 (Loherweg 2) der Gemarkung Anzing in die Unternehmenssatzung der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU wird beschlossen.

2.    Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt die freigegebene Änderungssatzung der Regierung von Oberbayern zu unterschreiben.