Sitzung: 07.11.2022 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Vorlage: 2022/0778/1
Vorberatung |
SFB-Ausschuss am 23.03.2022, TOP 9a SFB-Ausschuss am 12.10.2022, TOP 10a |
Sachvortragende(r): |
Hubert Schulze, stellvertretender Sachgebietsleiter Bildung und IT |
Der Landrat
führt in das Thema ein und begrüßt Herrn Bernd Zimmer, Geschäftsführer der
Stiftung St. Zeno Berufsbildungswerk Kirchseeon. In der Sitzung des
SFB-Ausschusses am 12.10.2022 habe Boris Cramer, Vorstandsreferent im
Regionalverbund München des Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. das Konzept
vorgestellt und das Gremium habe dahingehend einen einstimmigen Beschluss
gefasst. Sodann berichtet er über die Historie der Gründung der Fachakademie
für Sozialpädagogik, dessen Unterbringung ursprünglich in den Räumlichkeiten
auf Schloss Zinneberg vorgesehen gewesen wäre. Aufgrund der wirtschaftlichen
Entwicklung habe sich die dortige Planung jedoch nicht realisieren lassen. Zu
Beginn des Jahres sei nun auf Initiative der Gemeinde Kirchseeon zusammen mit
dem Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. (Johanniter) und dem Berufsbildungswerk St.
Zeno ein Konzept für eine private Fachakademie entstanden. Damit ergebe sich
der positive Effekt der Einbindung der Akademie in bereits bestehende
Strukturen. Zur Finanzierung der zunächst privaten Fachakademie habe es Diskussionen
auf gemeindlicher Ebene gegeben. Dabei sei es zu keiner einheitlichen Lösung in
Hinblick auf die Defizitfinanzierung der ersten fünf Jahre gekommen, sodass der
Landkreis diese nun übernehmen werde. Vorliegend handele es sich bei der Höhe
der Defizitförderung der Johanniter durch den Landkreis um einen Maximalbetrag.
Zwar handele es sich bei der Kindertagesbetreuung um eine kommunale
Selbstverwaltungsaufgabe, jedoch habe der Kreis ein ebenso hohes Interesse an
dieser für ihn freiwilligen Leistung. Sowohl von der Gründung der Fachakademie
für Sozialpädagogik als auch der Berufsfachschule für Kinderpflege erhoffe sich
der Landkreis einen enormen positiven Effekt für die Kindertagesstätten in
Hinblick auf den bestehenden Fachkräftemangel. Zumal die Eltern die Möglichkeit
besitzen würden ihr Recht auf einen Betreuungsplatz gegenüber dem Landkreis
einzuklagen.
Hubert
Schulze, stellvertretender Sachgebietsleiter Bildung und IT, hält einen
Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll). Sodann
beantwortet er zufriedenstellend Verständnisfragen zur Finanzierung der
Akademie.
KR Alexander
Müller lobt die schnelle Realisierung der Fachakademie für Sozialpädagogik als
auch der Berufsschule für Kinderpflege. Dies sei ein gelungener Einstieg in die
Berufsschullandschaft des Landkreises. Die Möglichkeit der Etablierung in
Kirchseeon habe zudem den positiven Nebeneffekt einer geringeren Veranschlagung
von Raumkapazitäten im geplanten Berufsschulzentrum Ebersberg in
Grafing-Bahnhof.
KR Walter
Brilmayer äußert sich ebenso erfreut über diese Entwicklung. Die Unterbringung
der beiden Schultypen in Kirchseeon sei zudem äußerst nachhaltig.
KR Benedikt
Mayer erkundigt sich, inwieweit das für das Jahr 2023 zu veranschlagende Budget
i. H. v. 150.000 € bereits im Haushalt eingeplant sei.
Eine
Veranschlagung könne erst nach Genehmigung des Vorhabens durch den Kreistag, so
Hubert Schulze.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasst
folgenden Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der Landkreis unterstützt die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. bei Gründung einer Fachakademie für Sozialpädagogik in den ersten 5 Schuljahren voraussichtlich ab 2023 mit einer Defizitförderung von insgesamt bis zu maximal 1,47 Mio. EUR.
2. Die Verwaltung wird beauftragt eine Vereinbarung mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. zu schließen, die u.a. festlegt, dass dauerhaft kein Schüler aus dem Landkreis Ebersberg an der Fachakademie für Sozialpädagogik abgelehnt werden darf.
3. Ziffer 1 und Ziffer 2 dieses Beschlusses stehen unter dem Vorbehalt einer EU-beihilferechtlichen sowie vergaberechtlichen Unbedenklichkeit, die von Seiten der Verwaltung geprüft wird.
4. Die Verwaltung und die Johanniter werden beauftragt, die maximale Defizitförderung nach Ziffer 1 dieses Beschlusses auch über Fundraising – nach Möglichkeit – zu reduzieren.
5. Sollte die Defizitförderung ausgeschrieben werden müssen, wird die Verwaltung mit der Ausschreibung beauftragt; die Ziffern 1, 2 und 4 gelten dann entsprechend für den Gewinner der Ausschreibung.