Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Vorberatung        

SFB-Ausschuss am 23.03.2022, TOP 9a

SFB-Ausschuss am 12.10.2022, TOP 10a

Sachvortragende(r):

Hubert Schulze, stellvertretender Sachgebietsleiter Bildung und IT

Der Landrat führt in das Thema ein und begrüßt Herrn Bernd Zimmer, Geschäftsführer der Stiftung St. Zeno Berufsbildungswerk Kirchseeon. In der Sitzung des SFB-Ausschusses am 12.10.2022 habe Boris Cramer, Vorstandsreferent im Regionalverbund München des Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. das Konzept vorgestellt und das Gremium habe dahingehend einen einstimmigen Beschluss gefasst. Sodann berichtet er über die Historie der Gründung der Fachakademie für Sozialpädagogik, dessen Unterbringung ursprünglich in den Räumlichkeiten auf Schloss Zinneberg vorgesehen gewesen wäre. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung habe sich die dortige Planung jedoch nicht realisieren lassen. Zu Beginn des Jahres sei nun auf Initiative der Gemeinde Kirchseeon zusammen mit dem Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. (Johanniter) und dem Berufsbildungswerk St. Zeno ein Konzept für eine private Fachakademie entstanden. Damit ergebe sich der positive Effekt der Einbindung der Akademie in bereits bestehende Strukturen. Zur Finanzierung der zunächst privaten Fachakademie habe es Diskussionen auf gemeindlicher Ebene gegeben. Dabei sei es zu keiner einheitlichen Lösung in Hinblick auf die Defizitfinanzierung der ersten fünf Jahre gekommen, sodass der Landkreis diese nun übernehmen werde. Vorliegend handele es sich bei der Höhe der Defizitförderung der Johanniter durch den Landkreis um einen Maximalbetrag. Zwar handele es sich bei der Kindertagesbetreuung um eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe, jedoch habe der Kreis ein ebenso hohes Interesse an dieser für ihn freiwilligen Leistung. Sowohl von der Gründung der Fachakademie für Sozialpädagogik als auch der Berufsfachschule für Kinderpflege erhoffe sich der Landkreis einen enormen positiven Effekt für die Kindertagesstätten in Hinblick auf den bestehenden Fachkräftemangel. Zumal die Eltern die Möglichkeit besitzen würden ihr Recht auf einen Betreuungsplatz gegenüber dem Landkreis einzuklagen.

Hubert Schulze, stellvertretender Sachgebietsleiter Bildung und IT, hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll). Sodann beantwortet er zufriedenstellend Verständnisfragen zur Finanzierung der Akademie.

KR Alexander Müller lobt die schnelle Realisierung der Fachakademie für Sozialpädagogik als auch der Berufsschule für Kinderpflege. Dies sei ein gelungener Einstieg in die Berufsschullandschaft des Landkreises. Die Möglichkeit der Etablierung in Kirchseeon habe zudem den positiven Nebeneffekt einer geringeren Veranschlagung von Raumkapazitäten im geplanten Berufsschulzentrum Ebersberg in Grafing-Bahnhof.

KR Walter Brilmayer äußert sich ebenso erfreut über diese Entwicklung. Die Unterbringung der beiden Schultypen in Kirchseeon sei zudem äußerst nachhaltig.

KR Benedikt Mayer erkundigt sich, inwieweit das für das Jahr 2023 zu veranschlagende Budget i. H. v. 150.000 € bereits im Haushalt eingeplant sei.

Eine Veranschlagung könne erst nach Genehmigung des Vorhabens durch den Kreistag, so Hubert Schulze.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Der Landkreis unterstützt die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. bei Gründung einer Fachakademie für Sozialpädagogik in den ersten 5 Schuljahren voraussichtlich ab 2023 mit einer Defizitförderung von insgesamt bis zu maximal 1,47 Mio. EUR.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt eine Vereinbarung mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. zu schließen, die u.a. festlegt, dass dauerhaft kein Schüler aus dem Landkreis Ebersberg an der Fachakademie für Sozialpädagogik abgelehnt werden darf.

3.   Ziffer 1 und Ziffer 2 dieses Beschlusses stehen unter dem Vorbehalt einer EU-beihilferechtlichen sowie vergaberechtlichen Unbedenklichkeit, die von Seiten der Verwaltung geprüft wird.

4.   Die Verwaltung und die Johanniter werden beauftragt, die maximale Defizitförderung nach Ziffer 1 dieses Beschlusses auch über Fundraising – nach Möglichkeit – zu reduzieren.

5.   Sollte die Defizitförderung ausgeschrieben werden müssen, wird die Verwaltung mit der Ausschreibung beauftragt; die Ziffern 1, 2 und 4 gelten dann entsprechend für den Gewinner der Ausschreibung.