Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Vorberatung        

Rechnungsprüfungsausschuss am 27.10.2022, TOP 3 nö

Sachvortragende(r):

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats

Michael Ottl informiert in seinem Sachvortrag über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2019 des Sondervermögens der Kreisklinik Ebersberg. Das Revisionsamt habe diesen für das Wirtschaftsjahr 2019 als Sachverständiger geprüft und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung in der Sitzung am 27.10.2022 vorgelegt. Dieser habe den Beschlussvorschlag einstimmig angenommen.

Es folgt keine Wortmeldung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss des Sondervermögens Kreisklinik Ebersberg für das Wirtschaftsjahr 2019 mit den auf den Seiten 19 bis 21 des Berichts vom 17.08.2022 ausgewiesenen Summen gemäß § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäuser (WkKV) i.V.m. Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.

Diese Abschlusszahlen sind Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zur Niederschrift (Anlage 3 zum Protokoll).

Der Jahresfehlbetrag 2019 i.H.v. 146.797,15 € wird in Übereinstimmung mit § 10 Abs. 2 WkKV durch eine entsprechende Verringerung der Kapitalrücklagen (Eigenkapital) gedeckt.