Sachvortragende(r):

Barbara Strangfeld, Sachbearbeiterin SG 14, Finanzen, Beteiligungen

Der Landrat erteilt dem Antragsteller das Wort.

KR Benedikt Mayer erläutert, dass der Kreis für die Rückzahlung des Kassenkredits von 23,5 Mio.€ zum Jahresende 2025 bis zum heutigen Tag keine Rücklagen hierfür gebildet habe. Vielmehr sei in den Jahren 2024 und 2025 ein Überschuss zur vollständigen Tilgung des Kassenkredits von jeweils 11,75 Mio.€ zu erwirtschaften. Nach Ansicht der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sei der Betrag jedoch voraussichtlich nicht zu erzielen. Aus diesem Grund habe sie ein Konzept entwickelt, welches die Erwirtschaftung eines großen Anteils des Überschusses ermögliche und der Differenzbetrag zum Kassenkredit sodann durch einen neuen Kassenkredit finanziert werde.

Brigitte Keller bedankt sich für den Antrag der Kreistagsfraktion. Dieser habe dazu geführt, dass die Verwaltung ein Konzept entwickelt und umfassend diskutiert habe. Geld müsse liquide angespart und könne nicht für die Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden. Aus diesem Grund sein in entsprechender Höhe des geplanten Jahresergebnisses von 5,4 Mio.€ Investitionskredite (nach Mittelabfluss) aufzunehmen. Investitionskredite seien dabei günstiger als Kassenkredite.

Barbara Strangfeld, Sachbearbeiterin SG 14, hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 4 zum Protokoll).

Die Verwaltung empfehle, hinsichtlich der vorgestellten Rückzahlungsmodelle, der dritten Alternative zu folgen, so der Landrat.

KR Martin Wagner unterstützt den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen als hilfreiches und gutes Konzept. Persönlich spreche er sich ebenso für die dritte Alternative der Rückzahlungsmodelle aus. Möglicherweise sei eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung jedoch nicht zu empfehlen, vielmehr seien hier weitergehende Beratungen erforderlich.

KR Benedikt Mayer bedankt sich bei der Verwaltung für die Entwicklung der verschiedenen Rückzahlungsmodelle, welche ebenso in der Fraktionssitzung diskutiert worden seien. In diesem Zusammenhang sei insbesondere die Thematik der Generationengerechtigkeit deutlich geworden. Zudem würden sich noch offene Fragen ergeben, dessen Klärung noch etwas Zeit bedürfe. Beispielhaft führt er die unterschiedlichen Darlehenslaufzeiten im Falle eines Kassen- bzw. Investitionskredits auf. Zwar seien die Zinskonditionen für den Kassenkredit höher, dieser habe jedoch mit nur vier Jahren eine wesentlich geringere Laufzeit als der Investitionskredit mit zwanzig Jahren.

Brigitte Keller informiert, dass es sich bei den Modellen lediglich um einen Aktivtausch in der Bilanz handele. Dies könne vom Finanzmanagement umgesetzt werden, Zeit hierfür bliebe jedoch nicht. Grund hierfür sei, dass bei einer späteren Beschlussfassung die finanziellen Mittel nicht mehr zur Verfügung stünden, diese seien sodann in Investitionen geflossen.

Es sei die beste und wirtschaftlichste Lösung zur Tilgung der Schulden zu erarbeiten, so KR Albert Hingerl. Persönlich befürworte er, zur Minimierung der Risiken, einen gewissen Anteil der Schulden zurückzubezahlen.

KR Christian Bauer führt aus, es sei wichtig, dass mit diesem Konzept keine vorläufige Kreisumlagenerhöhung einherginge.

Das Konzept habe eine gegenteilige Wirkung, eine vorläufige Erhöhung der Kreisumlage könne damit ausgeschlossen werden, so Brigitte Keller. Die Aufnahme von Investitionskrediten würde den Investitionsabfluss verzögern und damit könne Geld angespart werden. In diesem Fall sei eine stärkere Verschuldung zu bevorzugen.

Aufgrund der offenen Fragen einigt sich das Gremium darüber den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rahmen der Runde der Fraktionssprecher im Januar zu beraten und diesen sodann in der kommenden Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 27.02.2023 erneut zu behandeln. Das Finanzmanagement wird beauftragt am Jahresende 2022 den Aktivtausch zu buchen.


Die weitere Beratung des Antrags der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen findet in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 27.02.2023 statt.