Der Landrat eröffnet die Sitzung und gibt die Entschuldigungen bekannt. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Gegen die Niederschrift der 22. Sitzung am 05.12.2022 gibt es keinen Einwand, sie ist einstimmig genehmigt.

KR Manfred Schmidt stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung gemäß § 17 Abs. 3 Nr. 1 GeschO-KT. Er beantragt die öffentliche Behandlung des Tagesordnungspunktes 21.

Nach Art. 46 Abs. 2 Satz 2 LKrO, § 12 Abs. 2 GeschO-KT wird über den Ausschluss der Öffentlichkeit in nichtöffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Der Landrat stellt die Nichtöffentlichkeit her. Nach nichtöffentlicher Beschlussfassung und anschließender Wiederherstellung der Öffentlichkeit gibt es keinen Einwand gegen die Tagesordnung. Sie ist somit genehmigt.