Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12

Vorberatung        

·       LSV-Ausschuss am 24.09.2018, TOP 3 Ö, Sondersitzung

·       LSV-Ausschuss am 18.10.2018, TOP 5 Ö

·       LSV-Ausschuss am 27.3.2019, TOP 11 N

·       LSV-Ausschuss am 03.07.2019, TOP 5 Ö, Angebotseinholung Projektentwicklung

·       Kreis- und Strategieausschuss am 15.07.2019, TOP 12 Ö

·       Kreistag am 29.07.2019, TOP 11 Ö

·       LSV-Ausschuss am 17.09.2019, TOP 9.1 N, Vorstellung Drees&Sommer

·       LSV-Ausschuss am 15.10.2019, TOP 7.1 Ö

·       Kreistag am 27.01.2020, TOP 4b Ö, techn. und immobilienwirtsch. Beurteilung

·       LSV-Ausschuss am 17.06.2020, TOP 12.1 N

·       LSV-Ausschuss am 22.10.2020, TOP 19 N

·       LSV-Ausschuss am 17.03.2021, TOP 09 Ö

Sachvortragende(r):

Franco Patane, Projektsteuerungsbüro Drees & Sommer

Der Landrat führt in das Thema ein. Seit der Einrichtung der intrafraktionellen Arbeitsgruppe „Verwaltungsgebäude Landratsamt (AG VgL)“ im Jahr 2018 habe sich diese intensiv über die Bedürfnisse der Verwaltung hinsichtlich eines Verwaltungsgebäudes ausgetauscht. Zusammen mit der Verwaltung sowie externen Fachleuten habe die AG VgL sämtliche Möglichkeiten (Sanierungs- und Neubauvarianten) umfassend geprüft. Unter Berücksichtigung der finanziell angespannten Lage und den zu meisternden Herausforderungen (z. B. Planung zweier Schulen, Herausforderungen im Klinikbereich, Errichtung von Radwegen) sei sodann ein Kompromissvorschlag erarbeitet worden. Hier habe auch ein regelmäßiger und enger Austausch mit der Stadt Ebersberg stattgefunden. Der Vorschlag der Verwaltung in der AG VgL sei ein Teilverkauf des Grundstücks zur Errichtung bezahlbarer und sozial geförderter Wohnungen. Mit diesem Erlös könne auf dem übrigen, etwas kleinerem Grundstück ein neues Verwaltungsgebäude nach modernen Standards errichtet werden. Der Landrat begrüßt Franco Patane, Projektsteuerungsbüro Drees & Sommer, der die Ergebnisse der 21 Arbeitsgruppensitzungen vorstellen werde.

Franco Patane hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 5 zum Protokoll) und beantwortet zufriedenstellend Verständnisfragen aus dem Gremium. Insbesondere erkundigt sich KRin Waltraud Gruber nach der Anzahl der Arbeitsplätze im Verwaltungsgebäude Eichthalstraße sowie dem notwendigen Bedarf im neuen Gebäude an der Kolpingstraße.

Diesbezüglich informiert Brigitte Keller, dass anhand eines Dashboards die tatsächliche Anwesenheit im Verwaltungsgebäude Eichthalstraße mit einer Belegungsquote von 60 % ermittelt werden konnte. Die Situation im Gebäude sei dennoch problematisch, insbesondere gebe es auch Bereiche, die keine Möglichkeit von Homeoffice zuließen (z. B. Bürgerservice, Zulassungsstelle). Das Landratsamt beschäftige mit Stand vom 01.09.2022 insgesamt 655 Mitarbeiter (92 Beamte, 534 Arbeitnehmer, 20 Auszubildende, 9 amtliche Tierärzte), wobei hier ebenso eine Differenzierung zwischen Anzahl der Köpfe und Vollzeitäquivalente erfolgen müsse. Unter Berücksichtigung dieser Zahlen betrage der Bedarf im neuen Verwaltungsgebäude rund 400 Arbeitsplätze. Die genauen Zahlen werde die Verwaltung jedoch nochmals verifizieren und dem Protokoll als Notiz beifügen.[1]

Nach dem Sachvortrag erläutert der Landrat, dass es sich vorliegend um einen Grundsatzbeschluss zur weiteren Nutzung des landkreiseigenen Grundstücks an der Kolpingstraße handele. Dies müsse auch vor dem Hintergrund geschehen, dass der Stadtrat der Stadt Ebersberg bereits eine entsprechende Planung angestoßen habe. Zudem benötige die Verwaltung dringend Räumlichkeiten, der Puffer für weitere Büroräume sei gering (rund 10 %) und der Kreis habe viele Liegenschaften angemietet.

KR Manfred Schmidt beklagt die mangelnde Transparenz der AG VgL. Diese habe stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit getagt und die Presse sei erst durch die jetzige Sitzung über dieses Vorhaben informiert worden. Durch den vorgeschlagenen Teilverkauf des Grundstücks würde sich der Kreis gegen alle Möglichkeiten einer zukünftigen Verwertung des Grundstücks verwehren, eine derartig wertvolle Fläche dürfe nicht veräußert werden. Er warne auch eindringlich vor einem Bau über einen Generalunternehmer, was seiner Ansicht nach sehr konfliktträchtig sei. Er beantrage das Vorhaben zurückzustellen, es sei zunächst eine umfassende Prüfung möglicher Nutzungsvarianten durchzuführen (z. B. Verpachtung).

Der Landrat merkt an, dass der Beschlussvorschlag das einvernehmliche Ergebnis der intrafraktionellen Arbeitsgruppe sei und keinesfalls auf Drängen der Verwaltung erfolgt wäre. Der Kauf des Grundstücks an der Kolpingstraße sei zum damaligen Zeitpunkt richtig gewesen und unter anderen Voraussetzungen (insbesondere Sanierung aller Schulen bereits abgeschlossen, keine finanziellen Schwierigkeiten der Kreisklinik) würde er sich zum heutigen Zeitpunkt gegen die Teilveräußerung des Grundstücks aussprechen. Mit Blick auf die Zukunft könne der Kreis jedoch von der Veräußerung profitieren.

Sodann überarbeitet das Gremium entsprechend der Wortmeldungen den Beschlussvorschlag. Insbesondere die Ziffer 1 müsse offener gefasst und zudem müsse den Gremien des Kreistags die Möglichkeit gegeben werden über die relevanten Schritte beratend und beschließend zu entscheiden.

KR Thomas Huber erläutert, dass die beiden Großbauprojekte die finanzielle Situation des Kreises überfordern würden. Der Teilverkauf ermögliche es Investitionen tätigen zu können und schaffe dahingehende eine gute Ausgangssituation. Persönlich befürworte er den offen formulieren Beschlussvorschlag, der damit eine bestmögliche Verwertung zuließe.

KR Reinhard Oellerer informiert, dass die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Das Projekt an der Kolpingstraße sei über einen Zeitraum von vier Jahren intensiv besprochen worden. Die Kosten für die Renovierung des Gebäudes würden rund 40 Mio.€ betragen, ein Abriss mit entsprechendem Neubau würde etwa 50 Mio.€ kosten. Zudem sei nach möglichen Mietern bzw. Käufern gesucht worden, jedoch dürfe das Gebäude allein schon aus Gründen des Brandschutzes nicht mehr bezogen werden. Ein Teilverkauf sei auch im Hinblick auf die finanzielle Situation des Kreises und dringend notweniger Ausgaben (z. B. 12 zusätzliche Klassenzimmer bis zum Jahr 2025 am Gymnasium Kirchseeon) zu befürworten.

Die SPD-Kreistagsfraktion werde dem Beschlussvorschlag als beste Lösung in der derzeitigen Situation ebenso zustimmen, so KR Albert Hingerl. Auch die Fraktion sei im engen Austausch mit den Mitgliedern des Stadtrats Ebersberg, welcher diesen Lösungsvorschlag ebenfalls mittragen könne.



[1]

gesamt

Mitarbeiter

Anwesenheit

Arbeitsplätze

651

60%

391

davon Eichthalstr.

Mitarbeiter

Anwesenheit

Arbeitsplätze

500

60%

300

Bedarf Neubau

Mitarbeiter

Anwesenheit

Arbeitsplätze

151

60%

91

 


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird vorgeschlagen:

1.    Für das Grundstück „Sparkassenplatz 1“ mit den Flurnummern 126, 723/4, 725/5 und 725/6 der Gemarkung Ebersberg wird ein Teilverkauf zur Realisierung eines Wohnbauvorhabens (z. B. freier Markt und geförderter Wohnungsbau) geplant.

2.    Auf dem im Eigentum des Landkreises verbleibenden Teilgrundstück wird die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes nach modernen Standards u.a. mit Open- Space-Büros und einem Multifunktionssitzungsaal für 70 Kreisräte und u.a. Nutzung im Katastrophenfall für Hilfsorganisationen realisiert. Der Landkreis bleibt Grundstückseigentümer dieser Teilfläche „Verwaltung“. Es erfolgt eine Realteilung des Grundstückes.

3.    Im Idealfall erfolgt eine Realisierung des Verwaltungsgebäudes wirtschaftlich über den Teilverkauf ohne Zuzahlung durch den Landkreis. Jedenfalls soll die Zuzahlung so gering wie möglich gehalten werden, was auch in Abhängigkeit zum Baurecht steht.

4.    Der Landrat und die Verwaltung werden beauftragt, mit der Stadt Ebersberg in den konkreten Austausch zum weiteren Verfahren zur Schaffung des nötigen Baurechts einzutreten. Der Teilverkauf und die Errichtung des Verwaltungsgebäudes erfolgen im Anschluss über ein geeignetes Ausschreibungsverfahren.

5.    Die Ziffern 1 bis 4 beraten und entscheiden die Gremien des Kreistags.