Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

SFB-Ausschuss am 23.03.2022, TOP 9a

SFB-Ausschuss am 12.10.2022, TOP 10a

Kreis- und Strategieausschuss am 07.11.2022

Sachvortragende(r):

Hubert Schulze, stellvertretender Sachgebietsleiter SG 11, Bildung und IT

Der Landrat führt in das Thema ein und erläutert die Entwicklungshistorie der Gründung einer Fachakademie für Sozialpädagogik im Landkreis Ebersberg. Diese sei ursprünglich auf Schloss Zinneberg vorgesehen gewesen, auf Initiative der Marktgemeinde Kirchseeon zusammen mit dem Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. (Johanniter) und dem Berufsbildungswerk St. Zeno sei sodann das Konzept für eine private Fachakademie entstanden. Der Landkreis werde dabei die Johanniter in den ersten fünf Schuljahren mit einer Defizitförderung von maximal 1,47 Mio.€ unterstützen. Sodann übernehme der Freistaat Bayern die Finanzierung aufgrund der staatlichen Anerkennung der Fachakademie. Für den Landkreis sei der Einstieg in die Berufsschulstruktur wegweisend, um so dem bestehenden Fachkräftemangel zu entgegnen.

Hubert Schulze hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 7 zum Protokoll).

KR Thomas Huber zeigt sich erfreut über die Möglichkeit der Gründung einer eigenen Fachakademie für Sozialpädagogik im Landkreis Ebersberg. Damit werde dem Fachkräftemangel und den damit verbundenen Schwierigkeiten in diesem Bereich entgegnet.

Auch KRin Dr. Susanne Markmiller empfinde die Realisierung der Fachakademie als äußerst zielführend. Dies erfolge in Zusammenarbeit mit einem professionellen Partner an einem optimalen Standort. Die damit einhergehenden Synergieeffekte würden sich positiv auf den Landkreis auswirken. Sie appelliere daher an das Gremium, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Landkreis unterstützt die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. bei Gründung einer Fachakademie für Sozialpädagogik in den ersten 5 Schuljahren voraus­sichtlich ab 2023 mit einer Defizitförderung von insgesamt bis zu maximal 1,47 Mio. EUR.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt eine Vereinbarung mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. zu schließen, die u.a. festlegt, dass dauerhaft kein Schüler aus dem Landkreis Ebersberg an der Fachakademie für Sozialpädagogik abgelehnt werden darf.

3.   Ziffer 1 und Ziffer 2 dieses Beschlusses stehen unter dem Vorbehalt einer EU-beihilferechtlichen sowie vergaberechtlichen Unbedenklichkeit, die von Seiten der Verwaltung geprüft wird.

4.   Die Verwaltung und die Johanniter werden beauftragt, die maximale Defizitförderung nach Ziffer 1 dieses Beschlusses auch über Fundraising – nach Möglichkeit – zu reduzieren.

5.   Sollte die Defizitförderung ausgeschrieben werden müssen, wird die Verwaltung mit der Ausschreibung beauftragt; die Ziffern 1, 2 und 4 gelten dann entsprechend für den Gewinner der Ausschreibung.