Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

zuletzt im SFB-Ausschuss am 11.03.2020, TOP 7ö

SFB-Ausschuss am 23.03.2022, TOP 9ö

SFB-Ausschuss am 02.02.2022, TOP 7ö (CSU-Antrag)

SFB-Ausschuss am 23.03.2022, TOP 9ö (CSU/FDP-Antrag, SPD-Antrag)

SFB-Ausschuss am 12.05.2022, TOP 7ö (SPD-Antrag)

KSA am 18.07.2022, TOP 14ö (AfD-Antrag)

SFB-Ausschuss am 12.10.2022, TOP 11ö

KSA am 07.11.2022

Sachvortragende(r):

Hubert Schulze, stellvertretender Sachgebietsleiter SG 11, Bildung und IT

Der Landrat führt in das Thema ein und begrüßt Jörg Schnadel als zukünftigen Leiter der Berufsfachschule für Kinderpflege.

Hubert Schulze, stellvertretender Sachgebietsleiter SG 11, hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 6 zum Protokoll).

Sodann stellt sich Jörg Schnadel vor und informiert kurz über seine Vita.

Die SPD-Kreistagsfraktion begrüße die Möglichkeit der Etablierung der Berufsfachschule für Kinderpflege in Kirchseeon außerordentlich, so KRin Maria Wirnitzer. Erfreulich sei ebenso, dass in Kirchseeon sowohl ausreichende Räumlichkeiten für die Berufsfachschule als auch für die Fachakademie für Sozialpädagogik zur Verfügung stehen würden. Wünschenswert sei, dass der Standort Kirchseeon dabei keine Interimslösung sei, zumal damit eine Berufssparte weniger für das Berufsschulzentrum Ebersberg in Grafing Bahnhof berücksichtigt werden müsste. Zwingend erforderlich sei jedoch aus der Sicht der SPD-Kreistagsfraktion die Errichtung einer Bushaltestelle, die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sei hier nicht optimal.

Hubert Schulze informiert, dass sich bereits die Bushaltestelle am Spannleitenberg in der Prüfung befinde. Diese sei bereits eingerichtet, es müsse lediglich die Frequenz angepasst werden. Zudem prüfe der zuständige Sachbearbeiter für den Bereich MVV, inwieweit die Möglichkeit einer weiteren standortnahen Haltestelle bestehe.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung der Berufsfachschule für Kinderpflege zum Schuljahr 2023/24 in die Wege zu leiten und die schulaufsichtliche Genehmigung zu beantragen.

2.   Der Landkreis mietet von der Stiftung St. Zeno geeignete Räume für die Unterbringung der Berufsfachschule für Kinderpflege an.

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stiftung St. Zeno einen Mietvertrag zunächst über 15 Jahre abzuschließen.