Vorberatung        

Kreis- und Strategieausschuss am 07.11.2022, TOP 6 Ö

Die Behandlung des Tagesordnungspunktes erfolgt nach 19:00 Uhr. Der Landrat informiert, dass eine Sitzungsdauer über 19:00 Uhr hinaus nur mit der Mehrheit von 2/3 der Anwesenden des Gremiums überschritten werden darf (§ 20 Abs. 8 GeschO-KT).

Das Gremium stimmt gesamthaft zu.

Sodann führt der Landrat kurz in das Thema ein und stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.      Die Aufnahme der Grundstücke Fl-Nr. 775/12 (Schulstraße 25) und Fl-Nr. 775/11 (Loherweg 2) der Gemarkung Anzing in die Unternehmenssatzung der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU wird beschlossen.

  1. Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt die freigegebene Änderungssatzung der Regierung von Oberbayern zu unterschreiben.