Kreis- und Strategieausschuss am 05.12.2022, TOP 6 ö |
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Sachvortragende(r): |
Michael Ottl, wissenschaftlicher
Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats |
Der Kreisrat und gewählte Stellvertreter des Landrats Walter Brilmayer übernimmt den Vorsitz für diesen Tagesordnungspunkt. Der Landrat ist als Leiter der Verwaltung persönlich beteiligt im Sinne des Art. 43 Abs. 1 Satz 1 LKrO und nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Michael Ottl informiert in seinem Sachvortrag über die Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO.
KR Manfred Schmidt informiert, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Er stimme allein dem in der Sitzungsvorlage aufgeführten Absatz „Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Kreistag … die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.“ nicht zu. Dahingehend stelle seiner Ansicht nach die Budgetübertragung i. H. v. 50.000 € eine Zweckentfremdung öffentlicher Mittel dar.
Der Kreistag
fasst folgenden Beschluss:
Der Landkreisverwaltung wird gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO für die Haushaltsführung im Jahr 2019 die Entlastung erteilt.