Beschluss: angenommen

Vorberatung        

Kreis- und Strategieausschuss am 05.12.2022, TOP 6 ö

Sachvortragende(r):

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats

Der Kreisrat und gewählte Stellvertreter des Landrats Walter Brilmayer übernimmt den Vor­sitz für diesen Tagesordnungspunkt. Der Landrat ist als Leiter der Verwaltung persönlich beteiligt im Sinne des Art. 43 Abs. 1 Satz 1 LKrO und nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Michael Ottl informiert in seinem Sachvortrag über die Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO.

KR Manfred Schmidt informiert, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Er stimme allein dem in der Sitzungsvorlage aufgeführten Absatz „Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Kreistag … die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtli­che Einwendungen verzichtet.“ nicht zu. Dahingehend stelle seiner Ansicht nach die Budgetübertragung i. H. v. 50.000 € eine Zweckentfremdung öffentlicher Mittel dar.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

Der Landkreisverwaltung wird gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO für die Haushaltsführung im Jahr 2019 die Entlastung erteilt.