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Sachvortragende(r): |
Franco Patane, Drees & Sommer
SE |
Aufgrund eines Anschlusstermins des
Sachvortragenden Franco Patane, Drees & Sommer SE, wird der
Tagesordnungspunkt unter Zustimmung des Gremiums vorgezogen.
Franco Patane hält einen Sachvortrag
anhand einer Präsentation (Anlage 11 zum Protokoll).
Der Landrat erläutert, dass in
vorgenannter Angelegenheit zunächst eine Grundsatzent-scheidung zu treffen sei,
bislang seien stets sämtliche Optionen verfolgt worden. Die vorgeschlagene
Lösung eines Teilverkaufs des Grundstücks helfe in den aktuell schwierigen
Zeiten, die künftig notwendigen Investitionsvorhaben würden den Kreis über die
Maße belasten. Dies sei eine pragmatische Lösung und er sei sich bewusst, dass
ein derartiges Grundstück in zentraler Lage nicht ohne trifftige Gründe
verkauft werde. Der Teilverkauf diene auch als Fläche für sozialen Wohnungsbau
und zum anderen könne mit dem erzielten Erlös das erforderliche
Verwaltungsgebäude nach modernen Standards errichtet werden. Nach vier Jahren
intensiver Beratungsphase durch die Arbeitsgruppe „Verwaltungsgebäude
Landratsamts (AG VgL)“ sei es wichtig – zusammen mit der Stadt Ebersberg – in
Klausur zu gehen, um so die optimale Nutzung der Grundstücksfläche zu
erreichen. Die Stadt müsse für ihren weiteren Entscheidungs- und
Planungsprozess nun über das Meinungsbild des Gremiums informiert werden. Der
Landrat bitte daher um Zustimmung lediglich eine Lösung vertieft zu
untersuchen.
KR Ulrich Proske berichtet, dass er
in der AG VgL seit dessen Gründung mitgewirkt habe und es bis zum heutigen
Lösungsvorschlag ein langer Prozess gewesen sei. Die Entschei-dung für oder gegen
einen Teilverkauf sei nicht leicht, jedoch erforderlich um Planungsfort-schritte
zu erzielen. Ungeachtet davon sei zum jetzigen Zeitpunkt das Gebäude an der
Kolpingstraße äußerst wichtig und hilfreich zur Unterbringung der Flüchtlinge.
Persönlich empfehle er dem Gremium dem Stadtratsbeschluss (Klausurtagung des
Stadtrats am 22.10.2022, Sitzung des Technischen Ausschusses am 08.11.2022) zu
folgen, welchen er sodann verliest: „Für
das Gebiet westlich der Kolpingstraße, östlich der Ringstraße und südlich der
Dr.-Wintrich-Straße wird ein Rahmenplan im Wege einer Mehrfachbeauftragung (3
Büros) unter Berücksichtigung der im Vortrag genannten städtebaulichen
Zielsetzungen und unter der Vorgabe eines urbanen Gebietes aufgestellt.“
Das gesamte Areal besitze großes Potential und könne attraktiv genutzt werden,
beispielsweise für generations-übergreifende Wohnformen, bezahlbares Wohnen und
integrierte Mobilitätskonzepte.
KR Leonhard Spitzauer zeigt sich
überrascht über die hohen Veranschlagungskosten pro Bruttogeschossfläche für
ein Verwaltungsgebäude.
Grund für die höheren Kosten sei die
unterschiedliche Konzipierung der Geschosse (Erdgeschoss mit Eingangsbereich
und Veranstaltungssaal, Obergeschosse mit kleinen Räumen zur Konzentration
sowie Einzelstrukturen für Arbeiten in der Gruppe), vorliegend handele es sich
jedoch lediglich um eine Schätzung, so Franco Patane.
KR Martin Lechner empfindet das
vorgestellte Entwicklungskonzept für den Neubau als wenig zielführend. Seiner
Ansicht nach spiegle dies – bei einem Marktwert von 5.920 €/m² – weder die
Interessen der Stadt Ebersberg noch habe dies einen Mehrwert für den Landkreis
mangels reeller Umsetzbarkeit der Konzeptvorschläge. Der Fokus der Stadt liege
vielmehr in der Etablierung von bezahlbarem Wohnraum sowie entsprechendem
Gewerbe, was sich wiederum positv auf die Gewerbesteuereinnahmen auswirken
würde.
Frano Patane erläutert, dass der
Wunsch nach bezahlbaren Wohnraum in die Berechnungen miteinkalkuliert seien.
Auch bleibe der Mischgebietscharakter durch die Errichtung des
Verwaltungsgebäudes erhalten.
Der Landrat informiert, dass derzeit
ein Grundsatzentscheidung getroffen werden müsse, konkrete Zahlen seien dabei
noch nicht zu erarbeiten. Das vorliegende Entwicklungskonzept stelle lediglich
eine Idee zur besseren Visulalisierung dar. Der vorgeschlagene Sitzungssaal sei
im Rahmen der AG VgL erarbeitet worden. Persönlich erachte er diesen, nicht nur
für die Sitzungen des Kreistags, sondern auch als Kreiseinsatzzentrale bei
einem möglichen Katastrophenfall für wichtig.
KR Karl Schweisfurth stellt die
Einschätzung der Kosten unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung in der
Bauwirtschaft in Frage. Viele Projekte seien aufgrund des enormen
Kostenanstiegs nicht mehr realisierbar.
Persönlich sei er der gleichen Ansicht,
viele Investoren würden in der jetzigen Situation zurückhaltend reagieren, so
Franco Patane. Es sei jedoch in zwei bis drei Jahren, was dem Planungsvorlauf
eines derartigen Projektes entspreche, mit einer umgekehrten
Entwicklungstendenz zu rechnen. Die vorliegende Kalkulation berücksichtige dies
in ihrer Preiskalkulation, voraussichtlich werde das Niveau jedoch nicht den
Stand vor der Krise erreichen.
KR Dr. Andreas Lenz erachtet die
Konzeptdarstellung als nachvollziehbar, die Kalkulation sei solide. Sodann
erkundigt er sich nach bereits stattfindenden Gespräche von Drees & Sommer
SE mit der Stadt Ebersberg.
Franco Patane informiert, dass eine
Kontaktaufnahme mit der Stadt Ebersberg bereits stattgefunden habe. Persönlich
erachte er die Interessenlage als miteinander vereinbar. Wichtig sei eine gute
Zusammenarbei in dessen Rahmen die wirtschaftlichen und baulichen Bedingen
festgelegt werden könnten.
KR Ulrich Proske entgegnet in seiner
Funktion als Bürgermeister der Stadt Ebersberg, dass das vorgestelle Konzept
lediglich die Bedarfe des Landratsamtes berücksichtige. Die Stadt Ebersberg
fokussiere sich jedoch auf das gesamte Gelände.
Der Landrat bedankt sich bei Franco
Patane für die Prozessbegleitung und verabschiedet diesen aufgrund seines
Anschlusstermins. Sodann bittet er die Mitglieder des Kreistags um deren
Statements.
KR Manfred Schmidt verweist auf die
Stellungnahme der AfD-Kreistagsfraktion vom 31.10.2022 nebst Pressemitteilung
vom 13.12.2022. Seiner Ansicht nach habe in dieser grundlegenden Angelegenheit
keine ergebnisoffene Untersuchung stattgefunden, die AfD-Kreistagsfraktion
könne einem Teilverkauf der Grundstücksfläche nicht zustimmen. Eine Fülle an
Verwertungsmöglichkeiten sei nicht erwähnt worden, zumal eine vorübergehend
höhere Verschuldung im Hinblick auf den Nutzen künftiger Generationen sowie
stabiler Einnahmen für den Landkreis außer Acht gelassen wurde. Unter
Berücksichtigung gemeinwohlorientierter, wirtschaftlicher sowie zukunftsgerichteter
Gesamtverwertung sei das Arenal uneingeschränkt dem Landkreiseigentum
zuzuschreiben.
Unter Berücksichtigung der aktuellen
weltpolitischen Situation und den damit verbundenen Auswirkungen seien Prozesse
zu überdenken und bei Bedarf ungewöhnliche Wege einzuschlagen, so KR Karl
Schweisfurth. Als widersprüchlich erachte er die Forderung nach günstigem
Wohnbau mit dem gleichzeitigen Vorhaben durch den Teilverkauf einen möglichst
hohen Betrag zu erzielen, um damit das Verwaltungsgebäude zu finanzieren. Die
Notwen-digkeit der Errichtung eines neuen Gebäudes sei zu diskutieren, seiner
Ansicht nach seien Investitionen im Bereich Bildung und Schulen prioritär. Auch
spreche der enorme Kosten-anstieg in der Bauwirtschaft gegen einen derartigen
Neubau. Grundsätzlich spreche er sich ebenso für einen Teilverkauf aus, zu
diskutieren sei jedoch wofür der erzielte Erlös eingesetzt werden sollte.
Der Landrat führt aus, dass eine
zukunftsfähige Lösung für das Arbeiten der Verwaltung notwendig sei. Sowohl das
Gremium als auch die Landkreisbürger würden eine leistungs-fähige Verwaltung
erwarten, hierfür seien jedoch gute Arbeitsmöglichkeiten die Grundvoraus-setzung.
Problematisch sei zudem die Unterbringung der Mitarbeiter in den unterschied-lichsten
Mietgebäuden. Dies führe zum einen zu einer schwierigen Kontaktaufnahme und zum
anderen zu einem enormen Anteil an jährlichen Mietkosten. Er plädiere daher für
Eigentum. Auch unter Berücksichtigung der erforderlichen Investitionen im
Bereich Schulen und Bildung sowie zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum erachte
er den Teilverkauf als sinnvolle Lösung.
KRin Dr. Renate Glaser informiert,
dass sich die Ausschussgemeinschaft ödp/Die Linke nicht gegen den Teilverkauf
ausspreche, sie fordere lediglich eine Beratung über die Thematik. Vor
Grundsatzbeschlussfassung seien die verschiedenen Auffassungen öffenltich
darzu-stellen, um so den Bürger miteinzubeziehen und Transparenz innerhalb des
Prozesses zu erreichen.
Im Rahmen des Planungsprozesses sei
die Transparenz gewährleistet, so der Landrat.
Nach Ansicht von KRin Ottilie Eberl
sei es wichtig sich über mögliche Kaufinteressenten Gedanken zu machen. Würde
das Arenal beispielsweise durch eine Genossenschaft erstanden werden, sei mit
einem geringeren Verkaufserlös zu rechnen. Folglich müsste der Kreis einen
höheren Invest für die Errichtung des neuen Verwaltungsgebäudes tätigen. Wünschenswert
seien Wohngemeinschaften für psychisch kranke Menschen oder Personalwohnungen
für den Pflegebereich. Vorteil einer Genossenschaft sei insbesondere, dass
diese nicht gewinnorientiert arbeiten müsse und damit derartige Wohnkonzepte
einfacher umsetzbar seien.
KR Reinhard Oellerer führt aus, dass
der vorgeschlagenen Teilverkauf des Grundstücks ein guter Kompromiss zwischen
der Sanierung des Gebäudes an der Kolpingstraße und dem vollständigen Verkauf
des gesamten Arenals sei. Damit könnte ebenso der Wunsch im Hinblick auf die
Verwendung des Teilgrundstücks durch die Stadt Ebersberg berücksichtigt werden.
Als wichtig erachte er die Nummer 5 des Beschlussvorschlags, der dem Gremium zu
jetwegem Zeitpunkt die Entscheidungshoheit einräume. Die heutige Beschlussfassung
diene lediglich dem Weiterarbeiten, die sich daraus ergebenden neuen
Erkenntnisse und Zahlen seien selbstverständlich erneut zu beraten.
KRin Prof. Dr. Angelika Niebler
erachte es ebenso als sinnvoll die weiteren Planungsschritte voranzutreiben. Es
müsse ein Investor gefunden und der Teilverkauf, in enger Zusammen-arbeit mit
der Stadt Ebersberg, durchgeführt werden. Dennoch sei sie der Ansicht, dass zum
jetzigen Zeitpunkt der Informationsstand des Gremiums verbesserungswürdig sei.
Wichtig seien inbesondere die Konsequenzen eines derartigen
Grundsatzbeschlusses, zumal sie sich über die Einigung innerhalb des Gremiums
im Unklaren sei. Sie schlage daher eine Sondersitzung des Kreistages vor, in
der intensiv über die Planung beraten werden könnte. Eine frühzeitige Einbindung
der Kreisräte zur Beantwortung aufkommender Fragen erachte sie als immanent
wichtig.
Der Landrat erläutert, dass der zu
treffende Grundsatzbeschluss notwendig sei, um die Planungen fortsetzen zu
können. Sodann erfolge der intensive Austausch mit der Stadt Ebersberg. Die AG
VgL habe in über 20 Sitzungen wertvolle Arbeit geleistet, aus deren Mitte sei
auch die Notwendigkeit eines entsprechenden Grundsatzbeschlusses entstanden.
Zum jetzigen Zeitpunkt könne sich noch kein Projektplan ergeben, mangels
Berücksichtigung sämtlicher denkbarer Szenarien betreffend der Zukunft des
Arenals.
KRin Marlene Ottinger bittet das Wort
„realisieren“ in der Nummer 2 des
Beschlussvor-schlages durch „planen“
zu ersetzen.
Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag
sodann zur Abstimmung.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
1.
Für das Grundstück
„Sparkassenplatz 1“ mit den Flurnummern 126, 723/4, 725/5 und 725/6 der
Gemarkung Ebersberg wird ein Teilverkauf zur Realisierung eines
Wohnbauvorhabens (z.B. freier Markt und geförderter Wohnungsbau) geplant.
2.
Auf dem im Eigentum
des Landkreises verbleibenden Teilgrundstück wird die Errichtung eines
Verwaltungsgebäudes nach modernen Standards u.a. mit Open- Space-Büros und
einem Multifunktionssitzungsaal für 70 Kreisräte und u.a. Nutzung im
Katastrophenfall für Hilfsorganisationen geplant. Der Landkreis bleibt
Grundstückseigentümer dieser Teilfläche „Verwaltung“. Es erfolgt eine
Realteilung des Grundstückes.
3.
Im Idealfall erfolgt
eine Realisierung des Verwaltungsgebäudes wirtschaftlich über den Teilverkauf
ohne Zuzahlung durch den Landkreis. Jedenfalls soll die Zuzahlung so gering wie
möglich gehalten werden, was auch in Abhängigkeit zum Baurecht steht.
4.
Der Landrat und die
Verwaltung werden beauftragt, mit der Stadt Ebersberg in den konkreten Austausch
zum weiteren Verfahren zur Schaffung des nötigen Baurechts einzutreten. Der
Teilverkauf und die Errichtung des Verwaltungsgebäudes erfolgen im Anschluss
über ein geeignetes Ausschreibungsverfahren.
5.
Die Ziffern 1 bis 4
beraten und entscheiden die Gremien des Kreistags.