Der gewählte Stellvertreter des Landrats informiert über die erforderliche Terminverlegung der kommenden Sitzung. Diese müsse von 29. Juni auf 25. Mai vorverlegt werden.

Grund hierfür seien die Einhaltung der Fristen für die Jugendschöffenwahl, so Florian Robida. Eine Beschlussfassung des Ausschusses per Umlaufverfahren sei in diesem Fall nicht rechtens, es sei eine Sitzung zur Verabschiedung der Liste und zeitgerechten Übermittlung an das Amtsgericht erforderlich.

Christian Salberg bittet um zahlreiche Teilnahme an der kommenden Sitzung, die Liste müsse mehrheitlich verabschiedet werden.