Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Sachvortragende(r):

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats

Der Landrat informiert über den Antrag der AfD-Kreistagsfraktion vom 21.11.2022, welcher sich gegen die Gendersprache im gesamten Schriftverkehr des Landkreises sowie in seinen Verlautbarungen oder sonstigen Veröffentlichungen ausspricht. Sodann erteilt er dem Antragsteller das Wort.

KR Manfred Schmidt empfindet den Gebrauch von Gendersprache als unsachgemäß, die deutsche Sprache sei Amtssprache und genieße uneingeschränkten Schutz vor sprachlichen Verwerfungen. Die Zuständigkeit des Kreistags und seiner Gremien in derartigen Angelegenheiten begründe sich dabei seiner Ansicht nach aus Art. 23 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 LKrO. Dahingehend beantrage er über den Antrag der AfD-Kreistagsfraktion vom 21.11.2022 abzustimmen. Im Falle einer Ablehnung stelle er folgenden Ergänzungsantrag: „Der Kreis- und Strategieausschuss empfiehlt der Verwaltung, sich im Schriftverkehr ausschließlich an den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung zu orientieren.“

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats, führt aus, dass insbesondere Art. 23 Abs. 2 LKrO keine Zuständigkeit des Kreistags und seiner Gremien in vorgenannter Angelegenheit begründe. Diese Fassung des Gesetzes sei vielmehr so zu verstehen, dass der Kreistag bei evidenten Rechtsverstößen eingreifen müsse, was vorliegend selbstverständlich nicht der Fall sei.

KR Martin Wagner informiert, dass die CSU-/FDP-Kreistagsfraktion den Empfehlungsantrag ablehnen werde, zumal seiner Ansicht nach der Antrag vom 21.11.2022 ohnehin nicht rechtens sei. Der Landrat könne selbst entscheiden, wie er die Verwaltung führe und anleite.

KR Reinhard Oellerer erachtet die Sprache als Spiegel der Machtverhältnisse und mahnt hier zu einem sensiblen Umgang. Häufig käme die männliche Dominanz mit der Sprache zum Ausdruck, durch die Verwendung der Gendersprache könne zumindest ein gewisser Einfluss darauf ausgeübt werden.

Der Landrat stellt den Antrag der AfD-Kreistagsfraktion vom 21.11.2022 sowie den Ergänzungsantrag getrennt zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgende Beschlüsse:

1.    Abstimmung über den Antrag der AfD-Kreistagsfraktion vom 21.11.2022 zur Gendersprache im gesamten Schriftverkehr des Landkreises.

&

abgelehnt

Ja 1  Nein 12 Anwesend 13 

2.    Abstimmung über den in der Sitzung gestellten Änderungsantrag der AfD-Kreistagsfraktion:

„Der Kreis- und Strategieausschuss empfiehlt der Verwaltung, sich im Schriftverkehr ausschließlich an den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung zu orientieren.“

&

abgelehnt

Ja 1  Nein 12 Anwesend 13