Sachvortragende(r): |
Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats |
Der Landrat informiert über den Antrag der AfD-Kreistagsfraktion vom 21.11.2022, welcher sich gegen die Gendersprache im gesamten Schriftverkehr des Landkreises sowie in seinen Verlautbarungen oder sonstigen Veröffentlichungen ausspricht. Sodann erteilt er dem Antragsteller das Wort.
KR Manfred Schmidt empfindet den Gebrauch von
Gendersprache als unsachgemäß, die deutsche Sprache sei Amtssprache und genieße
uneingeschränkten Schutz vor sprachlichen Verwerfungen. Die Zuständigkeit des
Kreistags und seiner Gremien in derartigen Angelegenheiten begründe sich dabei
seiner Ansicht nach aus Art. 23 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 LKrO. Dahingehend
beantrage er über den Antrag der AfD-Kreistagsfraktion vom 21.11.2022
abzustimmen. Im Falle einer Ablehnung stelle er folgenden Ergänzungsantrag: „Der Kreis- und Strategieausschuss
empfiehlt der Verwaltung, sich im Schriftverkehr ausschließlich an den
Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung zu orientieren.“
Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats, führt aus, dass insbesondere Art. 23 Abs. 2 LKrO keine Zuständigkeit des Kreistags und seiner Gremien in vorgenannter Angelegenheit begründe. Diese Fassung des Gesetzes sei vielmehr so zu verstehen, dass der Kreistag bei evidenten Rechtsverstößen eingreifen müsse, was vorliegend selbstverständlich nicht der Fall sei.
KR Martin Wagner informiert, dass die CSU-/FDP-Kreistagsfraktion den Empfehlungsantrag ablehnen werde, zumal seiner Ansicht nach der Antrag vom 21.11.2022 ohnehin nicht rechtens sei. Der Landrat könne selbst entscheiden, wie er die Verwaltung führe und anleite.
KR Reinhard Oellerer erachtet die Sprache als Spiegel der Machtverhältnisse und mahnt hier zu einem sensiblen Umgang. Häufig käme die männliche Dominanz mit der Sprache zum Ausdruck, durch die Verwendung der Gendersprache könne zumindest ein gewisser Einfluss darauf ausgeübt werden.
Der Landrat stellt den Antrag der AfD-Kreistagsfraktion vom 21.11.2022 sowie den Ergänzungsantrag getrennt zur Abstimmung.
Der Kreis- und Strategieausschuss
fasst folgende Beschlüsse:
1. Abstimmung über den Antrag der AfD-Kreistagsfraktion vom 21.11.2022 zur Gendersprache im gesamten Schriftverkehr des Landkreises.
& |
abgelehnt |
Ja 1
Nein 12 Anwesend 13 |
2. Abstimmung über den in der Sitzung gestellten Änderungsantrag der AfD-Kreistagsfraktion:
„Der Kreis- und Strategieausschuss empfiehlt der Verwaltung, sich im Schriftverkehr ausschließlich an den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung zu orientieren.“
& |
abgelehnt |
Ja 1
Nein 12 Anwesend 13 |