Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Anwesend: 15

Vorberatung        

ULV- Ausschuss am 09.02.2022, TOP Ö3

ULV- Ausschuss am 06.07.2022, TOP Ö6

Sachvortragende(r):

Josef Gruber-Buchecker, Ingenieurbüro Gruber-Buchecker

Josef Gruber-Buchecker, Ingenieurbüro Gruber-Buchecker, informiert in seinem Sachvortrag über die möglichen baulichen Maßnahmen für die Verbreiterung der Fahrbahn sowie im Gehwegbereich in der Feldkirchner Straße in Glonn (Anlage 5 zum Protokoll). Eine Gehwegverbreiterung sei nach Ansicht des Ingenieurbüros nicht zu empfehlen, allein schon aufgrund der exorbitanten Kostensteigerung. Vielmehr rate Josef Gruber-Buchecker zu einer Aufweitung an der Ostseite im Bereich der Mattenhofener Straße. Durch die Verschiebung des dort befindlichen Granit-Dreizeilers in Richtung Osten könne eine Kurvenaufweitung erreicht werden. Hierbei würden allerdings Mehrkosten i. H. v. rund 70.000 € entstehen.

Der Landrat fügt ergänzend hinzu, dass, nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz, die Zuständigkeit für Gehwege grundsätzlich bei der jeweiligen Gemeinde liege. Vorliegend müsse der Markt Glonn die Mehrkosten für die Gehwegverbreiterung tragen. Diesbezüglich habe der Gemeinderat Glonn bereits getagt, nähere Auskunft hierzu könne durch den Bürgermeister erfolgen.

KR Josef Oswald berichtet, in seiner Funktion als Bürgermeister des Marktes Glonn, über die Beratungen im nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 31.01.2023. Die Nichtöffentlichkeit sei aufgrund der noch nicht geführten Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern erforderlich gewesen. Der Gemeinderat habe sich mit einer Gegenstimme gegen eine Verbreiterung des Gehwegs ausgesprochen. Ausschlaggebend hierfür sei, neben den hohen Kosten, auch die fehlende Durchgängigkeit der neuen Gehwegbreite auf der gesamten Länge gewesen.

Alle denkbaren Maßnahmen seien umfassend geprüft worden, der Fokus liege jedoch im Bereich der Fahrbahnerweiterung, so der Landrat. Diesbezüglich finde auch schon seit längerem ein enger Austausch mit dem Markt Glonn statt. Erfreulich sei, dass diese Baumaßnahme zudem förderfähig (ca. 40 - 50 % der förderfähigen Kosten) sei. Ebenso verhalte es sich zwar bei der Gehwegverbreiterung, allerdings hätte der Markt Glonn dennoch rund 140.000 € selbst zu tragen.

KR Josef Oswald informiert, dass die Möglichkeit der Förderfähigkeit des Gehwegs erst nach der Sitzung des Gemeinderats bekannt geworden sei.

Daraufhin schlägt der Landrat vor, den Gemeinderat nachträglich über die Förderfähigkeit zu informieren. Sollte dies sodann Auswirkungen auf das Stimmungsbild des Gemeinderats haben, müsse entsprechend nachjustiert werden. Die Umsetzung der Baumaßnahme könne ohnehin erst im Jahr 2024 erfolgen. Ungeachtet davon könne in der heutigen Sitzung eine Entscheidung über die Maßnahme getroffen werden, die im Zuständigkeitsbereich des Landkreises liege.

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen plädiere dennoch für eine Verbreiterung des Gehwegs und könne damit dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen, so KR Thomas von Sarnowski. Auch sei er der Ansicht, dass eine Verbreiterung der Fahrbahn lediglich zu rasanterer Fahrweise der Autofahrer führen werde, obgleich dies aufgrund des vorliegenden Tempolimits selbstverständlich nicht zulässig sei. Denkbar sei beispielsweise auch eine Ampellösung für den Schwerlastverkehr.

Der Landrat informiert über die Streichung der Nummer 2 des Beschlussvorschlags: „Sollte die Marktgemeinde Glonn die Gehwegverbreiterung ebenfalls beschließen, erfolgt die bauliche Umsetzung in einer gemeinsamen Maßnahme mit dem Landkreis Ebersberg.“ Der Gemeinderat Glonn habe sich in seiner Sitzung am 31.01.2023 bereits gegen die Gehwegverbreiterung ausgesprochen. Sodann stellt er den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Die Maßnahme Verbreiterung der Fahrbahn, Feldkirchener Straße wird umgesetzt.