KR Manfred Schmidt frägt an, wann der überörtliche Prüfungsbericht vom 01.06.2021 endlich öffentlich behandelt werde, nachdem der Verwaltung bereits seit vier Wochen die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vorliege. Die AfD-Fraktion, so KR Manfred Schmidt, dränge auf zeitnahe öffentliche Behandlung.

An Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro Landrat, gewandt erklärt der Landrat, dass er von einer Behandlung des Berichts vor oder nach der Sommerpause ausgehe.

 

KR Manfred Schmidt formuliert sein Statement zum Teil-Ergebnishaushalt 020 – sonstige ordentliche Aufwendungen, was er eigentlich zum abgesetzten Tagesordnungspunkt 6 vortragen wollte, als Anfrage um und stellt Landrat Robert Niedergesäß zu den einzelnen Ziffern jeweils die Frage, ob Herr Landrat eine ähnliche Ansicht vertrete wie er[1] (Antwort sh. Fußnote):

  1. Bei den dort unsichtbar einbezogenen sog. Budgetrücklagen handelt es sich weitgehend um einen veritablen Etikettenschwindel, soweit er nicht zur Deckung drohender Budgetüberschreitungen verwendet wird, sondern - wie vorliegend - in erster Linie der Finanzierung von Annehmlichkeiten von Mitarbeitern dient. Falsch ist auch der von der Landkreisspitze vorrangig erweckte Eindruck von Anschaffungen wie Teeküche, Bürostühle, Monitore, Client PC für Videoanlage etc. und lediglich für „außerdem andere teambildende Maßnahmen wie Coaching, Events und Verpflegung. Nach der mir vorliegenden Auflistung und den schriftlich erteilten Auskünften hingegen dominieren Sachgebietsessen, Restaurantbesuche, Wochenendausflüge, Hochzeitsgeschenk, Hochzeitstorte, Nachholweihnachtsfeier mit Kosten für nächtliche Busfahrt etc., also Annehmlichkeiten mannigfaltiger Art, Incentives eben.

Jedenfalls fast ausschließlich Dinge, die zur privaten Lebensführung gehören und nicht aus dem Landkreishaushalt bezahlt werden dürfen.

  1. Diese rechtswidrige Zweckentfremdung öffentlicher Mittel war und ist aus den jährlichen Haushaltsplänen nicht einmal ersichtlich, sondern bei 020 unter “sonstige Aufwendungen“ enthalten, um nicht zu sagen „versteckt“.
  2. Offensichtlich besteht bis heute noch nicht einmal ein Kreistags- oder Ausschuss-Beschluss, sodass also dieser „Incentive-Weizen“ weitgehend im Verborgenen sozusagen als „Ordre de Mufti“ blüht. Man wird also ohne Übertreibung insgesamt von einem „Meisterwerk der Vernebelung sprechen können.
  3. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss mit dieser Causa noch nicht befasst hat, zumal ja noch nicht einmal förmliche Kassenanordnungen erteilt worden sind. Ins Grübeln versetzt mich allerdings die bisherige Untätigkeit des Revisionsamtes, obwohl bereits der von ihm zu bearbeitende BKPV-Prüfbericht von 2014 unmissverständlich den Widerspruch zum geltenden Haushaltsrecht feststellte und das im aktuellen Bericht vom 01.06.2021 unverändert wiederholte. Andererseits ist dieses Verhalten so verwunderlich nun auch wieder nicht, profitierte doch auch das Revisionsamt über all die Jahre hinweg selbst von diesen Anreizen bzw. Incentives“.
  4. Statt nun aber diesem haushaltsrechtlichen Spuk ein endgültiges Ende zu bereiten und auf dieses innerdienstliche Machtinstrument - wenn auch notgedrungen - endgültig zu verzichten, liebäugelt die Landkreisspitze mit einem abgespeckten „Weiter so“ als lediglich halbherziges Rückzugsgefecht und versucht so z.B. durch Verlagerung auf verschiedene Haushaltsstellen mit der eigens hierfür geprägten Wortschöpfung „teambildende Maßnahmen“ das bisherige System sozusagen als „alten Wein in neuen Schläuchen“ fortzuführen. Überhaupt keine Rede kann davon sein - wie in einer kürzlichen Sitzungsvorlage behauptet - dass die Regierung von Oberbayern etwa die Bildung von Budgets für teambildende Maßnahmen auf den jeweiligen Kostenstellen befürworten würde. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen nämlich neben leistungsgerechter Bezahlung, guten Aufstiegsmöglichkeiten, einer hervorragenden Altersversorgung und weiteren Sozialleistungen als zusätzliche Anreize sowohl einmalige Leistungsprämien als auch laufende Leistungszulagen und als teambildende Maßnahmen jährlich ein Betriebsausflug sowie eine Weihnachtsfeier mit jeweils großzügiger Dotierung zur Verfügung. Darüberhinausgehende Anreize oder „Incentives“ sind im öffentlichen Bereich - auch nicht unter dem Vorwand „teambildende Maßnahmen“ - nicht zulässig. Vielmehr setzen sich die dafür Verantwortlichen unter Umständen sogar dem Verdacht der strafrechtlichen Untreue aus. Die „Frucht vom verbotenen Baum“ könnte also einen bitteren Beigeschmack erzeugen.

 

KR Johannes von der Forst äußert sich kritisch zum detaillierten Bericht aus der nichtöffentlichen Sitzung der Arbeitsgruppe ‚Schulneubauten‘ durch die Amtsleitung im öffentlichen Teil der letzten Sitzung des LSV-Ausschusses. Er bittet, zumindest die Genehmigung des Protokolls abzuwarten bzw. nur über das öffentlich zu berichten, was die Arbeitsgruppe freigebe.

Da sich einige Kreisrätinnen und Kreisräte mangelhaft über die Beratungsergebnisse der Arbeitsgruppe ‚Verwaltungsgebäude Landratsamt‘ informiert fühlten, so Brigitte Keller (Finanzmanagerin und Abteilungsleiterin 1), wollte die Amtsleitung dem entgegenwirken, in dem über die nicht der Verschwiegenheit unterliegenden Beratungsergebnisse in der öffentlichen Sitzung des LSV-Ausschusses berichtet werde.

Der Landrat erklärt, dass die Arbeitsgruppe ‚Schulneubauten‘ künftig festlege, was von den Beratungsergebnissen veröffentlicht werden kann.

Mit Blick auf die Berufstätigen erinnert KR Johannes von der Forst an eine protokollarisch festgehaltene Vereinbarung, den Sitzungsbeginn nur bei einer langen Tagesordnung auf 14:00 Uhr festzusetzen.

Sofern es die jeweilige Tagesordnung zulässt, so der Landrat, wird der künftige Beginn der Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse auf 15:00 Uhr festgelegt. Er bittet, auch die Geschäftsführung Kreistag darüber zu informieren.



[1] Antwort:

Die Amtsleitung teilt die Ansicht von Herrn Kreisrat Schmidt nicht.

 

Grundsätzlich ist es zutreffend, dass die Bewirtschaftung der Budgetüberträge von Seiten der Amtsleitung aktuell eingestellt wurde. In enger Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern wird derzeit eine rechtlich absolut tragfähige Lösung gesucht, mit der auch weiterhin Aufwendungen, die nach Erzielung managementbedingter Einsparungen entstehen, haushaltsrechtlich abgebildet werden können.

 

Für Herrn Landrat und die gesamte Landkreisverwaltung ist es auch weiterhin unabdingbar, öffentliche Mittel sachgerecht zu verwenden. Hieran besteht nach Überzeugung der Verwaltung auch für die Vergangenheit kein Zweifel.