Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Sachvortragende(r):

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats

Michael Ottl informiert in seinem Sachvortrag über das Verfahren für die Wahl der Vertrauenspersonen nach § 40 Abs. 3 GVG.

Es folgt keine Wortmeldung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Zur Wahl der Vertrauenspersonen für die Wahl der Schöffen wird ein Gesamtwahlvorschlag aufgestellt. Die Mitglieder des Kreistages können den gesamten Wahlvorschlag annehmen oder ablehnen; es können aber auch einzelne Personen gestrichen werden.

2.    Als Kriterium für die Zahl der Nennungen auf dem Wahlvorschlag, entsprechend dem Stärkeverhältnis des Kreistages, wird die Berechnung nach Hare-Niemeyer zugrunde gelegt.