Sitzung: 27.02.2023 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Vorlage: 2023/0946
Sachvortragende(r): |
Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des
Landrats |
Michael Ottl informiert in seinem Sachvortrag über das Verfahren für die Wahl der Vertrauenspersonen nach § 40 Abs. 3 GVG.
Es folgt keine Wortmeldung.
Der Kreis- und Strategieausschuss
fasst folgenden Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Zur Wahl der Vertrauenspersonen für die Wahl der Schöffen wird ein Gesamtwahlvorschlag aufgestellt. Die Mitglieder des Kreistages können den gesamten Wahlvorschlag annehmen oder ablehnen; es können aber auch einzelne Personen gestrichen werden.
2. Als Kriterium für die Zahl der Nennungen auf dem Wahlvorschlag, entsprechend dem Stärkeverhältnis des Kreistages, wird die Berechnung nach Hare-Niemeyer zugrunde gelegt.