Beschluss: einstimmig angenommen

Sachvortragende(r):

Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Abteilungsleiterin 1 (Zentrales und Bildung)

Brigitte Keller hält stellvertretend für den entschuldigten zuständigen Sachbearbeiter Michael Ottl (wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats) einen Sachvortrag.

Gemäß § 40 GVG tritt bei jedem Amtsgericht regelmäßig alle fünf Jahre ein Ausschuss für die Schöffenwahl zusammen, dem sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer angehören. Diesem Ausschuss obliegt die Entscheidung über Einsprüche gegen die Schöffenvorschlagsliste sowie die eigentliche Wahl der Schöffen.

Die Vertrauenspersonen werden gemäß § 40 Abs. 3 GVG aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks vom jeweiligen Kreistag mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl in geheimer Abstimmung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Da die nächste Amtsperiode der Schöffen am 01.01.2024 beginnt, muss in diesem Jahr wieder eine Wahl durchgeführt werden.

Seit dem Jahr 1992 wird aufgrund eines entsprechenden Vorschlags des Kreisausschusses für die zu wählenden Vertrauenspersonen ein Gesamt-Wahlvorschlag aufgestellt. Als Kriterium für die Zahl der Nennungen auf dem Wahlvorschlag, entsprechend dem Stärkeverhältnis des Kreistages, wurde die Berechnung nach Hare/Niemeyer zugrunde gelegt. Die Mitglieder des Kreistages können den gesamten Wahlvorschlag annehmen oder ablehnen; es können aber auch einzelne Personen gestrichen werden. Für das Erreichen der 2/3 – Mehrheit sind 41 Zustimmungen erforderlich, wenn alle Kreisräte anwesend sind.

Weil sich dieser Modus bewährt hat, sollte er auch für die diesjährige Wahl der Vertrauenspersonen angewandt werden.

Nach Beschlussfassung über die Form der Durchführung der Wahl der Vertrauenspersonen (Gesamtwahlvorschlag; Verfahren nach Hare-Niemeyer) werden in einem weiteren Schritt die Fraktionen gebeten, so Brigitte Keller, für die Wahl der Vertrauenspersonen Vorschläge abzugeben. Sodann erfolgt die Behandlung des Gesamtwahlvorschlags zunächst in öffentlicher Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 08.05.2023 und anschließend in öffentlicher Sitzung des Kreistags am 15.05.2023.

Es folgt keine Wortmeldung und der Landrat stellt den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage zur Abstimmung.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.   Zur Wahl der Vertrauenspersonen für die Wahl der Schöffen wird ein Gesamtwahlvorschlag aufgestellt. Die Mitglieder des Kreistages können den gesamten Wahlvorschlag annehmen oder ablehnen; es können aber auch einzelne Personen gestrichen werden.

2.   Als Kriterium für die Zahl der Nennungen auf dem Wahlvorschlag, entsprechend dem Stärkeverhältnis des Kreistages, wird die Berechnung nach Hare-Niemeyer zugrunde gelegt.