Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Vorberatung        

SFB-Ausschuss am 12.05.2022, TOP 3ö

Sachvortragende(r):

Jochen Specht, Sachgebietsleiter SG 62, Sozialplanung und Demografie

Petra Aschenbrenner, stv. Sachgebietsleiterin SG 62

Der Landrat führt in das Thema ein. Die Entwicklung eines demografischen Gesamtkonzepts sei im Jahr 2013 auf Initiative von KR Thomas Huber entstanden und dem Gremium final im Jahr 2015 vorgestellt worden. Im Laufe der Jahre sei dieses nun abgearbeitet worden, über den aktuellen Stand habe die Verwaltung regelmäßig berichtet. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses am 12.05.2022 sei im Grundsatz die Fortschreibung des Konzeptes beschlossen worden. Die heutige Sitzung diene dem Austausch und der Vorstellung der neu definierten Handlungsfelder, welche durch die Kreisräte präsentiert werden.

Jochen Specht und Petra Aschenbrenner, SG Sozialplanung und Demografie, halten einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll).

Sodann präsentieren die Kreisräte die folgenden Handlungsfelder:

1.    Alter und Pflege, KRin Marina Matjanovski

2.    Vereinbarkeit Familie und Beruf, KR Johannes von der Forst

3.    Menschen in prekären Lebenssituationen, KRin Bianka Poschenrieder

KR Reinhard Oellerer informiert, dass der Landkreis eine vermittelnde und unterstützende Rolle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit innehätte, die Unterbringung dabei grundsätzlich Aufgabe der Gemeinden sei. Insbesondere für kleine Gemeinden sei dies ein schwieriges Thema, diese bräuchten fachliche Unterstützung. Er schlage deshalb vor, sich dieser Problematik nochmals genauer zu widmen. Ein wirksames Konzept zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit sei dabei in Finnland entwickelt worden. Möglicherweise könne ein Fachmann dem Gremium dieses Modell vorstellen.

Eine derartige Vorstellung erfolge nicht im Kreisgremium, da es sich um eine gemeindliche Aufgabe handele, so Brigitte Keller. Bei Bedarf könne dies im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung erfolgen. Persönlich rate sie den Gemeinden sich an die Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU (WBE) zu wenden. Diese habe das Ziel der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, die Gemeinden hätten damit die Möglichkeit in interkommunaler Zusammenarbeit wieder öffentliches Wohneigentum aufzubauen. Einzige Voraussetzung hierfür sei die Bereitstellung eines gemeindlichen Grundstücks, die WBE würde sodann die Realisierung des Bauvorhabens übernehmen.

KRin Bianka Poschenrieder bittet darum, im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung, diese Option zu bewerben.

4.    Teilhabe am gesellschaftlichen Leben / Inklusion, KRin Ottilie Eberl

5.    Integration von zugewanderten Menschen, KRin Marlene Ottinger

6.    Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, KRin Marina Matjanovski

KR Reinhard Oellerer merkt an, dass es im Landkreis vermehrte Initiativen zum Thema Pflegenetzwerk geben würde. Diese Entwicklung empfinde er als sehr erfreulich, zur Vermeidung von Doppelstrukturen schlage er jedoch einen Austausch alles Akteure im Rahmen des „Rundes Tisches Pflege“ vor.

Jochen Specht stimmt zu, der „Runde Tisch Pflege“ müsse hier das koordinierende Organ sein.

Der Landrat bedankt sich für Fortschreibung des Demografiekonzeptes und die damit einhergehende Erarbeitung der sechs Handlungsfelder. Das Konzept habe sich in den letzten zehn Jahren bewährt, es sei zu einem Markenzeichen des Landkreises geworden. Durch die Entwicklung und Umsetzung zahlreicher Projekte könne sich der Landkreis engagiert für seine Bürger einsetzen.

KRin Dr. Susanne Markmiller zeigt sich ebenso erfreut über die Konzeptfortschreibung, die Fortführung der Projekte sei sinnvoll und erforderlich. Als wichtig erachte sie zudem deren Evaluation, Verbesserungen würden sich beispielsweise bei der zeitlichen Festlegung der Spielgruppen ergeben. Besorgt sei sie über die derzeitige Haushaltssituation, die sich zukünftig noch weiter zuspitzen werde. Alleine für die Umsetzung der Handlungsfelder und Maßnahmen des Demografiekonzeptes würden Sachkosten i. H. v. rund 385.000 € pro Jahr anfallen, was rund einen halben bis ganzen Kreisumlagenpunkt bedeute. Persönlich empfehle sie die Fortschreibung zeitlich etwas nach hinten zu verschieben, prioritär seien die beiden Projekte im Bereich der Schulneubauten. Unter Berücksichtigung der finanziell angespannten Lage müsse sich der Landkreis auf Maßnahmen konzentrieren, die eine wichtige Unterstützung der Gemeinden darstellen (z. B. sozialer Wohnungsbau, Fachkräftemangel). Grundsätzlich werde sie der Fortführung des Demografiekonzeptes zustimmen, mahne jedoch zur Vorsicht im Hinblick auf die Umsetzung neuer Projekte. Die Fortführung der bestehenden Maßnahmen stelle sie dabei keinesfalls in Frage.

Jochen Specht informiert, dass sich mit der Fortführung des Konzeptes keine neuen Kosten ergeben würden. Die veranschlagten Sachkosten i. H. v. rund 385.000 € pro Jahr seien rein für fortzuführende Projekte. Die Verwaltung habe auch bereits bestehende Projekte umstrukturiert (z. B. Empfang für „Neueingebürgerte“ nur noch alle zwei Jahre), die finanziellen Einsparungen seien sodann auf andere Projekte umgelegt worden.

KR Manfred Schmidt befürwortet die Umsetzung der freiwilligen Leistungen im Pflegebereich, soweit die gesetzlichen Maßgaben zu wenig umfänglich seien. Der Landkreis müsse sich in besonderem Maße für die Pflegebedürftigen stark machen, diese hätten keine wirksame Lobby. Er werde der Fortführung des Demografiekonzeptes zustimmen, obgleich er Bedenken im Bereich einiger Zielsetzungen habe. Insgesamt habe er das Impulsgremium „Demografiekonzept“ als sehr zielführend und fruchtbar empfunden.

Nach Ansicht von KRin Ottilie Eberl profitieren die Gemeinden sehr von den geplanten und fortgeführten Projekten des Demografiekonzeptes. Durch die Umsetzung neuer Projekte würde sich auch keine exorbitante Steigerung der Sachkosten ergeben.

KRin Marlene Ottinger spricht sich lobend für das Konzept aus. Es analysiere die Bevölkerungsstruktur und definiere die Bedürfnisse der jeweiligen Bevölkerungsgruppe, teilweise über die gesetzlichen Pflichtaufgaben hinaus. Viele Projekte würden diese auch unterstützen (z. B. Ehrenamtsempfang) und dessen Wirken potenzieren. Die Finanzierung und Durchführung sämtlicher Projekte, unabhängig von alt oder neu, müsse unter dem Gesichtspunkt der unterstützenden Wirkung zur Erfüllung von Pflichtaufgaben betrachtet werden.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.         Die Fortschreibung des Demografiekonzepts 2023 wird beschlossen. Das Demografiekonzept ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage zur Niederschrift (Anlage 4 zum Protokoll).

2.         Das Sachgebiet 62-Sozialplanung & Demografie berichtet dem SFB-Ausschuss jährlich über den Fortgang des Demografiekonzepts.