Sitzung: 19.04.2023 SFB-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Vorlage: 2023/0949
Vorberatung |
SFB-Ausschuss am 12.05.2022, TOP 3ö |
Sachvortragende(r): |
Jochen Specht, Sachgebietsleiter SG 62, Sozialplanung und Demografie Petra Aschenbrenner, stv. Sachgebietsleiterin SG 62 |
Der Landrat führt in das Thema
ein. Die Entwicklung eines demografischen Gesamtkonzepts sei im Jahr 2013 auf
Initiative von KR Thomas Huber entstanden und dem Gremium final im Jahr 2015
vorgestellt worden. Im Laufe der Jahre sei dieses nun abgearbeitet worden, über
den aktuellen Stand habe die Verwaltung regelmäßig berichtet. Im Rahmen der
Sitzung des Ausschusses am 12.05.2022 sei im Grundsatz die Fortschreibung des
Konzeptes beschlossen worden. Die heutige Sitzung diene dem Austausch und der
Vorstellung der neu definierten Handlungsfelder, welche durch die Kreisräte
präsentiert werden.
Jochen Specht und Petra
Aschenbrenner, SG Sozialplanung und Demografie, halten einen Sachvortrag anhand
einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll).
Sodann präsentieren die Kreisräte
die folgenden Handlungsfelder:
1. Alter
und Pflege, KRin Marina Matjanovski
2. Vereinbarkeit
Familie und Beruf, KR Johannes von der Forst
3. Menschen
in prekären Lebenssituationen, KRin Bianka Poschenrieder
KR Reinhard Oellerer informiert,
dass der Landkreis eine vermittelnde und unterstützende Rolle zur Vermeidung
von Obdachlosigkeit innehätte, die Unterbringung dabei grundsätzlich Aufgabe
der Gemeinden sei. Insbesondere für kleine Gemeinden sei dies ein schwieriges
Thema, diese bräuchten fachliche Unterstützung. Er schlage deshalb vor, sich
dieser Problematik nochmals genauer zu widmen. Ein wirksames Konzept zur
Bekämpfung von Obdachlosigkeit sei dabei in Finnland entwickelt worden.
Möglicherweise könne ein Fachmann dem Gremium dieses Modell vorstellen.
Eine derartige Vorstellung erfolge
nicht im Kreisgremium, da es sich um eine gemeindliche Aufgabe handele, so
Brigitte Keller. Bei Bedarf könne dies im Rahmen einer
Bürgermeisterdienstbesprechung erfolgen. Persönlich rate sie den Gemeinden sich
an die Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU (WBE) zu wenden. Diese habe das Ziel
der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, die Gemeinden hätten damit die
Möglichkeit in interkommunaler Zusammenarbeit wieder öffentliches Wohneigentum
aufzubauen. Einzige Voraussetzung hierfür sei die Bereitstellung eines
gemeindlichen Grundstücks, die WBE würde sodann die Realisierung des
Bauvorhabens übernehmen.
KRin Bianka Poschenrieder bittet
darum, im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung, diese Option zu
bewerben.
4. Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben / Inklusion, KRin Ottilie Eberl
5. Integration
von zugewanderten Menschen, KRin Marlene Ottinger
6. Bevölkerung
im erwerbsfähigen Alter, KRin Marina Matjanovski
KR Reinhard Oellerer merkt an,
dass es im Landkreis vermehrte Initiativen zum Thema Pflegenetzwerk geben würde.
Diese Entwicklung empfinde er als sehr erfreulich, zur Vermeidung von
Doppelstrukturen schlage er jedoch einen Austausch alles Akteure im Rahmen des
„Rundes Tisches Pflege“ vor.
Jochen Specht stimmt zu, der
„Runde Tisch Pflege“ müsse hier das koordinierende Organ sein.
Der Landrat bedankt sich für
Fortschreibung des Demografiekonzeptes und die damit einhergehende Erarbeitung
der sechs Handlungsfelder. Das Konzept habe sich in den letzten zehn Jahren
bewährt, es sei zu einem Markenzeichen des Landkreises geworden. Durch die
Entwicklung und Umsetzung zahlreicher Projekte könne sich der Landkreis
engagiert für seine Bürger einsetzen.
KRin Dr. Susanne Markmiller zeigt
sich ebenso erfreut über die Konzeptfortschreibung, die Fortführung der
Projekte sei sinnvoll und erforderlich. Als wichtig erachte sie zudem deren
Evaluation, Verbesserungen würden sich beispielsweise bei der zeitlichen
Festlegung der Spielgruppen ergeben. Besorgt sei sie über die derzeitige
Haushaltssituation, die sich zukünftig noch weiter zuspitzen werde. Alleine für
die Umsetzung der Handlungsfelder und Maßnahmen des Demografiekonzeptes würden
Sachkosten i. H. v. rund 385.000 € pro Jahr anfallen, was rund einen halben bis
ganzen Kreisumlagenpunkt bedeute. Persönlich empfehle sie die Fortschreibung zeitlich
etwas nach hinten zu verschieben, prioritär seien die beiden Projekte im
Bereich der Schulneubauten. Unter Berücksichtigung der finanziell angespannten
Lage müsse sich der Landkreis auf Maßnahmen konzentrieren, die eine wichtige
Unterstützung der Gemeinden darstellen (z. B. sozialer Wohnungsbau,
Fachkräftemangel). Grundsätzlich werde sie der Fortführung des
Demografiekonzeptes zustimmen, mahne jedoch zur Vorsicht im Hinblick auf die
Umsetzung neuer Projekte. Die Fortführung der bestehenden Maßnahmen stelle sie
dabei keinesfalls in Frage.
Jochen Specht informiert, dass
sich mit der Fortführung des Konzeptes keine neuen Kosten ergeben würden. Die
veranschlagten Sachkosten i. H. v. rund 385.000 € pro Jahr seien rein für fortzuführende
Projekte. Die Verwaltung habe auch bereits bestehende Projekte umstrukturiert
(z. B. Empfang für „Neueingebürgerte“ nur noch alle zwei Jahre), die
finanziellen Einsparungen seien sodann auf andere Projekte umgelegt worden.
KR Manfred Schmidt befürwortet die
Umsetzung der freiwilligen Leistungen im Pflegebereich, soweit die gesetzlichen
Maßgaben zu wenig umfänglich seien. Der Landkreis müsse sich in besonderem Maße
für die Pflegebedürftigen stark machen, diese hätten keine wirksame Lobby. Er
werde der Fortführung des Demografiekonzeptes zustimmen, obgleich er Bedenken
im Bereich einiger Zielsetzungen habe. Insgesamt habe er das Impulsgremium „Demografiekonzept“
als sehr zielführend und fruchtbar empfunden.
Nach Ansicht von KRin Ottilie
Eberl profitieren die Gemeinden sehr von den geplanten und fortgeführten
Projekten des Demografiekonzeptes. Durch die Umsetzung neuer Projekte würde
sich auch keine exorbitante Steigerung der Sachkosten ergeben.
KRin Marlene Ottinger spricht sich
lobend für das Konzept aus. Es analysiere die Bevölkerungsstruktur und
definiere die Bedürfnisse der jeweiligen Bevölkerungsgruppe, teilweise über die
gesetzlichen Pflichtaufgaben hinaus. Viele Projekte würden diese auch
unterstützen (z. B. Ehrenamtsempfang) und dessen Wirken potenzieren. Die
Finanzierung und Durchführung sämtlicher Projekte, unabhängig von alt oder neu,
müsse unter dem Gesichtspunkt der unterstützenden Wirkung zur Erfüllung von
Pflichtaufgaben betrachtet werden.
Der SFB-Ausschuss fasst folgenden
Beschluss:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Die Fortschreibung des Demografiekonzepts 2023 wird beschlossen. Das Demografiekonzept ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage zur Niederschrift (Anlage 4 zum Protokoll).
2. Das Sachgebiet 62-Sozialplanung & Demografie berichtet dem SFB-Ausschuss jährlich über den Fortgang des Demografiekonzepts.