Sebastian Hallmann informiert über das erforderliche Eilgeschäft des Landrats zu den allgemeinen Vorschriften im Rahmen der Einführung des Deutschlandtickets (vgl. Tischvorlage als Anlage 8 zum Protokoll). Um den Höchsttarif von 49 € und die Anwendungspflicht für alle im Landkreis tätigen Verkehrsunternehmen verbindlich festlegen zu können, sei durch den Landkreis Ebersberg, als zuständiger Aufgabenträger, eine allgemeine Vorschrift gemäß Art. 3 Abs. 2 VP (EG) Nr. 1370/2007 zu erlassen. Aufgrund der vorgegebenen Zeitschiene sei dies als Eilgeschäft erfolgt. Sodann beantwortet er zufriedenstellend Verständnisfragen aus dem Gremium.