Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Vorberatung        

FSK-Ausschuss am 27.10.2008 und 21.10.2009

SFB-Ausschuss am 28.03.2012 und 20.06.2012

SFB-Ausschuss am 04.10.2017, TOP 15ö

Sachvortragende(r):

Hubert Schulze, stv. Sachgebietsleiter SG 11, Bildung und IT

Hubert Schulze, stellvertretender Sachgebietsleiter Bildung und IT, hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 5 zum Protokoll).

Es folgt keine Wortmeldung.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.    Die Jugendsportförderung nach Ziffer II.2 der Kreissportförderrichtlinien wird ab dem Förderjahr 2024 auf 3 EUR angehoben.

2.    Ziffer II.3 der Kreissportförderrichtlinien wird ab dem Förderjahr 2023 wie folgt geändert:

Nach den zum 01.03. des Förderjahres im staatlichen Verfahren
anerkannten Daten erhält jeder Verein

a)    für jede im Rahmen der Vereinspauschale anerkannte
und im laufenden Jahr eingesetzte C-Lizenz 80 EUR.

b)    für jede im Rahmen der Vereinspauschale anerkannte
und im laufenden Jahr eingesetzte B-Lizenz 120 EUR.

c)    für jede im Rahmen der Vereinspauschale anerkannte
und im laufenden Jahr eingesetzte A-Lizenz 160 EUR.

Je Übungsleiter und Sportart kann nur eine Lizenz anerkannt werden.

3.    Die Kreissportförderrichtlinien werden in der beiliegenden Fassung beschlossen und treten rückwirkend zum 01.03.2023 in Kraft.