Sitzung: 19.04.2023 SFB-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Vorlage: 2022/0849
Vorberatung |
FSK-Ausschuss
am 27.10.2008 und 21.10.2009 SFB-Ausschuss am 28.03.2012 und 20.06.2012 SFB-Ausschuss
am 04.10.2017, TOP 15ö |
Sachvortragende(r): |
Hubert Schulze, stv. Sachgebietsleiter SG 11, Bildung und IT |
Hubert Schulze, stellvertretender Sachgebietsleiter Bildung und IT, hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 5 zum Protokoll).
Es folgt keine Wortmeldung.
Der SFB-Ausschuss fasst folgenden
Beschluss:
1. Die Jugendsportförderung nach Ziffer II.2 der Kreissportförderrichtlinien wird ab dem Förderjahr 2024 auf 3 EUR angehoben.
2. Ziffer II.3 der Kreissportförderrichtlinien wird ab dem Förderjahr 2023 wie folgt geändert:
Nach den zum 01.03. des Förderjahres im
staatlichen Verfahren
anerkannten Daten erhält jeder Verein
a)
für jede im Rahmen der Vereinspauschale
anerkannte
und im laufenden Jahr eingesetzte C-Lizenz 80 EUR.
b)
für jede im Rahmen der Vereinspauschale anerkannte
und im laufenden Jahr eingesetzte B-Lizenz 120 EUR.
c)
für jede im Rahmen der Vereinspauschale
anerkannte
und im laufenden Jahr eingesetzte A-Lizenz 160 EUR.
Je Übungsleiter und Sportart kann nur eine Lizenz anerkannt werden.
3. Die Kreissportförderrichtlinien werden in der beiliegenden Fassung beschlossen und treten rückwirkend zum 01.03.2023 in Kraft.