Vorberatung        

Kreistag am 25.07.2022, TOP 9ö

Sachvortragende(r):

Friederike Paster, Leiterin der Abteilung 4, Bau und Umwelt

Friederike Paster, Leiterin der Abteilung Bau und Umwelt, berichtet über den aktuellen Sachstand zur Errichtung der Windenergieanlagen im Ebersberger Forst. Am 10.03.2023 sei der künftige Projektträger durch die Bayerischen Staatsforsten bekanntgegeben worden. Projektträger sei weiterhin die Windpark Ebersberger Forst GmbH & Co.KG gemeinschaftlich mit den Beteiligten Surplus Equity Partners, Qualitas Energy sowie dem EBERwerk. Letzteres erhalte die Möglichkeit, eine Bürgerbeteiligung für die fünf geplanten Windenergieanlagen anzubieten. Die räumliche Begrenzung der Errichtung sei per Beschluss des Kreistags am 25.07.2023 festgelegt bzw. erneut bekräftigt und die Einhaltung der Kriterien durch die Bayerischen Staatsforsten zugesagt worden. Sodann geht sie auf die weiteren Verfahrensschritte ein. Aktuell befinde man sich in Vorbereitung der umfangreichen Untersuchungen und Gutachten für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren (Artenschutz, Schall, Bodengutachten etc.). Anhand dieser Kriterien würden geeignete Standorte identifiziert werden. Erst nach Abschluss der erforderlichen Gutachten beginne sodann der offizielle Genehmigungsprozess für den Windpark. Die Ausweisung der Gebiete erfolge aufgrund des Wind-an-Land-Gesetzes.

Der Landrat fügt ergänzend hinzu, dass der Landkreis im Hinblick auf das weitere Vorgehen der Errichtung der Windenergieanlagen keinerlei Entscheidungsbefugnis habe, Grundstückseigentümer sei der Freistaat Bayern. Die Vertragsvereinbarungen mit den Projektpartnern seien damit ausschließlich durch die Bayerischen Staatsforsten erfolgt. Der Landkreis müsse angesichts der Gesetzesänderung auf Bundes- und Landesebene auch keinerlei Änderungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung vornehmen. Aufgrund des Wind-an-Land-Gesetzes seien in Bayern bis Ende 2027 1,1 % der Landesfläche als Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen. Gesteuert werde dies vom Regionalen Planungsverband München (RPV). Der damals durchgeführte Bürgerentscheid zur Errichtung von maximal fünf Windenergieanlagen im Ebersberger Forst sei, unter Berücksichtigung all dieser Faktoren, wichtiger denn je.

KR Manfred Schmidt äußert sich kritisch über den aktuellen Sachstand. Dahingehend stellt er seinen Fragenkatalog vor und bittet um dessen schriftliche Beantwortung (Anlage 3 zum Protokoll).

Nach Kenntnisstand von KRin Bianka Poschenrieder habe die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) bereits begonnen, ihres Wissens seien hierfür konkrete Standorte zu definieren. Dabei hätten die Bayerischen Staatsforsten eine Einhaltung der vom Kreistag beschlossenen Bedingungen (Abstandsflächen nach der 10 H-Regelung, FFH-Schutzgebiet etc.) zugesichert, der entsprechende Vertragsentwurf befinde sich noch in Abstimmung. Dahingehend erkundigt sie sich, bis wann das Gremium diesen einsehen könne. Auch bittet Sie um Information über den voraussichtlichen Abschluss der immissionsschutzrechtlichen Prüfung sowie dem geplanten Zeitpunkt der Bürgerbeteiligung.

Üblicherweise würde eine saP abhängig von einem konkreten Standort durchgeführt werden, so Friederike Paster. Vorliegend sei der Projektträger jedoch damit konfrontiert, dass der Kreistag mit Festlegung der einzelnen Kriterien das Gebiet zur Errichtung der fünf Windenergieanlagen eingegrenzt habe. Die limitierenden Faktoren hätten eine Vergrößerung des Untersuchungsgebiets zur Folge. Die durch den Kreistag beschlossene räumliche Begrenzung werde in Form einer Nachtragsvereinbarung zwischen dem Landkreis und den Bayerischen Staatsforsten festgelegt. Es bestehe Einverständnis über den, durch die Verwaltung vorgeschlagenen Wortlaut, derzeit würden sich lediglich redaktionelle Probleme im Hinblick auf die grafische Darstellung (insbesondere aufgrund der Abbildung der 10 H-Regelung) ergeben. Über den Beginn des offiziellen Genehmigungsprozesses könne zum jetzigen Zeitpunkt keine seriöse Aussage getroffen werden, allein die zeitliche Entwicklung der umfangreichen Prüfungen sei nicht absehbar. Von all diesen Faktoren hänge ebenso die Bürgerbeteiligung ab. Eine gute Informationsmöglichkeit über den aktuellen Projektstand würden die Internetseiten des EBERwerks sowie der Energieagentur Ebersberg-München bieten.

Der Landrat erläutert, dass zum jetzigen Zeitpunkt viele Untersuchungen im Ebersberger Forst durchgeführt werden würden, der gesamte Prozess werde sicherlich noch bis in das kommende Jahr reichen. Nach Abschluss aller erforderlichen Verfahren erachte er einen Baubeginn im Jahr 2027 als möglich, jedoch äußerst sportlich. Die zeitliche Entwicklung sei von vielerlei Faktoren abhängig.

KR Toni Ried bringt seinen Unmut über das gesamte Projekt zum Ausdruck, dessen Fortführung er keinesfalls unterstützen werde. Für ein derartiges Vorhaben dürfe keinesfalls der Ebersberger Forst geopfert werden.

KR Martin Lechner betont, dass der Landkreis hier keinerlei Wirkungskraft habe, Grundstückseigentümer dieses Gebiets sei der Freistaat Bayern. Die Festlegung der Projektträger nebst vertraglicher Vereinbarungen ginge den Landkreis schlichtweg nichts an. Er habe lediglich die Möglichkeit gehabt, den Weg zur Bürgerbeteiligung zu bereiten. Der Landkreis müsse sich vielmehr mit Thematiken innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs befassen. Er habe sich mit dem Meilensteinplan zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 frei von fossilen Energieträgern zu sein. Die Potentiale, insbesondere im Bereich Wärme und Strom, seien noch lange nicht ausgeschöpft. Persönlich sei er über die positive Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energie durch die Errichtung der Windenergieanlagen im Landkreis erfreut.

KR Josef Oswald beantragt, dass die Verwaltung zukünftig zum Thema „Windenergie im Ebersberg Forst“ keinerlei Fragen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Landkreises beantworten werde. Die Mitarbeiter des Landratsamtes dürfe man nicht für derartige Privatrecherchen „zweckentfremden“.

Der Landrat informiert über die Abstimmung des Antrags im Anschluss der Redebeiträge. Persönlich werde er diesen auch unterstützen.

KR Thomas von Sarnowski begrüßt die Einbindung des EBERwerks und die damit verbundene Beteiligungsmöglichkeit der Bürger am Windpark. Die Energiewende des Landkreises würde in die Hände der Bürger gelegt werden, ein jeder könne somit aktiv seinen Beitrag leisten. Zudem sei eine derartige Errichtung durchaus rentabel, in Alxing würde bereits eine zweite Anlage errichtet werden. Sodann erläutert er, dass bei der Ausweisung des Flächenziels die gemeldeten 10 H-Ausschlussflächen in der Regionalplanung nicht aufgenommen würden. Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bedauere die Entscheidung, selbstverständlich akzeptiere er aber den diesbezüglich gefassten Beschluss des Kreistags. Er erkundigt sich, inwieweit dies auch für die Privateigentümer gelte bzw. ob der Beschluss ausschließlich das gemeindefreie Gebiet des Freistaats Bayern betreffe.

Nach Kenntnisstand von Friederike Paster betreffe dies ausschließlich die Bereiche im Eigentum der Bayerischen Staatsforsten, allein schon aus rechtlichen Gründen.

Der Landrat bedankt sich für den fairen und demokratischen Austausch, trotz differenzierter Ansichten. Sodann informiert er über die Möglichkeit der Stellungnahme der Landkreise im Oktober 2022 zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Errichtung der Windenergieanlagen im Rahmen der Regionalplanung. In dieser werde die Einstufung des Ebersberger Forstes als Windenergie grundsätzlich begrüßt, jedoch sei um Freihaltung verschiedener Bereiche aufgrund des Kreistagsbeschlusses gefordert worden. Diese erläutert er anhand eines Luftbildes (Anlage 4 zum Protokoll).

KR Leonhard Spitzauer begrüßt den Antrag von KR Josef Oswald, Auskünfte seien ausschließlich innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Landkreises zu erteilen. Zudem bittet er um Erläuterung der Höhenlinie 545 Meter.

Dabei handele es sich um ein geomorphologisches Merkmal, so Friederike Paster. Sämtliche Bereiche oberhalb dieser Grenze seien bewegt (aufgrund von Endmoränen etc.), wohingegen die übrigen Gebiete flacher und damit besser geeignet für Windenergieanlagen seien. Persönlich plädiere sie dafür, sich bei der Errichtung des Windparks an der Staatsstraße 2080 zu orientieren, um den Eingriff in den Ebersberger Forst möglichst gering zu halten. Dies liege allerdings in der Entscheidungsbefugnis des Projektträgers.

Der Landrat stellt den Antrag von KR Josef Oswald sodann zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Abstimmung über den Antrag von KR Josef Oswald vom 26.04.2023:

Das Landratsamt beantwortet zum Thema „Windenergie im Ebersberger Forst“ keinerlei Fragen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Landkreises Ebersberg.