Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachvortragende(r):

Ana Stellmach, Sachgebietsleiterin SG 14, Finanzen und Beteiligungen

Ana Stellmach, Sachgebietsleiterin Finanzen und Beteiligungen, hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll).

Die Planunterschreitung i. H. v. rund 1,5 Mio.€ sei grundsätzlich ein gutes Ergebnis, allerdings ginge damit ein weniger erfreulicher Investitionsstau einher, so KR Alexander Müller. Ursächlich hierfür seien insbesondere die nicht umgesetzten Maßnahmen im Straßenbau. Im Bereich des Klimaschutzes habe es im Rahmen der Budgetverhandlungen hitzige Diskussionen innerhalb des Gremiums gegeben, rückwirkend zeige sich nun, dass die Kostenstelle des Klimaschutzmanagements ihr Budget nicht einmal ausgeschöpft habe. Sodann erkundigt er sich nach der Höhe der bereits erfolgten Rückstellungen im Bereich der Kommunalen Abfallwirtschaft und inwiefern das ausgewiesene Defizit über die Gebührenausgleichsrücklage ausgeglichen werde.

Brigitte Keller, Leiterin der Abteilung Zentrales und Bildung, informiert über die bereits erfolgte Zuführung zu den Rückstellungen i. H. v. 6.055.144 €, der Rückstellungsbetrag insgesamt für die Jahre 2020 bis 2049 betrage 7.907.690 €. Der Kreistag habe vereinbart, dass dieser Betrag nicht aus dem Kreishaushalt finanziert, sondern über den Gebührenhaushalt erwirtschaftet werden müsse. Durch die neue Gebührenregelung habe der Kreis nun 1.559.911 € zurückgestellt, es werde eine entsprechende Umbuchung, zur Erreichung der festgelegten Rekultivierungsrückstellung, erfolgen.

Bezugnehmend auf die Übersicht über die Entwicklung der Kostenträger der kommunalen Abfallwirtschaft führt KR Martin Lechner aus, dass der Kreistag im Bereich der Gartenabfallsammlung sicherlich nicht mit einem Betrag von -26.000 € für das Jahr 2021 geplant habe. Dahingehend erkundigt er sich nach dessen Ursachen.

Brigitte Keller erläutert, dass die Abrechnungen zeitverzögert erfolgen würden und somit nicht deckungsgleich mit den Perioden seien. Zusammenhängen würde dies mit den Abrechnungen der Gemeinden sowie der Entsorgungsumlage, wie sich jedoch das Verteilungssystem auf die Kostenträger abbilde entziehe sich ihrer Kenntnis. Hierzu seien die Kollegen der Abfallwirtschaft sprachfähig, diese Information könne sodann dem Protokoll als Notiz[1] beigefügt werden.



[1] Die halbjährlichen Gartenabfallsammlungen werden über den Kostenträger (KTR) 7284 abgerechnet, einschließlich der damit verbundenen Verwaltungskosten. Letztere sind in Summe(n) unter Personalkosten und Umlagen der Querschnitts-SG gebucht und erscheinen in der HH-Planung nicht direkt bei KTR 7284. Erstatten die Gemeinden den Aufwand für die Gartenabfallsammmlung, erscheint somit ein Überschuss in Höhe des Verwaltungskostenanteils. Dies geschieht bei allen Abfallfraktionen so, die nicht über die Entsorgungsumlage abgedeckt werden.

Mit Umstellung der Buchungen – getrennt nach Erlöse und Aufwand sowie gesonderter Ausweisung der Verwaltungskosten – wird dies unmittelbar aus der HH-Planung ablesbar sein.

 

Kostenträger

7284

 

 

 

 

 

Gartenabfallsammlung

Direktabrechnung

 

 

Gartenabfälle am Komposthof

in Entsorgungsumlage enthalten

 

 

Vergütung für Öffnungszeiten

in Entsorgungsumlage enthalten

 

 

Gartenabfallcontainer

in Entsorgungsumlage enthalten

 

 

 

.

IST 2019

IST 2020

IST 2021

Plan 2022

Plan 2023

Ertrag

-944.697 €

-983.701 €

-1.017.051 €

-1.187.000 €

-1.230.000 €

Aufwand

920.884 €

948.986 €

985.430 €

1.161.000 €

1.201.000 €

Saldo

 

KTR 7284

-23.813 €

-€ 34.715

-€ 31.621

-26.000 €

-29.600 €

(Grüngut)

 

 

 

 

 

 


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1)    Die überplanmäßige Ausgabe der Investition 910-05-006 EBE5 Deckensanierung OD Forstinning in Höhe von 179.139 €wird genehmigt.

2)    Die außerplanmäßige Ausgabe der Investition 910-09-008 EBE9: ZEB Sanierung OD Jakobneuharting in Höhe von 192.700 € wird genehmigt.

Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 320 (KfZ-Zulassungsstelle) in Höhe von 312.487 € wird genehmigt.