Sitzung: 26.04.2023 ULV-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Vorlage: 2023/0873
Ana Stellmach,
Sachgebietsleiterin SG 14, Finanzen und Beteiligungen |
Ana Stellmach, Sachgebietsleiterin Finanzen und
Beteiligungen, hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum
Protokoll).
Die Planunterschreitung i. H. v. rund 1,5 Mio.€ sei
grundsätzlich ein gutes Ergebnis, allerdings ginge damit ein weniger
erfreulicher Investitionsstau einher, so KR Alexander Müller. Ursächlich
hierfür seien insbesondere die nicht umgesetzten Maßnahmen im Straßenbau. Im
Bereich des Klimaschutzes habe es im Rahmen der Budgetverhandlungen hitzige
Diskussionen innerhalb des Gremiums gegeben, rückwirkend zeige sich nun, dass
die Kostenstelle des Klimaschutzmanagements ihr Budget nicht einmal
ausgeschöpft habe. Sodann erkundigt er sich nach der Höhe der bereits erfolgten
Rückstellungen im Bereich der Kommunalen Abfallwirtschaft und inwiefern das
ausgewiesene Defizit über die Gebührenausgleichsrücklage ausgeglichen werde.
Brigitte Keller, Leiterin der Abteilung Zentrales und
Bildung, informiert über die bereits erfolgte Zuführung zu den Rückstellungen
i. H. v. 6.055.144 €, der Rückstellungsbetrag insgesamt für die Jahre 2020 bis
2049 betrage 7.907.690 €. Der Kreistag habe vereinbart, dass dieser Betrag
nicht aus dem Kreishaushalt finanziert, sondern über den Gebührenhaushalt
erwirtschaftet werden müsse. Durch die neue Gebührenregelung habe der Kreis nun
1.559.911 € zurückgestellt, es werde eine entsprechende Umbuchung, zur
Erreichung der festgelegten Rekultivierungsrückstellung, erfolgen.
Bezugnehmend auf die Übersicht über die Entwicklung
der Kostenträger der kommunalen Abfallwirtschaft führt KR Martin Lechner aus,
dass der Kreistag im Bereich der Gartenabfallsammlung sicherlich nicht mit
einem Betrag von -26.000 € für das Jahr 2021 geplant habe. Dahingehend
erkundigt er sich nach dessen Ursachen.
Brigitte Keller erläutert, dass die Abrechnungen
zeitverzögert erfolgen würden und somit nicht deckungsgleich mit den Perioden
seien. Zusammenhängen würde dies mit den Abrechnungen der Gemeinden sowie der
Entsorgungsumlage, wie sich jedoch das Verteilungssystem auf die Kostenträger
abbilde entziehe sich ihrer Kenntnis. Hierzu seien die Kollegen der
Abfallwirtschaft sprachfähig, diese Information könne sodann dem Protokoll als
Notiz[1]
beigefügt werden.
[1] Die halbjährlichen Gartenabfallsammlungen werden über den Kostenträger (KTR) 7284 abgerechnet, einschließlich der damit verbundenen Verwaltungskosten. Letztere sind in Summe(n) unter Personalkosten und Umlagen der Querschnitts-SG gebucht und erscheinen in der HH-Planung nicht direkt bei KTR 7284. Erstatten die Gemeinden den Aufwand für die Gartenabfallsammmlung, erscheint somit ein Überschuss in Höhe des Verwaltungskostenanteils. Dies geschieht bei allen Abfallfraktionen so, die nicht über die Entsorgungsumlage abgedeckt werden.
Mit Umstellung der Buchungen – getrennt nach Erlöse und Aufwand sowie gesonderter Ausweisung der Verwaltungskosten – wird dies unmittelbar aus der HH-Planung ablesbar sein.
Kostenträger |
7284 |
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Gartenabfallsammlung |
Direktabrechnung |
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Gartenabfälle am Komposthof |
in Entsorgungsumlage enthalten |
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Vergütung für Öffnungszeiten |
in Entsorgungsumlage enthalten |
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Gartenabfallcontainer |
in Entsorgungsumlage enthalten |
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. |
IST 2019 |
IST 2020 |
IST 2021 |
Plan 2022 |
Plan 2023 |
Ertrag |
-944.697 € |
-983.701 € |
-1.017.051 € |
-1.187.000 € |
-1.230.000 € |
Aufwand |
920.884 € |
948.986 € |
985.430 € |
1.161.000 € |
1.201.000 € |
Saldo |
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KTR 7284 |
-23.813 € |
-€ 34.715 |
-€ 31.621 |
-26.000 € |
-29.600 € |
(Grüngut) |
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Der
ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
1) Die überplanmäßige Ausgabe der Investition
910-05-006 EBE5 Deckensanierung OD Forstinning in Höhe von 179.139 €wird
genehmigt.
2) Die außerplanmäßige Ausgabe der Investition
910-09-008 EBE9: ZEB Sanierung OD Jakobneuharting in Höhe von 192.700 € wird
genehmigt.
Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss
vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Die überplanmäßige Ausgabe auf
der Kostenstelle
320 (KfZ-Zulassungsstelle) in
Höhe von 312.487
€ wird genehmigt.