Sitzung: 02.05.2023 LSV-Ausschuss
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 14
Vorlage: 2023/0962
Sachvortragende(r): |
Monica Spachmann, Mitarbeiterin SG 13, Kreishochbau und Liegenschaften |
Monica Spachmann informiert anhand einer Präsentation (Anlage
2 zum Protokoll) über die Anschaffung eines stationären Notstromaggregates am
Standort Landratsamt Ebersberg, Verwaltungsgebäude Eichthalstraße.
Zur Prüfung, ob am Standort Eichthalstraße die Unterbringung eines fest
installierten Notstromaggregates möglich sei, wurde eine Machbarkeitsprüfung
beauftragt. Der dort vorgeschlagene Standort 2 (= Zufahrt zum Parkdeck, Eichthalstraße)
hinter dem Trafohäuschen, sei auch der Standort, der von der Verwaltung
favorisiert werde. Die Gesamtkosten wurden auf brutto 183.000 € geschätzt.
Andreas Wenzel, Leiter SG 33 (Öffentliche Sicherheit, Gemeinden) geht auf die Vorteile eines stationären Notstromaggregats am Standort Landratsamt, Eichthalstraße ein (billiger, Autarkie der Katastrophenschutzbehörde durch Vorrang) und beantwortet mit Georg Preuß, stellvertretender Leiter SG 13 (Kreishochbau, Liegenschaften) die Fragen aus dem Gremium.
KR Martin Lechner erklärt, dass er aufgrund des hohen Wartungsaufwandes einem stationären Notstromaggregat am Standort Landratsamt, Eichthalstraße nicht zustimmen werde.
Die Kreisräte Piet Mayr und Roland Frick sprechen sich für die Anschaffung eines stationären Notstromaggregats am Standort Landratsamt Ebersberg aus, um damit eine komplett autarke Katastrophenschutzbehörde zu haben.
Der Landrat bedankt sich bei Herrn Wenzel sowie bei den Kolleginnen und Kollegen im Katastrophenschutz für die hervorragende Arbeit und stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der LSV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Die Anschaffung eines Notstromaggregats am Standort 2 wird befürwortet.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel
im Investitionshaushalt 2024 einzuplanen und baulich umzusetzen.