Sachvortragende(r):

Friedrich Staffe, stellvertretender Leiter des Revisionsamtes

Friedrich Staffe, stellvertretender Leiter des Revisionsamtes führt in das Thema ein und informiert über den Antrag der AfD-Kreistagsfraktion vom 02.04.2023 auf haushaltsrechtliche Prüfung des Kreisjugendrings Ebersberg (KJR). Als rechtlich unselbstständig sei dieser dem Bayerischen Jugendring (BJR) als Körperschaft des öffentlichen Rechts zuzuordnen. Die entsprechenden Prüfungsinstanzen stellt er sodann anhand einer Übersicht vor (Anlage 4 zum Protokoll).

Der Landrat erteilt dem Antragsteller das Wort.

KR Manfred Schmidt informiert über seine Beweggründe der weiteren Aufrechterhaltung seines Antrags vom 02.04.2023 (Anlage 5 zum Protokoll).

KR Albert Hingerl befürwortet den Beschlussvorschlag der Verwaltung, dennoch erachte er ein persönliches Gespräch mit dem KJR für sinnvoll und erkundigt sich, inwieweit dieses bereits stattgefunden habe. Mit dem „Vertrag zur Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg“ zwischen dem Landkreis und dem KJR behält sich der Landkreis ein Prüfungsrecht vor, dessen künftige Wahrnehmung auch zum Ausdruck gebracht werden müsse.

Friedrich Staffe erläutert, dass ein Gespräch zwischen dem Revisionsamt und dem KJR erst im Zuge einer entsprechenden Prüfung stattfinden werde. Hierüber werde der KJR sodann rechtzeitig informiert.

Aus fachlicher Sicht sei dies eine adäquate Vorgehensweise, auf politischer Ebene müsse jedoch ein derartiges Gespräch stattfinden, so KR Albert Hingerl. Der Landkreis arbeite eng mit dem KJR zusammen, etwaige Missstände der Vergangenheit seien zu verbessern. Der gemeinsame Austausch diene einer perspektivisch guten Zusammenarbeit.

Der Landrat informiert über das stattfindende Jahresgespräch mit dem KJR (voraussichtlich im Mai oder Juni 2023); die Thematik stehe entsprechend auf der Agenda.

Es folgt keine weitere Wortmeldung und der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Nach Behandlung des Tagesordnungspunktes 13 weist KR Manfred Schmidt auf die, seiner Kenntnis nach, fehlende Behandlung des Tagesordnungspunktes 12 „Budgetrücklagen bzw. –übertragungen sind unverzüglich einzustellen; Anträge der AfD-Kreistagsfraktion vom 27.12.2022 und 15.04.2023“ hin.

Der Landrat berichtet über dessen ordnungsgemäße Behandlung im Anschluss des Tagesordnungspunktes 11 „PPP-Kirchseeon; Rechtsstreit zum PPP-Vertrag - Chronologie der Gremienbefassung sowie Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.05.2023“. Im Laufe der Beratungen habe der KR Manfred Schmidt den Sitzungssaal verlassen und sei erst während der Behandlung des Tagesordnungspunktes 13 zurückgekehrt.

Daraufhin stellt KR Manfred Schmidt einen Antrag zur Geschäftsordnung gemäß § 17 Abs. 3 Nr. 1 GeschO-KT auf erneute Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 12. Seiner Ansicht nach stelle die Behandlung eines Antrags ohne Beisein des Antragstellers einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung dar. Er bittet um sofortige Korrektur dieser unsachgemäßen Vorgehensweise.

Eine erneute Abstimmung über einen bereits gebrachten Antrag in derselben Sitzung sei gemäß § 22 Abs. 9 GeschO-KT unzulässig, so der Landrat.

KR Benedikt Mayer fügt hinzu, dass KR Manfred Schmidt zudem bereits bei dem vorherigen Tagesordnungspunkt nicht abgestimmt habe.

Nach Ansicht von KR Albert Hingerl sei der Tagesordnungspunkt ordnungsgemäß behandelt worden und stelle damit keinen Verstoß gegen die Geschäftsordnung dar. Ein in irgendeiner Art und Weise herablassendes Verhalten gegenüber einzelnen Kreistagsmitgliedern widerspreche dem respektvollen Umgang innerhalb des Gremiums, eine derartige Beabsichtigung habe zu keinerlei Zeitpunkt bestanden.

Im Gremium entsteht eine emotionale Debatte, dessen Beendigung sodann aufgrund des Antrags zur Geschäftsordnung nach § 17 Abs. 3 Nr. 1 GeschO-KT („Ende der Debatte“) von KR Thomas Huber erfolgt. Dieser merkt zudem an, dass die entsprechenden Anträge der AfD-Kreistagsfraktion vom 27.12.2022 und 15.04.2023 inklusive ausführlicher Begründung dem Gremium schriftlich vorliegen würden, jeder Kreisrat sei damit umfassend über die Thematik informiert worden.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.      Ein Prüfungsauftrag an eine externe Prüfungsinstitution wird nicht erteilt.

2.      Die Erläuterungen hinsichtlich der Prüfungszuständigkeiten, der bislang durchgeführten Prüfungshandlungen des Revisionsamtes sowie der weiteren Prüfungsmöglichkeiten des Landkreises im Bereich des Kreisjugendrings werden zur Kenntnis genommen.

3.      Der Antrag der AfD Kreistagsfraktion vom 02.04.2023 wird abgelehnt.