Der Landrat führt in das Thema ein und informiert über die Anträge der AfD-Kreistagsfraktion vom 27.12.2022 und 15.04.2023, wonach Budgetrücklagen bzw. –übertragungen unverzüglich einzustellen seien. Die Verwaltung habe die bisherige Praxis der Bewirtschaftung der Budgetrücklagen mit Bedauern eingestellt, eine realisierbare Art und Weise der leistungsorientierten Bewertung der Sachgebiete im Rahmen der Abschlussberichte befinde sich in Klärung mit der Regierung von Oberbayern.

Es folgt keine Wortmeldung und der Landrat stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.    Die bisherige Praxis der Bewirtschaftung der Budgetrücklage wird eingestellt.

2.    Die bestehende Budgetrücklage wird für die Deckung drohender Budgetüberschreitungen verwendet.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Regierung von Oberbayern abzustimmen, in welcher Art und Weise eine leistungsorientierte Bewertung der Sachgebiete im Rahmen der Abschlussberichte durchführbar ist. Die Verwendung der Mittel ist im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorgaben zu definieren und im Kreis- und Strategieausschuss zu beschließen. Die einschlägigen Vorschriften in der Finanz-Dienstanweisung werden entsprechend angepasst.