Beschluss: angenommen

Vorberatung        

Kreis- und Strategieausschuss am 08.05.2023, TOP 05 ö

Sachvortragende(r):

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats

Michael Ottl teilt die Wahlzettel aus und führt in den Sachverhalt ein.

Gemäß § 40 GVG tritt bei jedem Amtsgericht regelmäßig alle fünf Jahre ein Ausschuss für die Schöffenwahl zusammen, dem sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer angehören. Diesem Ausschuss obliegt die Entscheidung über Einsprüche gegen die Schöffenvorschlagsliste sowie die eigentliche Wahl der Schöffen.

Die Vertrauenspersonen werden gemäß § 40 Abs. 3 GVG aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks vom jeweiligen Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl in geheimer Abstimmung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Da die nächste Amtsperiode der Schöffen am 01.01.2024 beginnt, muss in diesem Jahr wieder eine Wahl durchgeführt werden.

Zur Wahl der Vertrauenspersonen für die Wahl der Schöffen wird ein Gesamtwahlvorschlag aufgestellt. Die Mitglieder des Kreistages können den gesamten Wahlvorschlag annehmen oder ablehnen; es können aber auch einzelne Personen gestrichen werden.

Als Kriterium für die Zahl der Nennungen auf dem Wahlvorschlag, entsprechend dem Stärkeverhältnis des Kreistages, wird die Berechnung nach Hare-Niemeyer zugrunde gelegt.

Der Landrat schlägt Michael Ottl als Wahlleiter vor. Als Wahlhelfer stellen sich KR Leonhard Spitzauer, KRin Prof. Dr. Angelika Niebler und KRin Doris Rauscher zur Verfügung. Der Kreistag ist mit dem Vorschlag einverstanden; der Wahlvorstand ist damit einstimmig genehmigt.

Michael Ottl erläutert das Procedere. Er verweist auf die vorhandenen Wahlkabinen und bittet die anwesenden Mitglieder des Kreistages die ausgefüllten Wahlzettel in die Wahlurne zu werfen.

Um 14:30 Uhr sind 48 Mitglieder des Kreistages anwesend.

Während des Wahlvorgangs und der Auszählung der Stimmen ist die Sitzung unterbrochen.

Der Landrat schließt um 14:47 Uhr den Wahlakt und Michael Ottl gibt das Ergebnis der Wahlhandlung bekannt.


Die Wahl der Mitglieder der Vertrauenspersonen für die Wahl der Schöffen ergab folgendes Ergebnis:

Es wurden 48 Stimmzettel abgegeben. Davon waren 34 mit uneingeschränkt „ja“ gekennzeichnet. Auf 13 Stimmzetteln waren einzelne Kandidaten gestrichen.
1 Stimmzettel war ungültig.

Der Kreistag wählt im Ergebnis mit der qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder folgende sieben Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter für den Schöffenwahlausschuss:

Vertrauensperson

Stellvertreter

 

 

Martin Lechner

Straußdorf

Martin Wagner

Vaterstetten

 

Hans Schwaiger

Grafing

 

Christa Stewens

Poing

Alexander Müller

Baiern

 

Walter Brilmayer

Ebersberg

Ilke Ackstaller

Ebersberg

 

Johannes von der Forst

Vaterstetten

Ottilie Eberl

Grafing

Franz Greithanner

Frauenneuharting

 

Bianka Poschenrieder

Zorneding

 

Ulrich Proske

Ebersberg

Toni Ried

Ebersberg

 

Thomas Lechner

Frauenneuharting