Kreis- und Strategieausschuss am
08.05.2023, TOP 05 ö |
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Sachvortragende(r): |
Michael Ottl, wissenschaftlicher
Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats |
Michael Ottl teilt die Wahlzettel aus und führt in
den Sachverhalt ein.
Gemäß § 40 GVG tritt bei jedem Amtsgericht regelmäßig alle fünf Jahre ein Ausschuss für die Schöffenwahl zusammen, dem sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer angehören. Diesem Ausschuss obliegt die Entscheidung über Einsprüche gegen die Schöffenvorschlagsliste sowie die eigentliche Wahl der Schöffen.
Die Vertrauenspersonen werden gemäß § 40 Abs. 3 GVG aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks vom jeweiligen Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl in geheimer Abstimmung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Da die nächste Amtsperiode der Schöffen am 01.01.2024 beginnt, muss in diesem Jahr wieder eine Wahl durchgeführt werden.
Zur Wahl der Vertrauenspersonen für die Wahl der Schöffen
wird ein Gesamtwahlvorschlag aufgestellt. Die Mitglieder des Kreistages können
den gesamten Wahlvorschlag annehmen oder ablehnen; es können aber auch einzelne
Personen gestrichen werden.
Als Kriterium für die Zahl der Nennungen auf dem
Wahlvorschlag, entsprechend dem Stärkeverhältnis des Kreistages, wird die
Berechnung nach Hare-Niemeyer zugrunde gelegt.
Der Landrat schlägt Michael Ottl als Wahlleiter vor.
Als Wahlhelfer stellen sich KR Leonhard Spitzauer, KRin Prof. Dr. Angelika
Niebler und KRin Doris Rauscher zur Verfügung. Der Kreistag ist mit dem
Vorschlag einverstanden; der Wahlvorstand ist damit einstimmig genehmigt.
Michael Ottl erläutert das Procedere. Er verweist
auf die vorhandenen Wahlkabinen und bittet die anwesenden Mitglieder des
Kreistages die ausgefüllten Wahlzettel in die Wahlurne zu werfen.
Um 14:30 Uhr sind 48 Mitglieder des Kreistages
anwesend.
Während des Wahlvorgangs und der Auszählung der
Stimmen ist die Sitzung unterbrochen.
Der Landrat schließt um 14:47 Uhr den Wahlakt und Michael
Ottl gibt das Ergebnis der Wahlhandlung bekannt.
Die Wahl der Mitglieder der Vertrauenspersonen für die Wahl der Schöffen ergab folgendes Ergebnis:
Es
wurden 48 Stimmzettel abgegeben. Davon waren 34 mit uneingeschränkt „ja“
gekennzeichnet. Auf 13 Stimmzetteln waren einzelne Kandidaten gestrichen.
1 Stimmzettel war ungültig.
Der Kreistag wählt im Ergebnis mit der qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder folgende sieben Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter für den Schöffenwahlausschuss:
Vertrauensperson |
Stellvertreter |
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Martin Lechner Straußdorf |
Martin Wagner Vaterstetten |
Hans Schwaiger Grafing |
Christa Stewens Poing |
Alexander Müller Baiern |
Walter Brilmayer Ebersberg |
Ilke Ackstaller Ebersberg |
Johannes von der Forst Vaterstetten |
Ottilie Eberl Grafing |
Franz Greithanner Frauenneuharting |
Bianka Poschenrieder Zorneding |
Ulrich Proske Ebersberg |
Toni Ried Ebersberg |
Thomas Lechner Frauenneuharting |