Vorberatung        

Jugendhilfeausschuss am 10.06.2021, TOP 8ö

Sachvortragende(r):

Florian Robida, Leiter SG 61, Kreisjugendamt

Das Kinder- und Jugendhilferecht im Sozialgesetzbuch-Achtes Buch (SGB VIII) wurde durch das Gesetz zur Stärkung von Kinder und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) vom 03.06.2021 fachlich reformiert.

Durch das KJSG ergibt sich eine Stärkung der Rechtsstellung von jungen Menschen und Eltern. Der thematische Fokus liegt insbesondere auf den Schwerpunkten ‚Schützen‘, Stärken‘ Helfen‘, ‚Unterstützen’ und ‚Beteiligen‘, die der Kreisjugendamtsleiter Florian Robida anhand einer Präsentation (Anlage 2) näher erläutert.

Der Landrat bedankt sich bei Florian Robida für den interessanten und dezidierten Überblick zu den rechtlichen Neuerungen durch das Kinder- und Stärkungsgesetz.

Auf die Nachfrage von KR Martin Riedl erklärt Florian Robida, dass die jungen volljährigen Pflegekinder im Rahmen des Pflegekinderdienstes und die jungen Erwachsenen im Rahmen der klassischen wirtschaftlichen Jugendhilfe durch den zuständigen Sachbearbeiter für junge Volljährige Dominik Hohl weiter betreut würden.

KR Martin Riedl erkundigt sich in seiner Funktion als Bürgermeister der Gemeinde Baiern, ob die Kommunen aufgrund der rechtlichen Neuerungen mit einer staatlichen Rückfinanzierung ihrer Mehrbedarfe rechnen können.

Inwieweit die Mehrkosten von den Ländern bzw. dem Bund ausgeglichen werden, könne er noch nicht beantworten, so Florian Robida. Derzeit gebe es eine Forderung der kommunalen Spitzenverbände zum vollständigen Ausgleich der kommunalen Mehrbelastungen.

KR Christian Bauer erkundigt sich in seiner Funktion als Bürgermeister der Stadt Grafing, ob der Landkreis künftig die Kosten für die nun als Pflichtaufgabe geltende Schulsozialarbeit übernehme, die bisher die Stadt Grafing im Rahmen einer freiwilligen Leistung zahle.

Florian Robida kann im Moment die Frage nicht beantworten. Er wird die Beantwortung als Protokollnotiz nachreichen. [1] (sh. Protokollnotiz)

Ulrike Bittner, beschließendes Mitglied, bedankt sich für den detaillierten Vortrag. Sie begrüßt die Änderungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, vor allem die zu Gunsten der Familien mit behinderten Kindern und Jugendlichen. Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger bringen die rechtlichen Neuerungen eine große Erleichterung.

Franz Frey, beschließendes Mitglied, bittet das Kreisjugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die bereits hoch überlasteten Kinder- und Tagesbetreuungen bei der Umsetzung der Förderung in Tageseinrichtungen gemäß § 22a SGB VIII bestmöglich zu unterstützen und zu begleiten, vor allem bei der Inklusion von behinderten Kindern z.B. durch Elternberatungen und Informationen.

Florian Robida spricht das Problem der personellen Ressourcen an, die einerseits aufgrund von Fachkräftemangel fehlen, aber auch im Rahmen des Stellenplans erst vom Kreistag genehmigt werden müssen, um im Bereich der Kinderbetreuung mehr anbieten zu können.

KRin Bianka Poschenrieder berichtet von einer Mutter, die sich an sie in ihrer Funktion als Gemeinderätin gewandt habe, weil ihr behinderter Sohn mit Mittelschulabschluss keinen Ausbildungsplatz im Regelsystem findet. Sie stellt die Frage, ob ein Verfahrenslotse Eltern, Angehörige sowie Schülerinnen und Schüler mit Behinderung bei verschiedenen Angeboten innerhalb der beruflichen Bildung unterstützen könne.

Nachdem Verfahrenslotsen zwei grundsätzlich unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen müssen, die sich an unterschiedliche Adressaten richten, aber gemeinsame Bezugspunkte haben können, möchte sich Florian Robida vorab beim Landkreis Rosenheim über deren Kooperationsprojekt mit der Stadt Rosenheim sowie deren konzeptionelle Ausrichtung und Schwerpunkte informieren.

Bezüglich des Kooperationsprojektes interessiere Ulrike Bittner, beschließendes Mitglied, besonders die Themen ‚Verwaltung‘, ‚kaufmännischer Bereich‘ und ‚Pädagogik‘.

Florian Robida werde zeitnah das Gremium über die Ergebnisse informieren.



[1] Protokollnotiz:

Zu Beginn der 2000er Jahre wurde erstmals im Jugendhilfeausschuss über die Einführung von JaS-Stellen im Landkreis Ebersberg diskutiert. Damals wurde, analog zu anderen Landkreisen in der Umgebung, beschlossen, dass sich Schulaufwandsträger und Jugendhilfe die Personalkosten der JaS-Fachkräfte teilen werden. Der Grund war die finanzielle Belastung auf der kommunalen Ebene auf Gemeinden und Landkreis aufzuteilen. Dazu kommt der Zuschuss der Regierung von Oberbayern.

Die Sachkosten verbleiben beim Anstellungsträger (in der Vergangenheit meistens die Gemeinden). Dies wurde in der Förderrichtlinie für die Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis Ebersberg festgelegt, die regelmäßig fortgeschrieben wird (zuletzt am 20.10.2021).

Wortlaut der Förderrichtlinie:
Das Förderprogramm soll den Schulaufwandsträgern im Landkreis helfen, die notwendigen sozialpädagogischen Hilfestellungen im Bereich der Schule und der Schulzeit geben zu können. Es soll auch ein gewisser Ausgleich zwischen den Kommunen, die Schulen am Ort haben, erreicht werden und denen, die keine solchen Schulen unterhalten und deren problematische Schüler von anderer Seite beschult werden. Der Landkreis erfüllt diese Aufgabe als Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß §13 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Die Förderung wird erstmalig für das Kalenderjahr 2003 gewährt.“

Im Anschluss folgte über die Jahre der flächendeckende Ausbau von JaS-Stellen und 2011 der SaS-Stellen, dessen Kosten ebenfalls mit dem Landkreis als Sachaufwandsträger geteilt werden.


Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die SGB VIII-Reform sowie den aktuellen Planungs- und Umsetzungsstand zu den daraus resultierenden Änderungen zur Kenntnis.